Rechtsprechung
| LG Deggendorf, 24.09.2002 - 1 T 132/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
ZPO § 121 Abs. 2, § 850d
Regelmäßige Beiordnung eines Rechtsanwalts nur bei Unterhaltsvollstreckung durch Forderungspfändung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2003, 122
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.12.2009 - VII ZB 31/09
Beurteilung der Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des …
Das Landgericht vertritt in Übereinstimmung mit Teilen der Instanzgerichte (z. B. LG Düsseldorf, JurBüro 1993, 361; LG Koblenz, Rpfleger 2005, 200 sowie FamRZ 2005, 529 und JurBüro 2002, 321; ebenso LG Deggendorf, JurBüro 2002, 662; LG Kleve, Rpfleger 2005, 54; LG Bayreuth, JurBüro 2000, 546) die Ansicht, jedenfalls für einfache Fälle der Mobiliarvollstreckung sei die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich. - LG Koblenz, 30.11.2009 - 2 T 823/09 Demgegenüber wird die Beiordnung nicht für erforderlich erachtet für den Erlass eines "normalen" Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ( LG Bayreuth, JurBüro 1993, 546), für den "normalen" Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ( LG Düsseldorf, JurBüro 1993, 361) sowie für die Mobiliarvollstreckung einschließlich des Antrags auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung - sogenannter Kombiauftrag ( LG Deggendorf, ZVI 2003, 122; LG Trier, RPfleger 2002, 169).
- LG Koblenz, 13.05.2011 - 2 T 232/11
Keine Beiordnung eines Anwalts in der Mobiliarvollstreckung bei fehlender …
Demgegenüber wird die Beiordnung nicht für erforderlich erachtet für den Erlass eines "normalen" Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (LG Bayreuth, JurBüro 1993, 546 ), für den "normalen" Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (LG Düsseldorf, JurBüro 1993, 361) sowie für die Mobiliarvollstreckung einschließlich des Antrags auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung - sogenannter Kombiauftrag (LG Deggendorf, ZVI 2003, 122; LG Trier, RPfleger 2002, 169).
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