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Rechtsprechung
   LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12077
LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11 (https://dejure.org/2012,12077)
LG Köln, Entscheidung vom 09.02.2012 - 29 S 181/11 (https://dejure.org/2012,12077)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 29 S 181/11 (https://dejure.org/2012,12077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der Instandhaltungsrücklage widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung bzgl. der vorrangigen Zuführung der Wohngelder zur Instandhaltungsrücklage; Zuführung der gezahlten Wohngelder zur Instandhaltungsrücklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 662
  • ZWE 2012, 280
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 28.10.2003 - 15 W 203/02

    Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Eigentümerversammlung; Überlassung eines …

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Abgesehen davon, dass die Beschlussfassung sich nicht darauf beschränkt, das Mandat dem jetzigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu erteilen, wobei ohnehin zu berücksichtigen ist, dass die Verwaltung, die bisher einen bestimmten Rechtsanwalt in der Vergangenheit beauftragt hat, nicht mehr bestellt ist, ist der Umfang des Mandats auch derart hinreichend bestimmt, dass keine Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit der Beschlussfassung bestehen, denn lediglich ein Beschluss, der den Verwalter ohne jegliche inhaltliche Vorgaben ermächtigt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, kann ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen (vgl. OLG Hamm, NZM 2005, 185).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Hierunter fallen etwa der deliktische Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums (BGH NJW 1993, 727).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch …

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Umgekehrt widerspricht es in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, offensichtlich schlüssig dargelegte Schadensersatzansprüche nicht gerichtlich geltend zu machen (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 805; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 347).
  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Vorliegend hat die Verwalterin die Voraussetzungen für eine sachgerechte Entscheidung geschaffen, indem eine Bestandsaufnahme durch den Sachverständigen K erfolgt ist, denn nur auf Grund einer Bestandsaufnahme kann sachgerecht entschieden werden, ob eine Mangelbehebung zwingend erforderlich ist, ob sie sofort durchzuführen und in welchem Umfang sie vorzunehmen ist (OLG Hamm, ZMR 2007, 131).
  • OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05

    Streit über die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; …

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Ein Beschluss, einen Anspruch gerichtlich geltend zu machen, widerspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Anspruch offensichtlich unbegründet ist (OLG Oldenburg, ZMR 2006, 72).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden …

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Sie darf nicht zu eng am bestehenden Zustand ausgerichtet werden, wenn die im Wohnungseigentum stehenden Gebäude zum Schaden aller Eigentümer nicht vorzeitig veralten und an Wert verlieren sollen (BayObLG ZMR 2004, 442).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1999 - 3 Wx 270/99

    Verzicht auf Schadensersatz gegen früheren Verwalter widerspricht ordnungsmäßiger …

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Umgekehrt widerspricht es in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, offensichtlich schlüssig dargelegte Schadensersatzansprüche nicht gerichtlich geltend zu machen (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 805; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 347).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Für die von der Beschlussfassung erfassten nicht vollständigen Zahlungen gilt für den Fall, dass der einzelne Wohnungseigentümer als Schuldner keine Tilgungsbestimmung getroffen hat, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NZM 2010, 243 ff.), dass die Instandhaltungsrücklage unmittelbar mit Eingang der Zahlung des Wohnungseigentümers entsprechend seiner Verpflichtung aus dem Wirtschaftsplan in das Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht und nach § 28 Abs. 1 S. 3 WEG dieser Beitrag unmittelbar mit dem Zufluss in das Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft nunmehr auf Grund der zu Grunde liegenden Leistungsbestimmung sofort der Instandhaltungsrücklage zuzuordnen ist, die Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB, mithin die verhältnismäßige Tilgung jeder Schuld.
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Zwar gilt, dass auch Kosten, die zu Unrecht dem Verwaltungsvermögen entnommen worden sind, in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden müssen, dabei ist für den Verteilungsschlüssel der Vorrang der Gerichtskostenentscheidung allgemein anerkannt (…Niedenführ-Niedenführ, WEG, 9.Aufl., § 16 Rdnr. 74; BGH NJW 2007, 1869).
  • OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06

    Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Dabei handeln die Eigentümer innerhalb eines Beurteilungsermessens, der nicht zu kleinlich gefasst werden darf (OLG München, ZMR 2007, 557 ff.).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die …

    Trotzdem darf der Verwalter nach herrschender Meinung den von ihm mit der Verteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen eine Beschlussanfechtungsklage beauftragten Rechtsanwalt aus Gemeinschaftsmitteln bezahlen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431, 1432; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207; LG Düsseldorf, ZMR 2009, 712; LG Köln, ZWE 2012, 280, 281; AG Dortmund, NZM 2008, 172;… Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 167;… Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 169;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88;… Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 322;… Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P unter Stichwort Kostenvorschuss;… Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81 S. 383;… Bärmann/Seuß/Wanderer, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Aufl., Rn. C 1585; Deckert, ZWE 2009, 63, 66; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152 und ZWE 2012, 341, 350; Sturhahn, NZM 2004, 85, 86).
  • LG Köln, 18.06.2020 - 29 S 212/19

    Dürfen Beiträge zur Instandhaltungsrücklage zweckentfremdet werden?

    Auch nach Auffassung des LG Köln - 29 S 181/11 - sei die Bewirtschaftung durch die Entnahme von finanziellen Mittel aus der Rücklage sicherzustellen, solange nur die Instandhaltungsrücklage nicht aufgebraucht werde.
  • LG Köln, 13.12.2012 - 29 S 95/12

    Reserve zur Deckung der laufenden Kosten ist Pflicht!

    Rn. 26 Hierzu hatte die Kammer bereits in dem Rechtsstreit 29 S 181/11 mit Urteil vom 09.02.2012, veröffentlicht u. a. in ZWE 2012, 280 und ZMR 2012, 662, entschieden, dass § 16 Abs. 2 WEG jeden Wohnungseigentümer verpflichtet, sich an den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu beteiligen.
  • AG Neuss, 24.02.2023 - 93 C 2137/22
    Denn jedenfalls ist es einhellige Meinung, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der vorsieht, dass Beitragsvorschüsse vorrangig auf die Instandhaltungsrücklage verrechnet werden, nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (so auch LG Köln, Urteil vom 9. Februar 2012 - 29 S 181/11 -, juris).
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