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Rechtsprechung
   LG München I, 17.02.2011 - 36 S 79/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23652
LG München I, 17.02.2011 - 36 S 79/10 (https://dejure.org/2011,23652)
LG München I, Entscheidung vom 17.02.2011 - 36 S 79/10 (https://dejure.org/2011,23652)
LG München I, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 36 S 79/10 (https://dejure.org/2011,23652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümerversammlung: Nichtigkeit eines Beschlusses wegen fehlender Beschlusskompetenz zur Begründung einer Zahlungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Es ist kein Rechtsmittel gegen Berufungsurteile in internen Angelegenheiten einer WEG gegeben; Rechtsmittel gegen ein sich auf interne Angelegenheiten einer WEG beziehendes Berufungsurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung einer Zahlungspflicht im Beschlusswege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Es ist kein Rechtsmittel gegen Berufungsurteile in internen Angelegenheiten einer WEG gegeben; Rechtsmittel gegen ein sich auf interne Angelegenheiten einer WEG beziehendes Berufungsurteil

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 504
  • ZWE 2011, 378
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der …

    Auszug aus LG München I, 17.02.2011 - 36 S 79/10
    Soweit sich die Berufungsbegründung zur Untermauerung einer davon abweichenden Ansicht auf § 5 der Gemeinschaftsordnung bezieht, gilt, daß maßgeblich für die Auslegung einer Regelung in einer Gemeinschaftsordnung ihr Wortlaut und ihr Sinn sind, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergeben (BGH, NJW-RR 2010, 227, 228; BGH vom 18.06.2010, V ZR 164/09).
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09

    Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die …

    Auszug aus LG München I, 17.02.2011 - 36 S 79/10
    Soweit sich die Berufungsbegründung zur Untermauerung einer davon abweichenden Ansicht auf § 5 der Gemeinschaftsordnung bezieht, gilt, daß maßgeblich für die Auslegung einer Regelung in einer Gemeinschaftsordnung ihr Wortlaut und ihr Sinn sind, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergeben (BGH, NJW-RR 2010, 227, 228; BGH vom 18.06.2010, V ZR 164/09).
  • BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23

    Nichtigkeitsverfahren gegen einen Wohnungseigentümerbeschluss: …

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, fehlt den Wohnungseigentümern die Kompetenz, durch Beschluss Kompensationszahlungen festzulegen, die die Wohnungseigentümer, denen eine bauliche Veränderung gestattet wird, an die übrigen Wohnungseigentümer leisten sollen (so auch Ott, MietRB 2024, 115, 116; zur Begründung von Zahlungspflichten im Allgemeinen vgl. z.B. LG München I, ZWE 2011, 378, 379;… Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 23 Rn. 294; Schmidt/Riecke, ZMR 2005, 252, 258 ff.; zur Begründung von Leistungspflichten vgl. z.B. Senat…, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10 mwN).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 25 S 78/13

    Umfang der Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage für das …

    Rn. 118 Der Beschluss über die Begründung einer neuen Zahlungspflicht für Wohnungseigentümer ist mangels den Eigentümern zukommender Beschlusskompetenz als nichtig anzusehen (LG München I, Urteil vom 17. Februar 2011, - 36 S 79/10 -).

    Rn. 120 Nicht § 16 Abs. 2 WEG begründet eine Beitragspflicht, sondern erst der Beschluss eines Wirtschaftsplans, einer Sonderumlage und der Einzelabrechnung, insoweit, als sich aus dieser nach Abrechnung der Vorschüsse ein negativer Abrechnungssaldo ergibt, lässt eine entsprechende Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers entstehen (Landgericht München I, Urteil vom 17. Februar 2011, - 36 S 79/10 - Bärmann-Becker, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 21).

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