Rechtsprechung
| BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Vergütung nach BAT/AOK; Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Unzulässigkeit sachfremder Gruppenbildung; Vorrang des Grundsatzes der Vertragsfreiheit; Vornahme einer Gesamtschau der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet; Gleichbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 29.01.1997 - 8 Ca 1467/96
- ArbG Potsdam, 29.01.1997 - 8 Ca 1467/97
- LAG Brandenburg, 12.11.1999 - 4 Sa 255/97
- BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 527 (Ls.)
- ZTR 2002, 291
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- LAG Brandenburg, 12.11.1999 - 4 Sa 255/97
Differenzierung der Vergütung von Angestellten nach Osttarif oder Westtarif; …
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 12. November 1999 - 4 Sa 255/97 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02
Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage
Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 27. September 2001 - 6 AZR 308/00 -, zu I der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe; 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387, 390 f.; 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP BGB § 613a Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 21, zu I 2 b der Gründe). - BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06
Tarifvertragsauslegung - Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei Krankheit …
Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (Senat 27. September 2001 - 6 AZR 308/00 - ZTR 2002, 291, zu I der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 4 Sa 391/15
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausgleichzahlung wegen Nichtzurverfügungstellung …
Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 27.09.2001 - 6 AZR 308/00 -, zu I der Gründe; 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe; 22.04.1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387, 390 f.; 15.11.1978 - 5 AZR 199/77 - AP BGB § 613a Nr. 14).
- LAG Düsseldorf, 05.09.2025 - 7 SLa 165/25
Gesamtzusage; Gehaltserhöhung; Bindung; Betriebstreue; Stichtag; Transparenzgebot
Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 05.06.2003 - 6 AZR 277/02, AP Nr. 81 zu § 256 ZPO 1977; 27.09.2001 - 6 AZR 308/00, ZTR 2002, 291). - LAG Düsseldorf, 19.05.2004 - 12 Sa 191/04
Eingruppierung eines Systemtechnikers in der Flugsicherung
Dabei ist ihre Gestaltungsfreiheit bei bevorzugender Typisierung weiter gespannt als bei benachteiligender Typisierung (BAG, Urteil vom 27.09.2001, 6 AZR 308/00, ZTR 2002, 291). - LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2013 - 1 Sa 138/12
Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Busfahrer, Zahlungsansprüche, …
Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (…BAG, Urt. v. 05.06.2003 - 6 AZR 277/02 - juris, Rn. 21; v. 27.09.2001 - 6 AZR 308/00 - juris, Rn. 41). - ArbG Düsseldorf, 13.10.2003 - 14 Ca 6287/03 Rn. 28 Schließlich kann für eine Feststellungsklage trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, Urt. vom 27.09.2001, 6 AZR 308/00;… Urt. vom 16.07.1998, AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27;… Urt. vom 15.11.1978, AP BGB § 613a Nr. 14).
- LAG Thüringen, 18.05.2021 - 1 Sa 46/20
Anspruch auf zusätzliche Betriebsrente - Ausgleich Rentenabschläge - Altersrente …
Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG…, Urteil vom 5.6.2003, 6 AZR 277/02, Juris Rn. 21; BAG, Urteil vom 27.09.2001, 6 AZR 308/00, zu I der Gründe). - ArbG Bremen-Bremerhaven, 08.03.2006 - 11 Ca 741/05 Trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage kann jedoch ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO bestehen, wenn dadurch der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, Urteil vom 05.06.2003, AP Nr. 81 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 27.09.2001, ZTR 2002, 291; Urteil vom 16.07.1998, AP Nr. 27 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz; Urteil vom 15.11.1978, AP Nr. 14 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22.04.1986, AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 08.03.2006 - 11 Ca 769/05 Trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage kann jedoch ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO bestehen, wenn dadurch der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, Urteil vom 05.06.2003, AP Nr. 81 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 27.09.2001, ZTR 2002, 291; Urteil vom 16.07.1998, AP Nr. 27 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz; Urteil vom 15.11.1978, AP Nr. 14 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22.04.1986, AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
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