Weitere Entscheidung unten: OLG München, 13.06.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.07.2013 - I-15 W 199/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21062
OLG Hamm, 24.07.2013 - I-15 W 199/12 (https://dejure.org/2013,21062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2013 - I-15 W 199/12 (https://dejure.org/2013,21062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - I-15 W 199/12 (https://dejure.org/2013,21062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ersetzung, Zustimmung, Veräußerung, Wohnungserbbaurecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ersetzung, Zustimmung, Veräußerung, Wohnungserbbaurecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Veräußerung eines Wohnungserbbaurechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche ersetzung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Veräußerung eines Wohnungserbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 71 II 3/11
  • OLG Hamm, 24.07.2013 - I-15 W 199/12

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 41
  • ZWE 2013, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 12.01.1976 - 15 W 211/75
    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12
    In diesem Zusammenhang ist einhellig anerkannt, dass das als dinglicher Inhalt des Erbbaurechts vereinbarte Erfordernis der Zustimmung des Grundstückseigentümers zu dessen Veräußerung nicht dazu dient, etwaigen Ansprüchen des Grundstückseigentümers aus dem beiderseitigen Rechtsverhältnis, mögen sie begründet sein oder nicht, Nachdruck zu verleihen (BayObLG, NJW-RR 1987, 459, 462; OLG Frankfurt, RPfleger 1979, 24; Senat OLGZ 1976, 260 = RPfleger 1976, 131 sowie NJW-RR 1993, 1106).

    Er darf deshalb die Zustimmung verweigern, solange nicht sichergestellt ist, dass der Erwerber alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag übernimmt (OLG Celle DNotZ 1984, 387; Senat DNotZ 1976, 534; von Oefele/Winkler, a.a.O., Rdnr. 4.201).

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12
    Das Vertrauen in die Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung kann er deshalb nicht uneingeschränkt, sondern nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwaltes geführt hat (vgl. BGH FamRZ 2012, 1287).
  • BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92

    Bezeichnung von Wohnungseigentum in einem notariellen Kaufvertrag; Bezeichnung zu

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12
    Bei einer Schuldübernahme muss deshalb der Inhalt der übernommenen Verpflichtung nicht mitbeurkundet werden (vgl. BGH NJW 1994, 1347, 1348; Winkler, BeurkG, 17. Aufl., § 9 Rdnr. 74).
  • OLG Hamm, 27.05.1993 - 15 W 27/93

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an einem kirchlichen Grundstück

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12
    In diesem Zusammenhang ist einhellig anerkannt, dass das als dinglicher Inhalt des Erbbaurechts vereinbarte Erfordernis der Zustimmung des Grundstückseigentümers zu dessen Veräußerung nicht dazu dient, etwaigen Ansprüchen des Grundstückseigentümers aus dem beiderseitigen Rechtsverhältnis, mögen sie begründet sein oder nicht, Nachdruck zu verleihen (BayObLG, NJW-RR 1987, 459, 462; OLG Frankfurt, RPfleger 1979, 24; Senat OLGZ 1976, 260 = RPfleger 1976, 131 sowie NJW-RR 1993, 1106).
  • BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 3 Z 113/86

    Beschwerdeentscheidung; Landgericht; Zustellung; Nachträglich; Bekanntmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12
    In diesem Zusammenhang ist einhellig anerkannt, dass das als dinglicher Inhalt des Erbbaurechts vereinbarte Erfordernis der Zustimmung des Grundstückseigentümers zu dessen Veräußerung nicht dazu dient, etwaigen Ansprüchen des Grundstückseigentümers aus dem beiderseitigen Rechtsverhältnis, mögen sie begründet sein oder nicht, Nachdruck zu verleihen (BayObLG, NJW-RR 1987, 459, 462; OLG Frankfurt, RPfleger 1979, 24; Senat OLGZ 1976, 260 = RPfleger 1976, 131 sowie NJW-RR 1993, 1106).
  • OLG Hamm, 13.07.1995 - 15 W 187/95

    Voraussetzungen für die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12
    Die vom Gesetzgeber gewollte Freizügigkeit und wirtschaftliche Freiheit des Erbbauberechtigten darf durch eine willkürliche Verweigerung der Zustimmung nicht beeinträchtigt werden (Senat NJWE-MietR 1996, 58; von Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 5. Aufl., Kap. 4 Rn 191).
  • BayObLG, 14.03.1990 - BReg. 1b Z 7/89

    Teileigentum; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; Wichtiger Grund;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12
    Ein wichtiger Grund zur Versagung der Zustimmung kann deshalb nicht allein daraus hergeleitet werden, dass der Grundstückseigentümer aus der bisherigen Nutzung des Erbbaurechts Ansprüche herleitet, die ggf. auch gegen die Erwerber gerichtet werden können, von diesem jedoch nicht ohne weiteres anerkannt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 657, 658 für die im Kern sachgleiche Vorschrift des § 12 WEG).
  • OLG Celle, 15.10.1982 - 4 U 145/82
    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12
    Er darf deshalb die Zustimmung verweigern, solange nicht sichergestellt ist, dass der Erwerber alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag übernimmt (OLG Celle DNotZ 1984, 387; Senat DNotZ 1976, 534; von Oefele/Winkler, a.a.O., Rdnr. 4.201).
  • OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15

    Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verweigerung der Zustimmung zur

    Mit Beschluss vom 24.07.2013 (Az.: 15 W 199/12) gewährte das Oberlandesgericht Hamm wegen Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und ersetzte die Zustimmung des Beklagten - wie beantragt - gem. § 7 Abs. 3 ErbbauRG (vgl. zu den Einzelheiten des Beschlusses Anlage K 2 zur Klageschrift).

    Die Tatsache, dass der Beklagte zur Abgabe dieser Zustimmungserklärung auf Anforderung des Klägers bzw. des von ihm eingeschalteten Notars T im Mai 2011 verpflichtet war, hat der 15. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts durch Beschluss vom 24.07.2013 mit dem Aktenzeichen 15 W 199/12 festgestellt und mit seiner Entscheidung die Zustimmung des Beklagten gem. § 7 Abs. 3 ErbbauRG rechtskräftig ersetzt (vgl. Anlage K 2 zur Klageschrift).

  • OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14

    Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht vertretungsbefugten

    Es entspricht der überwiegenden Meinung, der der Senat folgt, dass im Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG die Beschwerde auch dann in der verkürzten Frist des § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG einzulegen ist, wenn durch die angefochtene Entscheidung der Ersetzungsantrag zurückgewiesen worden ist Denn nach § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, auf den § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbbauRG verweist, ist mangels einer Differenzierung im Gesetz zwischen einer erteilten und einer abgelehnten Genehmigung sowie mangels anders lautender gesetzlicher Bestimmungen von einer einheitlichen zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Beschwerde auszugehen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23.05.2013 - 20 W 96/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2013 -15 W 199/12 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2013 - 3 Wx 173/13 - juris - von Oefele/Heinemann, Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 7 ErbbauRG Rdz. 16; Keidel/Sternal, FamFG 18. Auflage 2014, § 63 Rn. 14c; a. A. Palandt/Bassenge, BGB, 73. Auflage 2014, § 7 ErbbauRG Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13837
OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13 (https://dejure.org/2013,13837)
OLG München, Entscheidung vom 13.06.2013 - 34 Wx 158/13 (https://dejure.org/2013,13837)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 34 Wx 158/13 (https://dejure.org/2013,13837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung von Sondernutzungsrechten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Bewilligung aller Wohnungseigentümer zur Eintragung von Sondernutzungsrecht bei nachvollziehbarer Zuordnung des Rechts

  • rechtsportal.de

    WEG § 7 Abs. 3; WEG § 8; GBO § 19
    Anforderungen an die Begründung von Sondernutzungsrechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur wirksamen Begründung von Sondernutzungsrechten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sondernutzungsrecht: Begründung durch Eintragung mit Bezugnahme im Grundbuch (IMR 2014, 1006)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2013, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 11.05.2012 - 34 Wx 137/12

    Wohnungseigentum: Nachträgliche Eintragung eines "schuldrechtlichen"

    Auszug aus OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13
    Wirksame Begründung von Sondernutzungsrechten durch Zuordnung in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung sowie durch Eintragung mit Bezugnahme im Grundbuch (Abgrenzung zu Senat vom 11.5.2012, 34 Wx 137/12).

    16 Das Amtsgericht kann seine abweichende Auffassung nicht auf Rechtsprechung des Senats stützen (Beschluss vom 11.5.2012 - 34 Wx 137/12 = NJW-RR 2013, 135; siehe auch Senat vom 18.4.2013, 34 Wx 363/12).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13
    Die Zwischenverfügung, auf deren Gegenstand sich das Beschwerdeverfahren ausschließlich bezieht, ist ersatzlos aufzuheben, weil die Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer für die Vormerkung zur Übertragung der Sondernutzungsrechte an den Beteiligten zu 3 nicht erforderlich ist (BGH DNotZ 1979, 168; BayObLG DNotZ 1979, 307).
  • OLG München, 12.09.2006 - 32 Wx 133/06

    Keine ausdrückliche Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch bei

    Auszug aus OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13
    Ausreichend ist bereits die Bezugnahme allein (siehe OLG München - 32. Zivilsenat - vom 12.9.2006, 32 Wx 133/06 = Rpfleger 2007, 70; OLG Zweibrücken Rpfleger 2007, 460; OLG Frankfurt NZM 2008, 214), wenn sich auch zur Sicherheit des Rechtsverkehrs empfiehlt, die wesentlichen Sondernutzungsrechte im Eintragungsvermerk selbst kenntlich zu machen (Schöner/Stöber und Schneider je aaO.).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2007 - 3 W 22/07

    Wohnungseigentum: Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten im Wortlaut einer

    Auszug aus OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13
    Ausreichend ist bereits die Bezugnahme allein (siehe OLG München - 32. Zivilsenat - vom 12.9.2006, 32 Wx 133/06 = Rpfleger 2007, 70; OLG Zweibrücken Rpfleger 2007, 460; OLG Frankfurt NZM 2008, 214), wenn sich auch zur Sicherheit des Rechtsverkehrs empfiehlt, die wesentlichen Sondernutzungsrechte im Eintragungsvermerk selbst kenntlich zu machen (Schöner/Stöber und Schneider je aaO.).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05

    Wohnungseigentumsrecht: Voraussetzung der wirksamen Inanspruchnahme eines

    Auszug aus OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13
    Ausreichend ist bereits die Bezugnahme allein (siehe OLG München - 32. Zivilsenat - vom 12.9.2006, 32 Wx 133/06 = Rpfleger 2007, 70; OLG Zweibrücken Rpfleger 2007, 460; OLG Frankfurt NZM 2008, 214), wenn sich auch zur Sicherheit des Rechtsverkehrs empfiehlt, die wesentlichen Sondernutzungsrechte im Eintragungsvermerk selbst kenntlich zu machen (Schöner/Stöber und Schneider je aaO.).
  • OLG München, 18.04.2013 - 34 Wx 363/12

    Grundbuchverfahren: Mitwirkung aller Wohnungseigentümer bei nachträglicher

    Auszug aus OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13
    16 Das Amtsgericht kann seine abweichende Auffassung nicht auf Rechtsprechung des Senats stützen (Beschluss vom 11.5.2012 - 34 Wx 137/12 = NJW-RR 2013, 135; siehe auch Senat vom 18.4.2013, 34 Wx 363/12).
  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13
    Hier hingegen sichert die bereits mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher erfolgte Eintragung bei den Wohnungen Nr. 5 und Nr. 10 den guten Glauben des Erwerbers an die materielle Existenz wie auch an die fortbestehende Zuordnung zum jeweiligen Eigentum (siehe BayObLG DNotZ 1990, 381; Rapp in Beck"sches Notarhandbuch A III Rn. 128).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Dies bedeutet, dass die Bezugnahme auf die Teilungserklärung bzw. die sonstige Bewilligung und deren Eintragung in allen Wohnungseigentumsgrundbüchern, also ohne jeden Hinweis darauf, dass Sondernutzungsrechte begründet wurden, nach der Gesetzeslage genügt (vgl. etwa Bauer/Schaub/Schneider, GBO, 4. Aufl., AT E 239; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 2915; Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 3 WGV Rz. 7; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG, Rz. 71; ders. in BeckOK WEG, Stand: 01.10.2021, § 7 Rz. 32; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 7 Rz. 17/18; Bärmann/Seuß/Schneider, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 13 Rz. 64; Montreal in beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.09.2021, § 7 WEG Rz. 24; Ertl RPfleger 1979, 81; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1985, 19; OLG München ZWE 2016, 51; ZWE 2013, 404; Senat NZM 2008, 214, je zitiert nach juris).

    Ein Anspruch auf eine ausdrückliche Verlautbarung besteht allerdings nach herrschender Auffassung nicht (vgl. etwa Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG, Rz. 71; ders. in BeckOK WEG, a.a.O., § 7 Rz. 32; Hügel/Elzer, a.a.O., § 7 Rz. 18; OLG München ZWE 2013, 404; Schleswig-Holsteinisches OLG ZWE 2017, 213; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161, je zitiert nach juris; a. A. wohl Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., § 13 Rz. 66).

  • OLG München, 09.10.2015 - 34 Wx 184/15

    Grundbucheinsicht eines Wohnungseigentümers als Inhaber eines gemeinsamen

    Bei der Grundbucheintragung kann gemäß § 7 Abs. 3, § 5 Abs. 4 Satz 1, § 8 Abs. 2 WEG zur Bezeichnung des Inhalts des Sondereigentums auf die maßgebliche Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (OLG München ZWE 2013, 404; KG NJW-RR 1997, 205; OLG Hamm Rpfleger 1985, 109; OLG Köln Rpfleger 1985, 110; Schneider in Riecke/Schmid § 7 Rn. 180 m. w. N.; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel § 7 Rn. 49; Staudinger/Rapp WEG (2005) § 7 Rn. 9).
  • OLG München, 13.10.2016 - 34 Wx 185/15

    Sondernutzungsrechte an einer Wohnung

    Zwar wird wegen der Bedeutung der Sondernutzungsrechte ihre ausdrückliche Erwähnung im Grundbucheintrag für wünschenswert gehalten; aus Rechtsgründen erforderlich ist deren Nennung jedoch nicht (Senat vom 13.6.2013, 34 Wx 158/13 = ZWE 2013, 404; vgl. Hügel/Kral WEG Rn. 65).
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