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| KG, 31.01.2000 - 24 W 7617/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2001, 241
- ZWE 2000, 274
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus KG, 31.01.2000 - 24 W 7617/99
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. September 1999 (NJW 1999, 3713 = NZM 1999, 1101 = ZMR 1999, 834 = GE 1999, 1500) inzwischen ausgeführt hat, haftet der Ersteigerer oder sonstige Rechtsnachfolger für die bereits gegen seinen Vorgänger fällig gestellten Beitragsrückstände auch dann nicht, wenn der nach dem Eigentumserwerb gefasste Beschluss über die solche Rückstände einbeziehende Jahresabrechnung bestandskräftig geworden ist. - BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 33/99
Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zahlung von vor der Anordnung der …
Auszug aus KG, 31.01.2000 - 24 W 7617/99
Soweit der Erwerber irrtümlich neben den sogenannten Abrechnungsspitzen auch bereits früher fällig gestellte Beitragspflichten erfüllt hat, kommt für ihn eventuell eine Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung der Eigentümergemeinschaft in Betracht, wie das Bayerische Oberste Landesgericht für den vergleichbaren Fall einer Zahlung seitens des Zwangsverwalters bereits entschieden hat (NZM 1999, 715).
- BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …
Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß auch ein ehemaliger Eigentümer einen vor seinem Ausscheiden gefaßten, ihn weiterhin betreffenden Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung in dem hierfür vorgesehenen Verfahren vor den Wohnungseigentumsgerichten anfechten oder für nichtig erklären lassen kann (vgl. BayObLGZ 1986, 348, 350 f; OLG Düsseldorf, FG-Prax 1997, 181; KG, ZWE 2000, 274, 277;… AG Kerpen, aaO, 125;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 90;… Weitnauer/Hauger, aaO, § 43 Rdn. 29;… Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 10, 43;… Palandt/Bassenge, aaO, § 43 WEG Rdn. 2; vgl. ferner BGHZ 81, 35, 39; a.A. OLG Köln, WuM 1992, 162). - LG Schwerin, 30.09.2009 - 6 T 48/09
Wohnungseigentum: Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab für verbrauchsunabhängige …
Wenn dem Verwalter Unrichtigkeiten der Jahresabrechnung vorgeworfen werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dies auch gegen den Beirat auswirkt, der die Vorprüfung vorgenommen hat (KG, Beschluss vom 31.01.2000, 24 W 7617/99, Rdn. 17, zitiert nach juris). - AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21
Nach Randale gibt es keine Versammlung mehr!
Hinsichtlich des zu prüfenden Rechtsschutzbedürfnisses ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der veräußernde Wohnungseigentümer an der entsprechenden Beschlussklage noch ein rechtliches Interesse hat (KG ZWE 2000, 274, 275; Bayerisches Oberstes Landesgericht ZMR 1998, 447; OLG Karlsruhe, OLGZ 1985, 133, 139;… Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 44 Rdnr. 22).
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