Rechtsprechung
| OLG Celle, 04.02.2011 - 4 W 243/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Gebührenstreitwerts für die Anfechtung einzelner Positionen eines Wohnungseigentümerbeschlusses
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Streitwert der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 49a
Streitwert der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschlussanfechtung: Bemessung des Streitwerts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert bei Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung? (IMR 2011, 170)
Verfahrensgang
- AG Hannover - 480 C 15646/09
- LG Lüneburg, 02.11.2010 - 9 S 31/10
- OLG Celle, 04.02.2011 - 4 W 243/10
Papierfundstellen
- NZM 2012, 353
- ZWE 2011, 147
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG
Auszug aus OLG Celle, 04.02.2011 - 4 W 243/10
Wendet sich der Kläger nur gegen die Einzelposition eines Beschlusses und nicht gegen den Beschluss als Ganzes, so bestimmt sich sein Interesse nur nach dem Wert dieser einzelnen Position und nicht nach dem Wert des Gesamtbeschlusses, auch wenn er aus prozessualen Gründen dazu gehalten ist, den Beschluss als Ganzes anzufechten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 14. Juli 2009, Az.: 5 W 109/09, Rn. 14 - aus juris).
- LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22
Streitwert für die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung
Für die Streitwertbegrenzung (siebeneinhalbfaches Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen) sind die Kostenanteile an der (streitigen) Maßnahme maßgebend (vgl. zB OLG Köln BeckRS 2010, 13530 = ZWE 2010, 275; OLG Celle BeckRS 2010, 04944 = ZWE 2010, 190 und ZWE 2011, 147; OLG Koblenz BeckRS 2010, 00183 = ZWE 2010, 96;… BDZ/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, GKG § 49 Rn. 3). - LG München I, 06.05.2024 - 36 T 3448/24
Entnahme von zwei älteren Ahornbäumen: Streitwert?
Für die Ermittlung der jeweiligen Interessen ist grundsätzlich der konkrete Gegenstand des angefochtenen Beschlusses maßgeblich (OLG Celle ZWE 2011, 147; BayObLG NZM 2001, 246; KG ZMR 1997, 492, 493).Rn. 17 c) Konkret bedeutet das - wie vom Beschwerdeführer bereits dargelegt - bei der Anfechtung eines Beschlusses über das Fällen von Bäumen: Das Klägerinteresse bemisst sich am klägerischen immateriellen Interesse an der Erhaltung, am klägerischen Anteil an den Baumfällkosten, ggf. den Kosten für eine Wiederbepflanzung und ggf. an einem Risikozuschlag für das Gelingen der Ersatzpflanzung (so OLG Celle, ZWE 2011, 147 = IMR 2011, 170;… Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 44 Rn. 138 Stichwort "Bäume";… MüKoBGB/Hogenschurz, 9. Aufl. 2023, WEG § 44 Rn. 84-89;… Bärmann/Pick-Dötsch, 20. Aufl. 2020, WEG Anh. § 50 Rn. 26B-27AA-27Z;… Toussaint/Elzer, Kostenrecht, 52. Aufl., GKG § 49 Rn. 18, alle mit Verweis auf das Urteil des OLG Celle).
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