Rechtsprechung
| AG Neu-Ulm, 19.02.2004 - IK 317/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- zvi-online.de
InsO § 295
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheiten bei Teilzeitbeschäftigung und Weiterbildung trotz Vollzeitangeboten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung der Restschuldbefreiung in der Verbraucherinsolvenz; Verletzung der Obliegenheiten eines eine selbstständige Tätigkeit ausübenden Schuldners; Unterbleiben der Bemühung um ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis; Unterbleiben der Erbringung von Zahlungen an die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2004, 131
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07
Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von …
Er muss sich dann aber - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (AG München ZVI 2005, 384, 385 ; Grote ZInsO 2004, 1105, 1107 f;… Uhlenbruck/ Vallender, InsO 12. Aufl. § 295 Rn. 73; vgl. ferner AG Neu-Ulm ZVI 2004, 131, 132 ;… FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 295 Rn. 64;… HmbKomm-InsO/Streck, 2. Aufl., § 295 Rn. 26;… HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 295 Rn. 12). - AG Hamburg, 16.02.2018 - 67g IN 555/14
Bemühen um Vollzeitstelle der Mutter eines Kindes welches älter als drei Jahre
Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich eine Vollzeitbeschäftigung (LG Hamburg ZInsO 2015, 1894; HambKomm-Streck § 295 Rn.5); eine Bewerbung lediglich auf Teilzeitstellen reicht nicht (AG Neu-Ulm ZVI 2004, 131).
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