Rechtsprechung
| LG Stendal, 06.08.2013 - 25 T 93/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Restschuldbefreiungsverfahren: Obliegenheit des Schuldners zur Auskehrung des pfändbaren Betrags bei Erwerbstätigkeit im Ausland
- zvi-online.de
InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 36 Abs. 4; ZPO § 850f
Reichweite der Obliegenheit gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei nicht kooperierendem Schweizer Arbeitgeber - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Pfändbarer Anteil vom Lohn muss vom Schuldner abgeführt werden, wenn Arbeitgeber dies verweigert
Verfahrensgang
- AG Stendal, 27.03.2013 - 7 IK 500/06
- LG Stendal, 06.08.2013 - 25 T 93/13
Papierfundstellen
- ZVI 2014, 70
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.07.2017 - IX ZB 63/16
Insolvenzverfahren: Beurteilung der Pfändbarkeit einer ausländischen Rente nach …
Das LG Traunstein (NZI 2009, 818), das LG Passau (NZI 2014, 1019), das LG Stendal (ZVI 2014, 70) und das LG Hamburg (ZVI 2017, 163, 164) haben das Insolvenzstatut für maßgeblich gehalten, während das AG Passau (NZI 2009, 820), das AG München (NZI 2010, 664) und das LG München (IPRspr 2010 Nr. 343b) das Recht des Vollstreckungsstaates angewandt haben.
dejure.org
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