Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
WEG: Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers auf Beseitigung von Trittschall; schutzwürdiges Vertrauen auf die Fortdauer des tatsächlich vorgeprägten Schallschutzniveaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Schallschutz in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Parkettboden in WEG - Trittschallbeeinträchtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1
Anforderungen an den Schallschutz in einer Wohnungseigentümergemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Störung durch Trittschall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Trittschall auf dem Parkettfußboden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Teppichboden gegen Parkett ausgetauscht - Wohnungseigentümer streiten um Schallschutz: Welches Niveau muss er haben?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lärmbelästigung wegen verlegtem Parkettfußboden - Bei der Bewertung einer Trittschallbeeinträchtigung kommt es auf das Schallschutzniveau der gesamten Wohnanlage an
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Trittschall: Welchen Schallschutz kann ein Wohnungseigentümer erwarten? (IMR 2010, 289)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 09.06.2009 - 5 T 292/04
- OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Papierfundstellen
- ZWE 2010, 272
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Der Wohnungseigentümer darf zumindest auf die Fortdauer des tatsächlich vorgeprägten Schallschutzniveaus (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MietRB 2008, 48), den Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum (OLG München NZM 2008, 133) vertrauen.Ergänzend können in diesem Zusammenhang technische Regelungen, insbesondere die maßgeblichen DIN-Normen zur Bestimmung des maßgeblichen Schutzniveaus herangezogen werden (OLG Celle OLG Report 2005, 190;OLG München NZM 2008, 133).
- OLG Celle, 18.09.2007 - 16 U 38/07
Ein Hauskäufer kann den Vertrag anfechten, wenn falsche Angaben darüber gemacht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Es fehlt insbesondere an korrespondierenden Regelungen in der Teilungserklärung, die entsprechende Veränderungen des Sondereigentums von der schriftlichen Einwilligung des Verwalters (soweit das Gemeinschaftseigentum betroffen ist) oder der Zustimmung des betroffenen Sondereigentümers abhängig machen (vgl. hierzu OLG München ZMR 2008, 133). - OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
Wohnungseigentum: Beseitigung von Trittschallmängeln nach Veränderung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Der Wohnungseigentümer darf zumindest auf die Fortdauer des tatsächlich vorgeprägten Schallschutzniveaus (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MietRB 2008, 48), den Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum (OLG München NZM 2008, 133) vertrauen.
- OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Ergänzend können in diesem Zusammenhang technische Regelungen, insbesondere die maßgeblichen DIN-Normen zur Bestimmung des maßgeblichen Schutzniveaus herangezogen werden (OLG Celle OLG Report 2005, 190;OLG München NZM 2008, 133). - OLG Hamm, 26.03.2007 - 15 W 131/06
WEG : Zur Rechtmäßigkeit der nachträglichen Errichtung eines Zaunes
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Dem steht die Entscheidung des OLG Hamm vom 26. März 2007 (ZMR 2008, 227) nicht entgegen, die allein das Verhältnis von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum und hier die Frage betrifft, ob eine der Baubeschreibung entsprechende Ausgestaltung des Gemeinschaftseigentums zu dulden ist. - OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (OLG Hamburg ZMR 2005, 71; OLG München MietRB 2007, 231). - OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01
Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (OLG Hamburg ZMR 2005, 71; OLG München MietRB 2007, 231). - BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Ob andere Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt, wie bereits im Beschluss vom 1. November 2007 ausgeführt, in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG WuM 2004, 733).
- BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14
Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Daran fehle es, wenn ein Teppichbodenbelag dort als bloßes Ausstattungsmerkmal aufgeführt werde (LG Lüneburg, ZWE 2014, 49, 50;… jurisPK-Lafontaine, 7. Aufl., § 14 WEG Rn. 16; ähnlich OLG Brandenburg, ZWE 2010, 272, 273). - BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11
Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …
a) Ob der Gebrauch des Sondereigentums bei einem anderen Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG hervorruft, den dieser nicht hinzunehmen braucht, ist in erster Linie eine Frage tatrichterlicher Würdigung, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BayObLG, NZM 2004, 747, 748; OLG München, NJW 2008, 592; OLG Brandenburg, ZWE 2010, 272).