Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10 WEG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwert im Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 46 WEG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnung des Streitwerts in Wohnungseigentumssachen anhand des Interesses der Beteiligten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert im Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 46 WEG (IMR 2010, 257)
Verfahrensgang
- AG Neumarkt/Oberpfalz, 25.11.2009 - 4 C 9/09
- LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10 WEG
Papierfundstellen
- NZM 2010, 587 (Ls.)
- ZWE 2010, 281
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09
Streitwertbemessung: Antrag auf Abberufung eines Wohnungseigentumsverwalters
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10
13 Das Gesamtinteresse der Beteiligten an TOP 5 bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den der Verwalter weiterbestellt werden sollte (vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG München, NZM 2009, 788, OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris).Es übersteigt das rein finanzielle Interesse des Klägers, das sich auf den auf ihn entfallenden Anteil des Verwalter- und Hausmeisterhonorars nach Miteigentumsanteilen (453/10.000) beschränken würde (vgl. vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris; Müller, ZMR 2010, 139 ff.; a.A. OLG München, NZM 1009, 788;… Jennißen/Suilmann, § 49a GKG Rn. 19).
Nachdem aber als objektives Kriterium nur das Verwalter- und Hausmeisterhonorar zur Verfügung steht, betrachtet die Kammer einen Prozentsatz von 10 % der Verwalter- und Hausmeistervergütung als angemessene Bewertung dieses Interesses (vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris; Müller, ZMR 2010, 139 ff.).
- OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09
Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10
13 Das Gesamtinteresse der Beteiligten an TOP 5 bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den der Verwalter weiterbestellt werden sollte (vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG München, NZM 2009, 788, OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris). - OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - 18 W 38/06
Streitwertfestsetzung bei teilweiser Erledigungserklärung
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10
24 Ab dem Zeitpunkt der Erledigungserklärung des Klägers (Abramenko, Rechtspfleger 2005, 15; OLG Düsseldorf, JurBüro 2007, 256 nimmt entgegen der Zitierung in Zöller/Herget, § 3 Rn. 16 nicht ausdrücklich dazu Stellung, ob es auf die Erledigungserklärung des Klägers oder die Zustimmung hierzu ankommt), die letztlich in eine beidseitige Erledigungserklärung mündete, beläuft sich das Interesse der Parteien nur noch auf das Kosteninteresse der bislang entstandenen Kosten des Rechtsstreits (…vgl. auch Zöller/Vollkommer, 27. Aufl. 2009, § 91a Rn. 48;… ebenso für die einseitige Erledigungserklärung ab dem Eingang derselben: Zöller/Herget, 27. Aufl. 2009, § 3 Rn. 16 "Einseitige Erledigungserklärung"), weil es den Parteien und insbesondere dem Kläger ab diesem Zeitpunkt letztlich nicht mehr um die Entscheidung der Hauptsache, sondern alleine noch um die Frage geht, wer die entstandenen Kosten zu tragen hat.
- KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts für die Anfechtung einer …
Rn. 17 Nach einer Auffassung ist auch in dieser Konstellation der Betrag des auf den Kläger entfallenden Kostenanteils am Verwalterhonorar maßgeblich (…Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 49 a GKG, Rn. 19; OLG München NJW-RR 2009, 1615; LG Nürnberg-Fürth Beschluss vom 13. April 2010 - 14 T 2469/100 WEG - a. A. aber noch die selbe Kammer zwei Monate früher in ZWE 2010, 281). - LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2010 - 14 T 2469/10
Streitwertfestsetzung in einer Wohnungseigentumssache: Bildung von …
Rn. 15 Die teilweise vertretene Ansicht, es sei angesichts des ideellen Interesses pauschal auf den Prozentsatz von 10 % der Verwaltervergütung anzusetzen (vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris; Müller, ZMR 2010, 139 ff.; bislang auch LG Nürnberg-Fürth, ZWE 2010, 281-282), führt in großen Wohnungseigentümergemeinschaften - wie vorliegend - zu unbilligen Ergebnissen. - AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11
WEG - Bestimmung des Verfahrenswertes bei unwirksamer Verwalterbestellung
Das Gesamtinteresse der Beteiligten bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den die Verwalterin bestellt werden sollte (vgl. LG Nürnberg-Führt ZWE 2010, 281-282; OLG München NJW-RR 09, 1616 ff.).
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