Rechtsprechung
| AG Leipzig, 15.02.2007 - 91 IK 1441/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- zvi-online.de
InsO §§ 290, 296; ZPO § 233
Zulässigkeit des Versagungsantrags in der Wohlverhaltensperiode bei Nichtaufnahme des Gläubigers in das Vermögensverzeichnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwände gegen die Ankündigung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin; Versagung der Restschuldbefreiung in der Verbraucherinsolvenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2007, 141
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- AG Köln, 28.01.2002 - 71 IK 1/00
Restschuldbefreiung vor Ablauf der im Restschuldbefreiungsankündigungsbeschluß …
Auszug aus AG Leipzig, 15.02.2007 - 91 IK 1441/03
Die Gegenmeinung (Amtsgericht Köln, Beschluss vom 28.01.2002 - 71 IK 1/00 -, NZI 2002, 218;… Braun/Buck Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 296 Rz. 5;… Uhlenbruck/ Vallender Insolvenzordnung 12. Aufl. § 296 Rz. 3) vertritt die Auffassung, dass auch derjenige Insolvenzgläubiger zur Antragstellung berechtigt ist, der nicht im Schlussverzeichnis aufgeführt ist. - AG Frankfurt/Main, 24.09.2001 - 810 IK 6/00
Vorzeitige Restschuldbefreiung bei Ausscheiden aller Gläubiger wegen fehlender …
Auszug aus AG Leipzig, 15.02.2007 - 91 IK 1441/03
Nach wohl herrschender Meinung ist nur der Gläubiger berechtigt einen Antrag nach § 296 InsO zu stellen, der sich am Insolvenzverfahren beteiligt hat und daher im Schlussverzeichnis aufgeführt wird (…HK-InsO/Landfermann 4. Aufl.§ 296 Rz. 6;… MK/Stephan § 296 Rz. 4;… FK-InsO/Ahrens 4. Aufl. § 296 Rz. 16;… Hamburger Kommentar-InsO/Streck § 296 Rz. 3 jeweils m.w.N.; Dr. Lessing EWiR 2001 S. 1101).
- BGH, 21.01.2010 - IX ZB 127/09
Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung seines Schuldners …
Die gegenteiligen Entscheidungen des Amtsgerichts Leipzig aus dem Jahre 2007 (ZVI 2007, 138, 140; ZVI 2007, 141, 142 f; ZVI 2007, 143, 145; vgl. auch Büttner, ZVI 2007, 116, 118 unter 3.2) sind vereinzelt geblieben. - AG Leipzig, 03.06.2008 - 401 IK 2941/06
Erteilung einer Restschuldbefreiung bei schuldhaft unvollständig gemachter …
Auf die Streitfrage, ob ein nicht im Schlussverzeichnis genannter Gläubiger antragsberechtigt (vgl. z.B. Amtsgericht Leipzig, ZVI 2007, 141 m.w.N.) ist, braucht hier somit nicht eingegangen werden.
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