Rechtsprechung
| BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Schulhausmeister - tarifliche Überstundenpauschale
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sonderregelungen für Schulhausmeister ; Abgeltung durch Freizeitausgleich; Bezirklicher Zusatztarifvertrag zu Nr. 1 SR 2 r Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ; Widerufbarkeit einer einseitigen Leistungsbestimmung gemäß § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Festsetzung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überstundenpauschale - Schulhausmeister; Arbeitszeit; tarifliche Pauschale bei überschrittener regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit in jeder Unterrichtswoche; Bezahlung für die Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit auf Grund der Beanspruchung von Schulräumen zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Verden, 29.05.2001 - 2 Ca 1034/00
- LAG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 Sa 966/01
- BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
Papierfundstellen
- NZA 2004, 623 (Ls.)
- ZTR 2004, 84
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 43/02
Beihilfeanspruch freiwillig Versicherter
Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
a) Eine einseitige Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB zur Festsetzung der Höhe des Entgelts für geleistete Dienste kann der Arbeitgeber nicht frei widerrufen (BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 43/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu II 3 a der Gründe; 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 148 mwN).Eine Änderung der Leistungsbestimmung oder Neubestimmung der Leistung kann daher aus Gründen der Billigkeit wegen Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen gestattet oder sogar geboten sein (BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 43/02 - zVv., zu II 3 a der Gründe; 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 149 mwN).
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 134/00
Teilzeitbeschäftigte Schulhausmeisterin - Berechnung der Vergütung
Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
Sie haben damit eine gegenüber § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BAT eigenständige und abschließende Arbeitszeitregelung getroffen (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - EzBAT SR 2 r BAT Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 8, zu 7 der Gründe).§ 3 Abs. 2 BZTV berücksichtigt, daß Schulhausmeister ihre Arbeit unter besonderen tatsächlichen Bedingungen zu verrichten haben (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - EzBAT SR 2 r Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 8, zu 7 der Gründe) und bei dieser Tätigkeit erfahrungsgemäß Arbeitsbereitschaft anfällt.
- BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1070/79
Bundespost - Beihilfe - Beihilfengewährung - Billigkeit - Leistungsbestimmung - …
Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
a) Eine einseitige Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB zur Festsetzung der Höhe des Entgelts für geleistete Dienste kann der Arbeitgeber nicht frei widerrufen (BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 43/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu II 3 a der Gründe; 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 148 mwN).Eine Änderung der Leistungsbestimmung oder Neubestimmung der Leistung kann daher aus Gründen der Billigkeit wegen Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen gestattet oder sogar geboten sein (BAG 8. Mai 2003 - 6 AZR 43/02 - zVv., zu II 3 a der Gründe; 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141, 149 mwN).
- BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 592/89
Arbeitsbereitschaft durch genaue Zeitvorgabe.
Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
Die Arbeitsbereitschaft kann auch in der Wohnung erfolgen (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 1, zu II 1 der Gründe). - BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
Mehrarbeitsvergütung
Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
Ein Anspruch auf Überstundenvergütung erfordert zwar grundsätzlich die Darlegung, daß Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet worden sind, diese angeordnet oder betriebsnotwendig waren und billigend entgegengenommen worden sind (BAG 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5). - LAG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 Sa 966/01
Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Vergütung ; Durchschnittliche wöchentliche …
Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 309/02
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. März 2002 - 4 Sa 966/01 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08
Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD
Ist der Ausgleichszeitraum entsprechend lang bemessen, sind die Ferien bei der Ermittlung der durchschnittlichen höchstzulässigen Wochenarbeitszeit zu berücksichtigen (anders noch Senat 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - zu II 2 c der Gründe, EzBAT BAT SR 2r Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 11).Schließlich können auch während der Unterrichtszeit Bereitschaftszeiten anfallen (vgl. Senat 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - EzBAT BAT SR 2r Sonderregelungen für Schulhausmeister VKA Nr. 11).
- BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister
Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).
Die Tarifvertragsparteien haben sowohl bei der Regelung der Arbeitszeit in Nr. 3 SR 2r BAT als auch der Überstunden in Nr. 4 SR 2r BAT pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84 zu II 3 der Gründe ).
- BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 563/03
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister
Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).
Die Tarifvertragsparteien haben sowohl bei der Regelung der Arbeitszeit in Nr. 3 SR 2r BAT als auch der Überstunden in Nr. 4 SR 2r BAT pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).
- BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister
Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).
Die Tarifvertragsparteien haben sowohl bei der Regelung der Arbeitszeit in Nr. 3 SR 2r BAT als auch der Überstunden in Nr. 4 SR 2r BAT pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).
- BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 536/03
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister
Die Tarifvertragsparteien haben in den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).Damit haben sie eine verlängerte Arbeitszeit unabhängig vom Umfang der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Arbeitsbereitschaft bestimmt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 2 b aa der Gründe; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, zu 5 b der Gründe).
Die Tarifvertragsparteien haben sowohl bei der Regelung der Arbeitszeit in Nr. 3 SR 2r BAT als auch der Überstunden in Nr. 4 SR 2r BAT pauschal berücksichtigt, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 211/03 - ZTR 2004, 417, zu II 2 der Gründe; 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe).
- BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 211/03
Schulhausmeister - Überstundenvergütung
Die Tatsache, dass bei der Tätigkeit von Hausmeistern erfahrungsgemäß Arbeitsbereitschaft anfällt (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84, zu II 3 der Gründe), hat sie auch veranlasst, in Nr. 4 SR 2r BAT abweichend von § 17 Abs. 1 BAT zu bestimmen, dass nicht alle, sondern nur die Hälfte der über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden als Überstunden gewertet werden. - LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03
Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit
Die SR 2 r BAT enthalten im Unterschied zu dem dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.07.2003 (- 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84 ff.) zugrunde liegenden Tarifvertrag keine Bestimmung, der zufolge Pausenzeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören würden. - BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 182/04
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister - Feststellungsklage
In bezirklichen Zusatztarifverträgen zu Nr. 1 SR 2r BAT für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände ist zwar teilweise geregelt, dass die wöchentliche Arbeitszeit 50 1/2 Stunden einschließlich der Pausen beträgt (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 309/02 - ZTR 2004, 84; 28. Juni 2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227). - LAG Köln, 02.02.2024 - 10 Sa 451/23
Anspruch auf Gewährung betrieblicher Altersversorgung aus einem vor langer Zeit …
Grundsätzlich konkretisiert die Bestimmung den Leistungsinhalt, und zwar endgültig, weil sie unwiderruflich ist (BGH 24.1.2002 - IX ZR 228/00, NJW 2002, 1421, 1422; BGH 4.7.2013 - IX ZR 306/12, 2013, 3102 Rn 7; BGH 19.1.2005 - VIII ZR 139/04, NJW-RR 2005, 762, 765, unter II B 2; BeckRS 2015, 21000 Rn 19; Celle BeckRS 2019, 30039 Rn 10; Celle BeckRS 2019, 30039 Rn 10; BAGE 35, 141, 148; 92, 358, 385; 106, 151, 155; 10.7.2003 - 6 AZR 309/02, unter I 2a; OLG Düsseldorf 25.4.2019 - 6 U 28/18GmbHR 2019, 710, 713; BAG 12.10.2011 - 10 AZR 649/10, NJW 2012, 1833, 1836 Rn 40; AP 13 § 315 BGB, unter II 1; AP 1 § 315). - LAG Niedersachsen, 30.09.2008 - 13 Sa 640/08
Anspruch eines Schulhausmeisters auf Überstundenvergütung; Möglichkeit einer …
Ein Anspruch auf Überstundenvergütung ist nur dann gegeben, wenn die entsprechenden Arbeitsstunden angeordnet oder betriebsnotwendig waren und billigend entgegengenommen worden sind (BAG vom 10.07.2003, 6 AZR 309/02, ZTR 2004, 84).
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