Rechtsprechung
| LAG Köln, 22.07.1998 - 7 Sa 66/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Darlegungslast für das Eingreifen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, d. h. für die Voraussetzung, daß der Arbeitgeber nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip vergütet oder mehrere Vergütungssysteme anwendet; Darlegungslast, wie groß der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 611 Gleichbehandlung - Vergütung - Lehrer
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 23.10.1996 - 6 Ca 1405/97
- LAG Köln, 22.07.1998 - 7 Sa 66/98
- BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
Papierfundstellen
- NZA-RR 1999, 503
- ZTR 1998, 565
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91
Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung
Auszug aus LAG Köln, 22.07.1998 - 7 Sa 66/98
Er gilt auch für den Bereich der Vergütung, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren oder generalisierenden Prinzip gewährt, also bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt oder im Betrieb mehrere Vergütungssysteme anwendet und dabei nicht nur einzelne Arbeitnehmer besserstellt, BAG, Urteil vom 19.08.1992 - 5 AZR 513/91 - unter III. 3. der Gründe.
- LAG Düsseldorf, 26.10.2000 - 5 Sa 870/00
Rückgruppierung im Einzelhandel, Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes
2.4.1 Von einer Verwirkung wird dann gesprochen, wenn ein Vertragspartner sein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre, wenn er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt, die Geltendmachung des Rechtes werde unterbleiben, und wenn der Vertragspartner sich deshalb darauf eingerichtet hat, dass das vermeintliche Recht vom anderen nicht mehr ausgeübt werde (herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung, vgl. etwa: BAG, Urteil vom 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - ZTR 1998, 565). - LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
Kündigung eines Tarifvertrags
Insbesondere ist es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund "auf Vorrat" bereithält, um ihn bei passender Gelegenheit einzusetzen und ein beanstandungsfrei fortgesetztes Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen ( BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - ZTR 1998, 565;… KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rz. 250 ). - LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Anspruch auf Wiedereinsetzung in …
Darauf richtet sich der Arbeitnehmer ein, so dass nach einiger Zeit das Kündigungsrecht verwirkt (vgl. BAG, 20.08.1998, 2 AZR 736/97, ZTR 1998, S. 565 ).
- LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 1132/10
Kündigung eines Tarifvertrags
Insbesondere ist es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund "auf Vorrat" bereithält, um ihn bei passender Gelegenheit einzusetzen und ein beanstandungsfrei fortgesetztes Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen (BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - ZTR 1998, 565;… KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rz. 250). - LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 1118/10
Kündigung eines Tarifvertrags
Insbesondere ist es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund "auf Vorrat" bereithält, um ihn bei passender Gelegenheit einzusetzen und ein beanstandungsfrei fortgesetztes Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen (BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - ZTR 1998, 565;… KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rz. 250). - BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
Eingruppierung eines Lehrers - Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht an einer …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Juli 1998 - 7 Sa 66/98 - wird zurückgewiesen. - LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 1117/10
Kündigung eines Tarifvertrags
Insbesondere ist es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund "auf Vorrat" bereithält, um ihn bei passender Gelegenheit einzusetzen und ein beanstandungsfrei fortgesetztes Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen (BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - ZTR 1998, 565;… KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rz. 250).
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