Rechtsprechung
| LG Berlin, 15.05.2001 - 86 T 292/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
InsO §§ 307, 309
Keine Auslegung einer Gläubigerstellungnahme als Einverständnis durch Insolvenzgericht bei widersprüchlichen Angaben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2002, 12
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.01.2006 - IX ZB 140/04
Zulässigkeit der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan nach Ablauf der Frist …
Die Höhe der Forderung ist maßgeblich für die Quote, mit welcher der Gläubiger an etwaigen Erträgen zu beteiligen ist; auch und gerade auf die Quote muss sich die Zustimmung des Gläubigers erstrecken (ähnlich OLG Köln ZinsO 2001, 855, 856; LG Berlin ZVI 2002, 12, 13 f; Vallender ZInsO 2000, 441, 442). - LG Berlin, 18.07.2001 - 86 T 365/01
Geltendmachung von Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan im …
Auch soweit der Schuldenbereinigungsplan eine Klausel enthalten sollte, die objektiv eine Schlechterstellung Im Sinne dieser Vorschrift begründen würde (vgl. Beschluss der Kammer vom 15. Mai 2001 - 86 T 292/01 -), kommt es vorliegend hierauf nicht an.
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