Rechtsprechung
| BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Wirksamkeit eines Vergleichs im Wohnungseigentumsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung des Wohnungseigentümers zum Austausch von in seiner Wohnung befindlichen Fenstern; Eigenmächtige Veränderung des bestehenden Zustandes; Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 983/96
- LG München I - 1 T 17271/99
- BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Papierfundstellen
- NZM 2001, 245 (Ls.)
- ZMR 2000, 624
- ZWE 2000, 344
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht …
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde wegen nicht ausreichender Beschwer (BGHZ 119, 216 f.; BayObLG WuM 1994, 565; WE 1996, 398).a) In einem sehr ähnlich gelagerten Fall, in dem es dem Antragsteller in einer Wohnanlage mit vier Wohnungen gleichfalls darum ging, die geringfügigen Veränderungen an einem großen Fenster der Wohnung des Antragsgegners (Einbau eines dreigeteilten statt des ursprünglichen, zweigeteilten Fensters) rückgängig zu machen, hat der Senat zur Beschwer des Antragstellers, dessen Antrag das Amtsgericht abgewiesen und dessen Beschwerde das Landgericht mangels Erreichens der erforderlichen Beschwer von mehr als 1500 DM verworfen hatte, ausgeführt (Senatsbeschluß vom 24.3.1994 = WuM 1994, 565 f.):.
- OLG Zweibrücken, 25.11.1997 - 5 UF 122/96
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Auf die Verfahrensakten kann grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BGH NJW 1993, 1995 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1680 ;… Zöller/Stöber ZPO 21. Aufl. § 794 Rn. 14a m.w.N.).Da der Vergleich formell ordnungsgemäß geschlossen wurde und ihm nur keine Vollstreckungswirkung zukommt, muß der Anspruch grundsätzlich in einem neuen Verfahren geltend gemacht werden (OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1680 f;… vgl. auch Stein-Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. Rn.. 31 vor § 704).
- BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 35/83
Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Prozeßvergleichs
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Die fehlende Vollstreckbarkeit des Vergleichs läßt dessen Wirksamkeit als auslegungsfähige materiellrechtliche Vereinbarung grundsätzlich unberührt (vgl. BGH NJW 1985, 1962 f.; OLG Zweibrücken NJW"RR 1998, 1680 f.;… Pecher § 779 Rn. 86).
- BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Wenn nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch auch nur zu erwarten ist und damit die förmliche Beteiligung nur der Gewährung rechtlichen Gehörs dient, kann sie auch vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden (vgl. BGH FGPrax 1998, 15/16; Senatsbeschluß vom 7.10.1999, 2Z BR 104/99). - BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
Zuordnung von Innenfenstern und -türen im Sondereigentum stehender Räume; …
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
(1) Da die nach außen gerichteten Fenster eines Wohnhauses zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 241 f. m.w.N.), sind Gegenstand des Verfahrens die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander im Sinne von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG . - BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde wegen nicht ausreichender Beschwer (BGHZ 119, 216 f.; BayObLG WuM 1994, 565; WE 1996, 398). - BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Auf die Verfahrensakten kann grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BGH NJW 1993, 1995 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1680 ;… Zöller/Stöber ZPO 21. Aufl. § 794 Rn. 14a m.w.N.). - BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 104/99
Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer in einem Verfahren
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Wenn nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch auch nur zu erwarten ist und damit die förmliche Beteiligung nur der Gewährung rechtlichen Gehörs dient, kann sie auch vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden (vgl. BGH FGPrax 1998, 15/16; Senatsbeschluß vom 7.10.1999, 2Z BR 104/99). - BayObLG, 09.06.1993 - 2Z BR 27/93
Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Beschwerdeverfahren in …
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Auch können zur Bestimmung der Beschwer noch vergleichbare, vom Senat entschiedene Fälle herangezogen werden; einen Geschäftswert oder eine Beschwer von nur 800 DM hat der Senat in solchen Fällen noch nicht angenommen (Beschluß vom 30.5.1990 BReg. 2Z 57/90 - Geschäftswert von 2000 DM für das Verlangen, eine Funkantenne zu beseitigen; Beschluß vom 14.11.1992 2Z BR 123/93 - Geschäftswert von 5000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den die Beseitigung von zwei Außenrolläden angeordnet wurde, "da es an konkreten, in Geld meßbaren Anhaltspunkten weitgehend fehlt"; Beschluß vom 9.6.1993 2Z BR 27/93 - Geschäftswert von 5000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, mit dem der Umbau eines Fensters in eine Tür genehmigt worden war). - BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 123/93
Vorkehrungen zur Einlegung eines Rechtsmittels bei längerem Auslandsurlaub nach …
Auszug aus BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99
Auch können zur Bestimmung der Beschwer noch vergleichbare, vom Senat entschiedene Fälle herangezogen werden; einen Geschäftswert oder eine Beschwer von nur 800 DM hat der Senat in solchen Fällen noch nicht angenommen (Beschluß vom 30.5.1990 BReg. 2Z 57/90 - Geschäftswert von 2000 DM für das Verlangen, eine Funkantenne zu beseitigen; Beschluß vom 14.11.1992 2Z BR 123/93 - Geschäftswert von 5000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den die Beseitigung von zwei Außenrolläden angeordnet wurde, "da es an konkreten, in Geld meßbaren Anhaltspunkten weitgehend fehlt"; Beschluß vom 9.6.1993 2Z BR 27/93 - Geschäftswert von 5000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, mit dem der Umbau eines Fensters in eine Tür genehmigt worden war). - BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 115/98
Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Wohnungseigentumsgericht geschlossenen …
- OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür - …
Die Beschwer der Antragsteller richtet sich ausschließlich nach deren Interesse an der Abänderung der angefochtenen landgerichtlichen Entscheidung (BGHZ 119, 216/218; BayObLG ZWE 2000, 344; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 218).Die Bestimmung des Geschäftswerts ist deshalb ebenso wie die der Beschwer weitgehend Ermessenssache (BayObLG WuM 1994, 565/566; ZWE 2000, 344).
- BGH, 08.03.2012 - V ZB 215/11
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Berufungsbeschwer des …
Rn. 8 bb) Aus den von der Rechtsbeschwerde zitierten Urteilen (BayObLG ZWE 2000, 344; OLG Düsseldorf, WuM 2000, 567; KG WE 1995, 123), aus denen sich ergeben soll, dass andere Gerichte in vergleichbaren Fällen zu einer höheren Beschwer gelangt seien, folgt ebenfalls kein Zulassungsgrund; denn sie betreffen den Fall, dass die beschlossene bauliche Maßnahme zu einer nachteiligen Änderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage führt. - OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 168/05
Widersprüchliche Rechtsmittelerklärung mehrerer Prozessbevollmächtigter im …
Unter Anlegung eines insoweit grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (vgl. BayObLG WuM 1994, 565 f.; ZWE 2000, 344) ist davon auszugehen, dass im Fall einer Hauptsacheentscheidung durch das Landgericht der Antragsgegner zu 1 als Beschwerdeführer im Hinblick auf sein allgemeines Interesse an einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung und Verwaltung, aber auch im Hinblick auf sein Interesse, nicht an den Kosten eines Türenaustauschs beteiligt zu werden, mit einem jedenfalls über 750 EUR liegenden Betrag (vgl. § 45 Abs. 1 WEG) beschwert wäre (siehe BayObLG NJW-RR 1998, 302).
- OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06
Zuständiges Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssache - hier: …
Die Zulässigkeit des Rechtsmittels folgt schon daraus, dass die Erstbeschwerde vom Landgericht als unzulässig verworfen worden ist (BGHZ 119, 216, 218; BayOblG ZWE 2000, 344 f.;… Staudinger/Wenzel WEG (2005) § 45 Rdz. 32). - OLG Frankfurt, 30.09.2008 - 20 W 398/05
Wohnungseigentümerversammlung: Abänderbarkeit eines Prozessvergleichs durch …
Auch wenn ein Vergleich keinen vollstreckbaren Inhalt hat, im vorliegenden Fall also keine Zahlungsverpflichtung oder eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung protokolliert worden sind, ändert dies nichts an seiner Wirkung als auslegungsfähiger, materiell-rechtlicher Vertrag (BayObLG ZMR 2000, 624, 626;… Riecke/Schmid: WEG, § 44, Rdnr. 8). - LG Konstanz, 23.02.2007 - 62 T 16/07
Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?
Die Bestimmung des Geschäftswerts ist deshalb ebenso wie die der Beschwer weitgehend Ermessenssache (OLG München Beschluss vom 31.03.2006 34 Wx 111/05; BayObLG WuM 1994, 565; ZWE 2000, 344).
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