Rechtsprechung
| BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Eingruppierung eines Oberarztes
- openjur.de
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA; medizinische Verantwortung für einen selbständigen Teil- und Funktionsbereich
- Bundesarbeitsgericht
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen selbständigen Teil- und Funktionsbereich
- rechtsinformationen.bund.de
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen selbständigen Teil- und Funktionsbereich
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c ProtErkl TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen selbständigen Teil- und Funktionsbereich - rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c ProtErkl TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung für einen selbständigen Teil- und Funktionsbereich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; Entgeltgruppe III; medizinische Verantwortung für einen selbständigen Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 16.09.2008 - 5 Ca 19/08
- LAG Baden-Württemberg, 05.05.2009 - 22 Sa 53/08
- BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Papierfundstellen
- NZA 2012, 640
- ZTR 2011, 675
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Ferner ist idR erforderlich, dass - ungeachtet der Unterordnung unter den leitenden Arzt und seinen ständigen Vertreter (leitender Oberarzt) und der damit verbundenen Letztverantwortung - die Verantwortung für den oder die für die Eingruppierung maßgebenden Bereiche ungeteilt bei ihm liegt (grundlegend ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53 mwN, BAGE 132, 365;… - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 bis 28 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5;… bestätigt ua. 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 34 mwN und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41 mwN sowie 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 16 mwN, ZTR 2011, 420).Rn. 17 Die einem Arzt übertragene Verantwortung ist nur dann als medizinische Verantwortung für eine Eingruppierung als Oberarzt tariflich von Bedeutung, wenn sie sich auf einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung bezieht (dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 32 ff. mwN, BAGE 132, 365 für die insoweit vergleichbare Entgeltgruppe G3 TV-Ärzte/TdL;… bestätigend ua. 7. Juli 2010 - 4 AZR 893/08 - Rn. 24 ff.).
Ein Teilbereich iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA ist nach der Senatsrechtsprechung eine organisatorisch abgrenzbare Einheit, die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt und der eine eigene Verantwortungsstruktur zugewiesen ist (vgl. bezogen auf das Tatbestandsmerkmal des Teilbereichs ausf. 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, aaO;… auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f. sowie 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33).
Im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal des Funktionsbereichs iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA, der im Gegensatz zum Teilbereich in erster Linie medizinisch definiert ist (dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, aaO sowie ua. 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 38), sind die Anforderungen an Abgrenzbarkeit und Ausstattung zwar etwas anders zu gewichten als bei dem Tatbestandsmerkmal des Teilbereichs.
Der Titel oder der Status eines Oberarztes hat, soweit er vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA verliehen wurde, für sich genommen keine tarifliche Bedeutung (vgl. ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 60, BAGE 132, 365;… 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 37).
- BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Ein Teilbereich iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA ist nach der Senatsrechtsprechung eine organisatorisch abgrenzbare Einheit, die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt und der eine eigene Verantwortungsstruktur zugewiesen ist (…vgl. bezogen auf das Tatbestandsmerkmal des Teilbereichs ausf. 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, aaO; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f. sowie 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33).Es muss sich aber auch hier jedenfalls um einen "Bereich" handeln, der regelmäßig durch eine gewisse organisatorische Abgegrenztheit gekennzeichnet ist (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33).
- BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Der Titel oder der Status eines Oberarztes hat, soweit er vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA verliehen wurde, für sich genommen keine tarifliche Bedeutung (…vgl. ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 60, BAGE 132, 365; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 37).
- BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Ferner ist idR erforderlich, dass - ungeachtet der Unterordnung unter den leitenden Arzt und seinen ständigen Vertreter (leitender Oberarzt) und der damit verbundenen Letztverantwortung - die Verantwortung für den oder die für die Eingruppierung maßgebenden Bereiche ungeteilt bei ihm liegt (…grundlegend ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53 mwN, BAGE 132, 365;… - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 bis 28 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; bestätigt ua. 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 34 mwN und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41 mwN sowie 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 16 mwN, ZTR 2011, 420). - BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Ferner ist idR erforderlich, dass - ungeachtet der Unterordnung unter den leitenden Arzt und seinen ständigen Vertreter (leitender Oberarzt) und der damit verbundenen Letztverantwortung - die Verantwortung für den oder die für die Eingruppierung maßgebenden Bereiche ungeteilt bei ihm liegt (…grundlegend ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53 mwN, BAGE 132, 365; - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 bis 28 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5;… bestätigt ua. 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 34 mwN und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41 mwN sowie 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 16 mwN, ZTR 2011, 420). - BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08
Eingruppierung eines Oberarztes
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Rn. 17 Die einem Arzt übertragene Verantwortung ist nur dann als medizinische Verantwortung für eine Eingruppierung als Oberarzt tariflich von Bedeutung, wenn sie sich auf einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung bezieht (…dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 32 ff. mwN, BAGE 132, 365 für die insoweit vergleichbare Entgeltgruppe G3 TV-Ärzte/TdL; bestätigend ua. 7. Juli 2010 - 4 AZR 893/08 - Rn. 24 ff.). - BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Ferner ist idR erforderlich, dass - ungeachtet der Unterordnung unter den leitenden Arzt und seinen ständigen Vertreter (leitender Oberarzt) und der damit verbundenen Letztverantwortung - die Verantwortung für den oder die für die Eingruppierung maßgebenden Bereiche ungeteilt bei ihm liegt (…grundlegend ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53 mwN, BAGE 132, 365;… - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 bis 28 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; bestätigt ua. 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 34 mwN und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41 mwN sowie 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 16 mwN, ZTR 2011, 420). - BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Ferner ist idR erforderlich, dass - ungeachtet der Unterordnung unter den leitenden Arzt und seinen ständigen Vertreter (leitender Oberarzt) und der damit verbundenen Letztverantwortung - die Verantwortung für den oder die für die Eingruppierung maßgebenden Bereiche ungeteilt bei ihm liegt (…grundlegend ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53 mwN, BAGE 132, 365;… - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 bis 28 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; bestätigt ua. 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 34 mwN und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41 mwN sowie 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 16 mwN, ZTR 2011, 420). - BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal des Funktionsbereichs iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA, der im Gegensatz zum Teilbereich in erster Linie medizinisch definiert ist (dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, aaO sowie ua. 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 38), sind die Anforderungen an Abgrenzbarkeit und Ausstattung zwar etwas anders zu gewichten als bei dem Tatbestandsmerkmal des Teilbereichs. - BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09
Ein Teilbereich iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA ist nach der Senatsrechtsprechung eine organisatorisch abgrenzbare Einheit, die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt und der eine eigene Verantwortungsstruktur zugewiesen ist (…vgl. bezogen auf das Tatbestandsmerkmal des Teilbereichs ausf. 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, aaO; auch 20. Oktober 2010 - 4 AZR 49/09 - Rn. 26 f. sowie 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 33). - LAG Baden-Württemberg, 05.05.2009 - 22 Sa 53/08
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - Verantwortung für einen …
- BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10
Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA
Rn. 13 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung als Oberärztin/Oberarzt (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden die männliche Form verwendet) nach dem TV-Ärzte/VKA (ebenso wie nach dem TV-Ärzte/TdL) ergibt sich aus der Unterordnung unter den leitenden Arzt (Chefarzt) und seinen ständigen Vertreter (leitender Oberarzt iSd. TV-Ärzte/VKA), der in die Entgeltgruppe IV TV-Ärzte/VKA beziehungsweise die Entgeltgruppe G4 TV-Ärzte/TdL eingruppiert ist, dass die von einem Oberarzt wahrzunehmende Verantwortung keine Allein- oder Letztverantwortung innerhalb der Abteilung oder Klinik sein kann (…beispielsweise BAG 16. November 2011 - 4 AZR 653/09 - Rn. 14, zum TV-Ärzte/TdL; 18. Mai 2011 - 4 AZR 511/09 - Rn. 16, ZTR 2011, 675, zum TV-Ärzte/VKA). - BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 199/10
Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA
ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 39 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314; 18. Mai 2011 - 4 AZR 511/09 - Rn. 16, ZTR 2011, 675; weiterhin zum TV-Ärzte/TdL 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 16, ZTR 2011, 420; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 38, NZA-RR 2001, 304).
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