Rechtsprechung
| LG Augsburg, 24.10.2003 - 7 T 3287/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
InsO § 290
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Auskunftspflicht bei ausweichenden Angaben zu erst auf Gläubigernachfragen eingeräumtem Grundbesitz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2005, 642
Wird zitiert von ... (2)
- AG Duisburg, 12.06.2008 - 62 IN 298/07
Ungefragte Offenlegung des Amts des Geschäftsführers einer GmbH oder eines …
Zwar kann ein Schuldner die Verletzung seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht grundsätzlich dadurch heilen, dass er nachträglich die Pflicht ordnungsgemäß erfüllt und seine Angaben in der gebotenen Weise ergänzt oder berichtigt (vgl. dazu BGH NZI 2005, 461; BayObLG NZI 2002, 392, 393 f.; LG Augsburg ZVI 2005, 642 f.). - AG Duisburg, 08.05.2007 - 62 IK 9/07
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines die Restschuldbefreiung anstrebenden …
Rn. 15 d) Der Schuldner hat seine unvollständigen Angaben auch nicht nachträglich in einer Weise ergänzt oder berichtigt, die seine Pflichtverletzung geheilt hätte (vgl. dazu BGH NZI 2005, 461 = ZVI 2005, 641; BayObLG NZI 2002, 392, 393 f.; LG Augsburg ZVI 2005, 642 f.).
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