Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 6 Sa 566/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgeltung eines Freistellungsanspruchs wegen geleisteter Überstunden ; Freizeitausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit; Abbau eines Zeitguthabens im Dienstplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 22.02.1999 - 7 Ca 1163/97
- ArbG Koblenz, 22.02.1999 - 7 Ca1163/97
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 6 Sa 566/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 710
- ZTR 2000, 274
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82
Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 6 Sa 566/99
Die Entscheidung des BAG vom 04.09.1985 (AZ: 7 AZR 531/82) ist für den vorliegenden Fall deshalb anwendbar, weil die Beklagte rechtzeitig, nämlich bereits Mitte des Vormonates, das Zeitguthaben der Klägerin in den Dienstplan des Monats Juli 1996 einarbeitete und damit einen Ausgleich/Erfüllung herbeigeführt hat.
- LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 (18) Sa 167/06
Abgeltung von Überstunden bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekannt gegeben worden waren (…ebenso BAG vom 04.09.1985, a. a. O.; LAG Berlin vom 20.03.1991, LAGE § 1 LFZG Nr. 28 m. w. N.; LAG München vom 16.01.1996 - 6 Sa 150/95 - [JURIS]; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.09.1999, MDR 2000, 710 = ZTR 2000, 274). - LAG Köln, 20.12.2007 - 13 Sa 1067/07
Freizeitausgleich, Arbeitsunfähigkeit, Dienstplan
Vom Arbeitnehmer geleistete Arbeitsstunden werden durch bezahlte Freistellung ausgeglichen, obwohl der Arbeitnehmer im Freistellungszeitraum erkrankt war (im Anschluss an BAG 4, 9.1985 - 7 AZR 531/82; LAG Düsseldorf 6.6.2006 - 16 (18) Sa 167/06; LAG Rheinland-Pfalz 30.9.1999 - 6 Sa 566/99; LAG München 16.1.1996 - 6 Sa 150/95).Rn. 12 3. Das Berufungsgericht folgt dieser Auffassung (im Anschluss an die einheitliche Rechtsprechung, vgl. dazu BAG 04.09.1985 - 7 AZR 531/82; LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 (18) Sa 167/06 - ; LAG München, 16.01.1996 - 6 Sa 150/95 - ; LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 6 Sa 566/99 -).
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Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 18.01.1999 - 2 Ca 347/98
- LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00
Papierfundstellen
- NZA-RR 2000, 428
- ZTR 2000, 274
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- LAG München, 04.05.1990 - 2 Sa 128/90
Günstigkeitsvergleich zwischen tariflicher und einzelvertraglicher …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99
Es ist deshalb darauf abzustellen, wie ein verständiger Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung und der Umstände des Einzelfalles die Bestimmung des Arbeitsvertrages im Vergleich zu der des Kollektivvertrages einschätzen würde (…Löwisch/Rieple, § 4 TVG Rdnr. 203; LAG München vom 04. Mai 1990, 2 Sa 128/90, LAG E § 4 TVG Günstigkeitsprinzip Nr. 3).Ob das Interesse, auf sich am Arbeitsmarkt bietende Chancen eines Stellenwechsels schnell reagieren zu können, oder die gesicherte Möglichkeit, im Falle einer Arbeitgeberkündigung längere Zeit zum Aussuchen einer anderen Stellung zur Verfügung zu haben, überwiegt, kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden (LAG München vom 04. Mai 1990, 2 Sa 128/90, LAG Nr. 3 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).
- BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71
Günstigkeitsprinzip - untertarifliche Auslösung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Günstigkeit ist der Augenblick, in dem die abweichende Vereinbarung getroffen wurde (BAG vom 12.04.1972, AP Nr. 13 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip). - BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 149/76
Günstigkeitsprinzip - Vertragsbruch - Nichtantritt eines …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb auch in einem Urteil vom 23. Februar 1977 (AP Nr. 15 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip) ausgeführt, dass eine vertragliche Erschwerung der tariflichen Möglichkeit zur kurzfristigen Lösung des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig gewesen wäre, weil das für den Arbeitnehmer ungünstiger wäre als die tarifliche Regelung. - LAG Hamm, 16.11.1998 - 18 Sa 1581/97
Voraussetzungen der Abrechnung von Spesen und Lohnzuschlägen; Vergleich der …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99
Ambivalente Bestimmungen, also Bedingungen im Arbeitsvertrag, die sich je nach den Umständen als günstig oder ungünstig auswirken können, setzen sich nur dann gegenüber der tariflichen Regelung durch, wenn im voraus feststellbar ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer vorteilhaft auswirken (…Wiedemann/Wank, § 4 TVG, Rdz. 452; LAG Hamm vom 16.11.1998, 18 Sa 1581/97, n.v.).
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00
Tarifvertrag: Auslegung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Februar 2000 - 7 Sa 781/99 - aufgehoben. - LAG Düsseldorf, 28.09.2007 - 10 Sa 1078/07
Vereinbarung über die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit
Lässt sich nicht eindeutig beantworten, welche Regelung günstiger oder ungünstiger ist, verbleibt es bei der tariflichen Regelung (BAG vom 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 13; LAG Niedersachsen vom 08.02.2000 - 7 Sa 781/99 - NZA-RR 2000, 428, 429;… Wiedemann/Wank TVG § 4 Rdn. 478;… ErfK-Schaub § 4 TVG Rdn. 40;… Hamacher MAH Arbeitsrecht § 67 Rdn. 45).
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Rechtsprechung
| BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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TVG § 4 Abs. 4; ; BRTV-Bau § 12 Ziff. 1.2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klageverzicht - Kündigungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 4 Abs. 4; BRTV-Bau § 12 Ziff. 1.2
Klageverzicht - Kündigungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Kann Arbeitnehmer auf Kündigungseinwendung verzichten?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hameln, 04.06.1998 - 1 Ca 715/97
- LAG Niedersachsen, 26.01.1999 - 13 Sa 1572/98
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
Papierfundstellen
- NZA 2000, 605
- BB 2000, 728 (Ls.)
- DB 2000, 832
- ZTR 2000, 274
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- LAG Niedersachsen, 26.01.1999 - 13 Sa 1572/98
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 1572/98 -.2 AZR 147/99 13 Sa 1572/98 Niedersachsen.
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Januar 1999 - 13 Sa 1572/98 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
- BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77
Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich - …
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
Soweit die Revisionsangriffe sich gegen die Auslegung des Landesarbeitsgerichts wenden, es liege schon kein Verzicht auf die Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist vor, braucht dem - die Rechtsprechung (vgl. u.a. Senatsurteil vom 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6 = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969) verlangt für einen derartigen Klageverzichtsvertrag eine eindeutige, zweifelsfreie Regelung - nicht weiter nachgegangen zu werden. - BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
Umstritten könnte insofern allenfalls sein, ob § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG auch einen sog. Tatsachenvergleich - wenn in der Abmachung der Parteien überhaupt ein Vergleich zu sehen wäre - verbietet, was von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verneint wird (vgl. etwa BAG Urteile vom 30. November 1994 - 5 AZR 702/93 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG und vom 5. November 1997 - 4 AZR 622/95 - AP Nr. 17, aaO). - BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 702/93
Gestattung abweichender Vereinbarungen durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
Umstritten könnte insofern allenfalls sein, ob § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG auch einen sog. Tatsachenvergleich - wenn in der Abmachung der Parteien überhaupt ein Vergleich zu sehen wäre - verbietet, was von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verneint wird (vgl. etwa BAG Urteile vom 30. November 1994 - 5 AZR 702/93 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG …und vom 5. November 1997 - 4 AZR 622/95 - AP Nr. 17, aaO).
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