Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.2011 - 5 B 22.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14133
BVerwG, 08.07.2011 - 5 B 22.11 (https://dejure.org/2011,14133)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2011 - 5 B 22.11 (https://dejure.org/2011,14133)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 5 B 22.11 (https://dejure.org/2011,14133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Darlegung einer Divergenzrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Zur Darlegung einer Divergenzrüge

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO im Falle des entschädigungsrechtlich maßgeblichen Zeitpunkts für die Bestimmung der Nutzungsart nach § 3 Abs. 1 EntschG; Abweichen des vorinstanzlichen Gerichts mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
    Divergenzdarlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EntschG § 3 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
    Vorliegen einer Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO im Falle des entschädigungsrechtlich maßgeblichen Zeitpunkts für die Bestimmung der Nutzungsart nach § 3 Abs. 1 EntschG; Abweichen des vorinstanzlichen Gerichts mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2011, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 20.07

    Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung; Entschädigung; Grundstück, …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2011 - 5 B 22.11
    Die Revision ist nicht wegen der von der Beschwerde allein geltend gemachten Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu dem Urteil des Senats vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 20.07 - (BVerwGE 131, 110) zuzulassen.

    Rn. 3 Die Beschwerde versäumt es bereits, sich damit auseinanderzusetzen, dass das Verwaltungsgericht (UA S. 10) ausdrücklich auf das nach ihrer Auffassung divergierende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 (a.a.O.) Bezug genommen und sich dessen tragende Rechtssätze zum entschädigungsrechtlich maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung der Nutzungsart nach § 3 Abs. 1 EntschG zu eigen gemacht hat.

    Sie bezieht sich zwar auf eine rechtssatzförmige Aussage im Urteil des Senats vom 10. April 2008 (a.a.O. Rn. 20), soweit sie anführt, dass es dort heißt: "Die Anordnung staatlicher Verwaltung ist auch der Sache nach keine Schädigung durch (endgültige) Entziehung des Vermögenswertes oder eine dem Eigentumsverlust gleichzustellende Schädigung auf andere Weise.

    Rn. 5 Eine Rechtssatzdivergenz zeigt die Beschwerde schließlich auch nicht auf, soweit sie sich insofern auf das Urteil des Senats vom 10. April 2008 (a.a.O. Rn. 27) bezieht, als dort ausgeführt wird, dass der Gesetzgeber im Entschädigungsrecht keine Regelungen getroffen habe, nach denen Wertveränderungen im Vorfeld des Eigentumsentzuges für die Festsetzung der Entschädigung unberücksichtigt bleiben.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2011 - 5 B 22.11
    Sie lässt dabei unberücksichtigt, dass das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge gerade nicht genügt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2011 - 5 B 22.11
    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, z.B. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 2 L 2/11

    Immissionsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage - hier: …

    Rn. 41 Eine Divergenz liegt vor, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechts- oder ggf. Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Satz abgewichen ist; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschl. 08.07.2011 - 5 B 22.11 -, ZOV 2011, 219).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher …

    Eine Abweichung ist gegeben, wenn sich das Verwaltungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz ausdrücklich oder konkludent in Widerspruch setzt (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.1995 - 8 B 44/95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO Nr. 2; B.v. 11.8.1998 - 2 B 74/98 - NVwZ 1999, 406; B.v. 8.7.2011 - 5 B 22/11 - ZOV 2011, 219).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15

    Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

    Rn. 21 Eine Abweichung im Sinne der Vorschriften über die Zulassung von Rechtsmitteln liegt vor, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechts- oder ggf. Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung des im Instanzenzug übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Satz abgewichen ist; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschl. 08.07.2011 - BVerwG 5 B 22.11 -, ZOV 2011, 219).
  • BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 6.24
    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Rechtsanwendung im Einzelfall kann jedoch eine Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht begründet werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 und vom 8. Juli 2011 - 5 B 22.11 - ZOV 2011, 219 Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504

    Klage auf Erteilung einer unbefristeten Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge im …

    Eine Abweichung liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz ausdrücklich oder konkludent abrückt (BVerwG vom 26.6.1995 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO Nr. 2; vom 11. August 1998 NVwZ 1999, 406; vom 8.7.2011 ZOV 2011, 219).

    Damit wird der Zulassungsgrund der Divergenz nicht aufgezeigt (vgl. BVerwG vom 8.7.2011 ZOV 2011, 219).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - 2 L 116/16

    Bewilligung von Wasserrechten im Umfang alter DDR-Rechte

    Rn. 31 Eine Abweichung im Sinne der Vorschriften über die Zulassung von Rechtsmitteln liegt vor, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechts- oder ggf. Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung des im Instanzenzug übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Satz abgewichen ist; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschl. 08.07.2011 - BVerwG 5 B 22.11 -, ZOV 2011, 219).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2018 - 2 L 110/15

    Verbandsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

    Rn. 61 Eine Abweichung im Sinne der Vorschriften über die Zulassung von Rechtsmitteln liegt vor, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechts- oder ggf. Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung des im Instanzenzug übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Satz abgewichen ist; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschl. 08.07.2011 - BVerwG 5 B 22.11 -, ZOV 2011, 219).
  • BVerwG, 29.01.2026 - 5 B 51.24
    Denn selbst das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder das Bundesverfassungsgericht aufgestellt haben, genügt den Darlegungsanforderungen nicht und kann die Zulassung der Revision wegen einer Divergenz nicht rechtfertigen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 8. Juli 2011 - 5 B 22.11 - ZOV 2011, 219 Rn. 4 …und vom 28. Juni 2024 - 8 B 22.23 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 01.11.2022 - 1 B 57.22

    Zum Stichtag für das Bekenntnis zum deutschen Volkstum für in der ehemaligen …

    Die Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze ist für Bezeichnung der Abweichung unverzichtbar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712 und vom 8. Juli 2011 - 5 B 22.11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 06.11.2025 - 5 BN 1.24
    Denn selbst das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder das Bundesverfassungsgericht aufgestellt haben, genügt den Darlegungsanforderungen nicht und kann die Zulassung der Revision wegen einer Divergenz nicht rechtfertigen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 8. Juli 2011 - 5 B 22.11 - ZOV 2011, 219 Rn. 4 …und vom 28. Juni 2024 - 8 B 22.23 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 2 L 4/15

    Verlust der Zugehörigkeit zu einem Denkmalbereich

  • BVerwG, 11.06.2024 - 5 B 19.23

    Darlegen des Zulassungsgrunds der geltend gemachten Divergenz und …

  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Asylbewerber aus Vietnam, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15

    Anfechtung der Genehmigung eines Regionalen Entwicklungsplans

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 15 ZB 15.30001

    Berufungszulassung (abgelehnt), Asylbewerber aus China

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 12 E 399/13

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei offenen Erfolgsaussichten einer Klage

  • VGH Bayern, 02.04.2013 - 20 ZB 13.30067

    Somalia; Berufungszulassung (abgelehnt)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht