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Weitere Entscheidung unten: BAG, 01.08.2001

Rechtsprechung
   BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1613
BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 (https://dejure.org/2001,1613)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 (https://dejure.org/2001,1613)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 (https://dejure.org/2001,1613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung eines Sozialpädagogen nach einer korrigierenden Rückgruppierung; Grundsätze zur Darlegungslast ; "Maß der Verantwortung" als Voraussetzung für die Eingruppierung in VergGr. III Fallgr. 6 BAT-O/VKA ; Heraushebungsmerkmal der besonderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2002, 178
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    a) Das Landesarbeitsgericht hat die Tätigkeit des Klägers als Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) als einen einzigen Arbeitsvorgang gesehen, und zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang darstelle (ua. 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33).

    Daher müssen die Voraussetzungen der Ausgangsgruppe erfüllt sein und dann die weiteren Merkmale der aufbauenden höheren Vergütungsgruppen geprüft werden (st. Rspr. des Senats ua. 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33 mwN).

    Diese Bewertung läßt Rechtsfehler nicht erkennen und entspricht der vom Senat in der Entscheidung vom 12. Juni 1996 (- 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33) in einem vergleichbaren Fall vorgenommenen Bewertung.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Art oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (ua. BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 ff.).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Beruft sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe, so muß der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; die Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch an nur einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    b) Nach dem vom Senat entwickelten Grundsätzen zur Darlegungslast bei der korrigierenden Rückgruppierung muß der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an dieser Mitteilung nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann der Senat nur prüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (st. Rspr. des Senats ua. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21 mwN).
  • LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter des Sachgebiets Kinder- und Jugendnotdienst …

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2000 - 3 Sa 601/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    b) Nach dem vom Senat entwickelten Grundsätzen zur Darlegungslast bei der korrigierenden Rückgruppierung muß der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an dieser Mitteilung nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und die beklagte Arbeitgeberin die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (ua. Senat 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 17).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Eine lediglich pauschale Überprüfung ist ausreichend, wenn der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten ein Tätigkeitsmerkmal der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178; 24. Juni 1998 - 4 AZR 304/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 241, zu I 3.1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten; …

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht z.B. bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes angenommen (BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00, ZTR 2002, 178 Rn. 33), allerdings für einen Sozialarbeiter, dem u.a. die Durchführung der Aufsicht über die Kindertagesstätten, die Beratung der Jugendämter, die fachliche Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindertagesstätten und die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten betreffend die Kindertagesstätten oblag, offen gelassen (…BAG 06.03.1996 - 4 AZR 775/94, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Rn. 30).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z.B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (…BAG 06.03.1993 a.a.O. Rn. 52;… BAG 14.12.1994 a.a.O. Rn. 44; BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 71).

    Diesen Aspekt hat auch das Bundesarbeitsgericht bei der Verneinung des herausgehobenen Maßes an Verantwortung berücksichtigt (vgl. BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 72) und hat das erforderliche Maß der Verantworung bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Dresden trotz der besonderen Bedeutung seiner Tätigkeit gerade für die Allgemeinheit in einer Großstadt verneint und "nur" eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung angenommen (vgl. BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 68).

    Bei dem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Dresden hat das Bundesarbeitsgericht die Dienst- und Fachaufsicht nicht ausreichen lassen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

    Das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, dass z.B. die Haushaltsmittelplanung, die Leitung der Pflegesatzbeantragung und die Mitwirkung am diesbezüglichen Verfahren und die Gesamtverantwortung für die Außenkontakte eines Sachgebietes keine Aufgaben mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit betreffen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

    Das Bundesarbeitsgerichts hat die Erarbeitung konzeptioneller Weiterentwicklungen in einem Sachgebiet für die erforderliche herausgehobene Verantwortung nicht ausreichen lassen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Hierbei genügt bei einer in ihrer rechtlichen Erfüllung nicht streitigen Ausgangsfallgruppe eine pauschale rechtliche Überprüfung, wenn die diesbezüglichen Tatsachen unstreitig sind (zB 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).

    Es ist daher nicht ausreichend, dass der Kläger seine eigene Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).

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Rechtsprechung
   BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00   

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https://dejure.org/2001,3045
BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00 (https://dejure.org/2001,3045)
BAG, Entscheidung vom 01.08.2001 - 4 AZR 298/00 (https://dejure.org/2001,3045)
BAG, Entscheidung vom 01. August 2001 - 4 AZR 298/00 (https://dejure.org/2001,3045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes - Eingruppierung Leiter einer Außenstelle eines Jugendamtes, der zugleich Sachbearbeiter eines Sachgebiets ist - Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Verfahrenspflegschaften gem. § 67 FGG -; Arbeitsvorgang; Abgrenzung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 352 (Ls.)
  • ZTR 2002, 178
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 4. September 1996 (- 4 AZR 174/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217, zu II 3 der Gründe) für einen als Amtspfleger für nichteheliche Kinder tätigen Verwaltungsangestellten entschieden, daß die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anl. 1 a zum BAT/VKA gelten.

    Demgemäß muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben, so daß eine Tätigkeit nicht etwa deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen Bedingungen geleistet werden muß (vgl. zB Senat 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217, zu II 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Gerade wenn es sich um einen einheitlichen Arbeitsvorgang handelt, wovon die Revision ausgeht, mußte der Kläger jedenfalls dartun, daß und warum im Rahmen dieses Arbeitsvorgangs gerade bei Verfahrenspflegschaften das Merkmal der besonderen Schwierigkeit "in rechtserheblichem Ausmaß" vorliegen soll (vgl. Senat 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    1 a daraus durch das Maß der geforderten Verantwortung in gewichtiger beträchtlicher Weise heraushebt (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Das folgt aus § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT (vgl. zB Senat 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 51 = EzA BAT §§ 22, 23 VergGr. VI b Nr. 5).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Der Angestellte muß Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zB 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252).
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 408/87

    Eingruppierung: Städtischer Sachbearbeiter für Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    1 a, 1 b der Anl. 1 a zum BAT/VKA - in der Regel nur bei einzelnen Arbeitsvorgängen festgestellt werden kann, eine mehrere Arbeitsvorgänge umfassende Betrachtung nur bei Verbindung ungewöhnlicher, spezieller und jeweils differenzierende Anforderungen stellender Einzelaufgaben in Betracht kommt (Senat 2. Dezember 1987 - 4 AZR 408/87 - ZTR 1988, 177).
  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 117/93

    Bezugnahme auf Anlagen bei der Beurkundung eines Vertrages; Geltendmachung eines …

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Dieser Antrag kann auch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. BGH 17. Mai 1994 - XI ZR 117/93 - NJW 1994, 2095; BAG 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv., zu III der Gründe).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 849/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens zur …

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Dieser Antrag kann auch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. BGH 17. Mai 1994 - XI ZR 117/93 - NJW 1994, 2095; BAG 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv., zu III der Gründe).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. zB Senat 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zB Senat 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 183).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • LAG Nürnberg, 22.05.2000 - 9 (8) Sa 619/97

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Amtsvormundschaft

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Diese erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, wie etwa Spezialkenntnissen (…vgl. etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37;… 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - zu 1 f cc (1) der Gründe).
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Rn. 16 II. Der mit dem Widerklageantrag verfolgte Anspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO kann auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAG 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - BAGE 12, 158, 166; Senat 5. November 1981 - 6 AZR 577/79 -) und, soweit wie hier der Hauptsacheanspruch noch rechtshängig ist, noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (…Wieczorek/Schütze/Heß ZPO 3. Aufl. § 717 Rn. 31;… Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 717 Rn. 13; vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 27; BGH 29. Oktober 1980 - VIII ZR 148/79 - NJW 1981, 222).
  • BAG, 20.02.2025 - 8 AZR 61/24

    Immaterieller Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Darlegungslast - …

    Der entsprechende Antrag kann auch erstmals in der Revisionsinstanz gestellt werden (…vgl. BAG 18. November 2015 - 10 AZB 43/15 - Rn. 14, BAGE 153, 261; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - zu 2 der Gründe;… zu § 717 Abs. 3 ZPO: BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 16 f., BAGE 137, 347;… BGH 7. November 2012 - XII ZB 229/11 - Rn. 60;… vgl. auch MüKoZPO/Götz 6. Aufl. ZPO § 717 Rn. 23;… Musielak/Voit/Lackmann 21. Aufl. ZPO § 717 Rn. 14).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen wertenden Vergleich mit den nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 27, zu 1 f cc (2) der Gründe).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Dabei verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Angestellte die Tatsachen darlegen muß, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Es ist daher nicht ausreichend, dass der Kläger seine eigene Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 3 Sa 921/11

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich …

    (a) Die speziellen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a gehen in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 38, ZTR 2002, 178).

    (aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass für einen als Amtspfleger für nichteheliche Kinder tätigen Verwaltungsangestellten die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA gelten (BAG 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - zu II 3 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217) und daran später festgehalten (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 42, ZTR 2002, 178).

    Es sei zu prüfen, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit dem Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen entspreche oder überwiegend der Verwaltung zuzurechnen sei (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 41, ZTR 2002, 178).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und …

    Rn. 31 Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Tätigkeit eines Amtspflegers für nicht eheliche Kinder gemäß § 1709 BGB aF schwerpunktmäßig als überwiegend der Verwaltung zuzurechnen angesehen (BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95, juris; bestätigt durch BAG 01.08.2001 - 4 AZR 298/00, juris).
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2004 - 11 Sa 1357/04

    Eingruppierung in Spitzengruppe mit herausgehobenem Charakter

    (1.) Diesem genügen z. B. Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (z. B. BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178, 180).

    IV a Fallgruppe 1 b BAT (BAT) heraushebt, Tatsachen darlegen müssen, die einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. näher BAG 01.08.2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178; BAG 11.02.2004 - 4 AZR 684/02 - ZTR 2004, 527, 528 f.).

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 183/06

    Eingruppierung einer Rechtspflegerin

    Es hat die Rechtsprechung des Senats zu dem unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Schwierigkeit zunächst unter Heranziehung der Entscheidung des Senats vom 1. August 2001 (- 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178) - nicht: "8.8.2001" - zutreffend dargestellt.
  • LAG Hamm, 05.06.2012 - 12 Sa 65/12

    Eingruppierungsfeststellungsklage betreffend die Beanspruchung einer höher …

  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 Sa 1526/04

    Eingruppierung, Forschungstätigkeit, hochwertige Leistungen

  • LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei …

  • LAG Niedersachsen, 24.09.2018 - 8 TaBV 19/18
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - 15 Sa 1614/17

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Gruppenleiterin - besondere Schwierigkeit …

  • LAG Hessen, 08.02.2013 - 14 Sa 555/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für das Mahn- und Klagewesen nach dem RTV …

  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 474/12

    Eingruppierung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.04.2010 - 5 Sa 151/09

    Höhergruppierung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin - Darlegungs- und …

  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 475/12

    Anforderungen an eine Eingruppierungsfeststellungsklage

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