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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6592
OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07 (https://dejure.org/2007,6592)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.2007 - 15 U 64/07 (https://dejure.org/2007,6592)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 2007 - 15 U 64/07 (https://dejure.org/2007,6592)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung, dass ein Bühnenwerk Persönlichkeitsrechte nicht verletzt; Umfang des postmortalen Achtungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts eines Menschen durch die Inszenierung, Aufführung oder Veröffentlichung eines Bühnenwerkes; Negatives Element eines möglichen Unterlassungsanspruches einer Partei gegen die Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 324
  • GRUR-RR 2009, 80 (Ls.)
  • ZUM 2008, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Deshalb wird der Verstorbene gegen schwerwiegende Entstellungen seines Lebensbildes, gegen die er sich selbst nicht mehr verteidigen kann, auf Verlangen seiner Angehörigen geschützt (BGH NJW 1968, 1773, 1774 "Mephisto").

    Nimmt der Künstler im Falle der Charakterisierung einer Person bewusst solche Veränderungen des wirklichen Geschehens vor, hat er die Anknüpfung an das reale Vorbild unverkennbar zu machen (BGH NJW 1968, 1773, 1776).

    Auch wenn von diesem Grundsatz im Rahmen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes wegen dessen geringerer Reichweite in Einzelfällen abgewichen werden darf (vgl. dazu BGH NJW 1968, 1773, 1776; KG NJW-RR 2004, 1415), gilt hier nicht deshalb eine Ausnahme, weil letztlich das Sexualverhalten der Tochter Auslöser für ihre Ermordung war.

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Zum anderen bleibt über den Tod hinaus auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert erhalten, den die verstorbene Person zu Lebzeiten erworben hat (BVerfG NJW 1971, 1645 - "Mephisto"; NJW 2006, 3409 - "Blauer Engel- Marlene Dietrich").

    Ergibt die an kunstspezifischen Kriterien orientierte Betrachtung, dass der Künstler in Wahrheit ein "Porträt" des Vorbildes gezeichnet hat oder sogar hat zeichnen wollen, ist entscheidend auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung einer verfälschenden Darstellung für das Andenken des Betroffenen abzustellen (BVerfG NJW 1971, 1645, 1647).

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen …

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Gemessen an diesen Abwägungskriterien und den ergänzend zu berücksichtigenden, in der Rechtsprechung zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Lebender entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BVerfG - 1 BvR 536/72- Beschluss vom 5.6.1973 (Lebach I); BVerfG - BvR 755/98- Beschluss vom 25.11.1999 (Lebach II); BGH NJW 2005, 2844 ff ("Esra"); KG NJW-RR 2004, 1415 ("Meere"); OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 ("Rotenburg"); OLG Hamburg (AfP 2007, 143ff "Contergan") wird nach Auffassung des Senats der Achtungsanspruch der verstorbenen Tochter der Beklagten durch das Bühnenstück "D" rechtswidrig verletzt, weil es das Intimleben der Tochter in unzulässiger Weise vor der Öffentlichkeit ausbreitet und das Lebensbild der Tochter durch die Darstellung der Figur "E" schwerwiegend entstellt.

    In der Figur der "E" ist die Tochter der Beklagten jedenfalls für einen mehr oder weniger großen Bekanntenkreis bzw. - was ausreichend ist - in der näheren persönlichen Umgebung (vgl. dazu BGH NJW 2005, 2844, 2845) ohne weiteres erkennbar.

  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06

    Kannibale von Rotenburg

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Gemessen an diesen Abwägungskriterien und den ergänzend zu berücksichtigenden, in der Rechtsprechung zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Lebender entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BVerfG - 1 BvR 536/72- Beschluss vom 5.6.1973 (Lebach I); BVerfG - BvR 755/98- Beschluss vom 25.11.1999 (Lebach II); BGH NJW 2005, 2844 ff ("Esra"); KG NJW-RR 2004, 1415 ("Meere"); OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 ("Rotenburg"); OLG Hamburg (AfP 2007, 143ff "Contergan") wird nach Auffassung des Senats der Achtungsanspruch der verstorbenen Tochter der Beklagten durch das Bühnenstück "D" rechtswidrig verletzt, weil es das Intimleben der Tochter in unzulässiger Weise vor der Öffentlichkeit ausbreitet und das Lebensbild der Tochter durch die Darstellung der Figur "E" schwerwiegend entstellt.

    Niemand muss es dulden, dass seine unmittelbaren persönlichen Belange ohne ausreichende Verfremdung der Öffentlichkeit präsentiert werden (OLG Frankfurt NJW 2007, 699, 701).

  • KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der …

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Gemessen an diesen Abwägungskriterien und den ergänzend zu berücksichtigenden, in der Rechtsprechung zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Lebender entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BVerfG - 1 BvR 536/72- Beschluss vom 5.6.1973 (Lebach I); BVerfG - BvR 755/98- Beschluss vom 25.11.1999 (Lebach II); BGH NJW 2005, 2844 ff ("Esra"); KG NJW-RR 2004, 1415 ("Meere"); OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 ("Rotenburg"); OLG Hamburg (AfP 2007, 143ff "Contergan") wird nach Auffassung des Senats der Achtungsanspruch der verstorbenen Tochter der Beklagten durch das Bühnenstück "D" rechtswidrig verletzt, weil es das Intimleben der Tochter in unzulässiger Weise vor der Öffentlichkeit ausbreitet und das Lebensbild der Tochter durch die Darstellung der Figur "E" schwerwiegend entstellt.

    Auch wenn von diesem Grundsatz im Rahmen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes wegen dessen geringerer Reichweite in Einzelfällen abgewichen werden darf (vgl. dazu BGH NJW 1968, 1773, 1776; KG NJW-RR 2004, 1415), gilt hier nicht deshalb eine Ausnahme, weil letztlich das Sexualverhalten der Tochter Auslöser für ihre Ermordung war.

  • LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06

    Verstoß der Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung eines dramatischen …

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.02.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 292/06 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.02.2007 - 28 O 292/06 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Gemessen an diesen Abwägungskriterien und den ergänzend zu berücksichtigenden, in der Rechtsprechung zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Lebender entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BVerfG - 1 BvR 536/72- Beschluss vom 5.6.1973 (Lebach I); BVerfG - BvR 755/98- Beschluss vom 25.11.1999 (Lebach II); BGH NJW 2005, 2844 ff ("Esra"); KG NJW-RR 2004, 1415 ("Meere"); OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 ("Rotenburg"); OLG Hamburg (AfP 2007, 143ff "Contergan") wird nach Auffassung des Senats der Achtungsanspruch der verstorbenen Tochter der Beklagten durch das Bühnenstück "D" rechtswidrig verletzt, weil es das Intimleben der Tochter in unzulässiger Weise vor der Öffentlichkeit ausbreitet und das Lebensbild der Tochter durch die Darstellung der Figur "E" schwerwiegend entstellt.
  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Zum anderen bleibt über den Tod hinaus auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert erhalten, den die verstorbene Person zu Lebzeiten erworben hat (BVerfG NJW 1971, 1645 - "Mephisto"; NJW 2006, 3409 - "Blauer Engel- Marlene Dietrich").
  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der …

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Der Schutzbereich des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist zwar, wie die Klägerin zu Recht meint, enger als der des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer lebenden Person (BVerfG NJW 2001, 594, 595 - "Willy Brandt"- sowie NJW 2001, 2957, 2959 - "Wilhelm Kaisen").
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07
    Die Frage der Rechtswidrigkeit einer Persönlichkeitsverletzung kann aber nicht Gegenstand einer selbständigen Feststellungsklage sein, da es sich hierbei nur um ein Element einer auf Widerruf, Gegendarstellung oder Unterlassung gerichteten Leistungsklage handelt (BGH NJW 1977, 1288, 1290).
  • BVerfG, 25.08.2000 - 1 BvR 2707/95

    Zur "Gedenkmünze" für Willy Brandt

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger …

  • OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Fernsehfilm in Anlehnung an einen historischen …

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …

  • OLG Köln, 30.11.2017 - 15 U 67/17

    Umfang und Inhalt des postmortalen Persönlichkeitsrechts

    Postmortal geschützt wird zum einen der allgemeine Achtungsanspruch, der dem lebenden Menschen als solchem zusteht und den Verstorbenen davor bewahrt, herabgewürdigt oder erniedrigt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, AfP 2008, 161 ff.; BGH…, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 244/07 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 - 15 U 64/07 -, ZUM 2008, 335 ff.).

    Zum anderen ist der sittliche, personale und soziale Geltungswert geschützt, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (BVerfG…, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, a.a.O.; BGH…, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 244/07 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 - 15 U 64/07 -, a.a.O.).

    Insoweit wird der Verstorbene gegen schwerwiegende Entstellungen seines Lebensbildes, gegen die er sich nicht mehr selbst verteidigen kann, auf Verlangen seiner Angehörigen geschützt (BGH…, Urteil vom 20.03.1968 - I ZR 44/66 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 - 15 U 64/07 -, a.a.O.).

  • OLG Köln, 30.11.2017 - 15 U 68/17

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung und Veröffentlichung von Äußerungen

    Postmortal geschützt wird zum einen der allgemeine Achtungsanspruch, der dem lebenden Menschen als solchem zusteht und den Verstorbenen davor bewahrt, herabgewürdigt oder erniedrigt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, AfP 2008, 161 ff.; BGH…, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 244/07 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 - 15 U 64/07 -, ZUM 2008, 335 ff.).

    Zum anderen ist der sittliche, personale und soziale Geltungswert geschützt, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (BVerfG…, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, a.a.O.; BGH…, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 244/07 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 - 15 U 64/07 -, a.a.O.).

    Insoweit wird der Verstorbene gegen schwerwiegende Entstellungen seines Lebensbildes, gegen die er sich nicht mehr selbst verteidigen kann, auf Verlangen seiner Angehörigen geschützt (BGH…, Urteil vom 20.03.1968 - I ZR 44/66 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.09.2007 - 15 U 64/07 -, a.a.O.).

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