Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Verbots der Tierbeförderung im Aufzug gegenüber einem Wohnungsmieter
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Beeinträchtigung des Eigentums durch Beförderung eines Hundes im Personenaufzug
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Haustiere im Aufzug: Regelung in Hausordnung wirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufzug mit Haustierverbot?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
WEG-Eigentümer muss Beförderungsverbot für Tiere auch gegenüber seinen Mietern durchsetzen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Liftverbot für Tiere - Eigentümerin ficht vergeblich diesen Beschluss der Eigentümerversammlung an
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
WEG-Eigentümer muss Beförderungsverbot für Tiere auch gegenüber seinen Mietern durchsetzen
- gevestor.de (Kurzinformation)
WEG: Ausschluss der Nutzung eines Aufzugs durch Haustiere ist wirksam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohneigentumsrecht: Verbot des Tiertransports im Aufzug kann durch Wohnungseigentümer beschlossen werden - Keine wesentliche Einschränkung der Wohnungsnutzung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haustiere im Aufzug! (IMR 2014, 293)
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 18.04.2013 - 56 C 2496/12
- LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 394
- ZWE 2014, 172
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01
Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber …
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Rn. 48 a) Die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs kann im Einzelfall unzulässig sein, wenn ihr der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB entgegensteht (BayObLG Beschluss vom 25.10.2001 - 2Z BR 81/01 - juris).Dies ist insbesondere Fall, wenn die Berufung auf die Regelung zur Tierhaltung im Einzelfall gegen zwingende gesetzliche Regelungen oder Wertungen verstößt (vgl. hierzu BayObLG Beschluss vom 25.10.2001 - 2Z BR 81/01 - juris).
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Mieter der Beklagten - insbesondere aus gesundheitlichen Gründen - unbedingt auf den Hund angewiesen wären (vgl. hierzu BayObLG Beschluss vom 25.10.2001 - 2Z BR 81/01 - juris).
- OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
Generelles Haustierverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Etwas anders gilt nur für - hier nicht gegebene - vereinbarungsändernde Beschlüsse oder Beschlüsse, die gesetzliche Bestimmungen abbedingen (BGH NJW 2000 3500, 3501; vgl. auch OLG Saarbrücken, NZM 2007, 168, 168).Insofern kann dahinstehen, ob ein generelles Tierhaltungsverbot unzulässigerweise in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift (so Saarländisches OLG, Beschluss vom 02.10.2006 - 5 W 154/06 - juris; offengelassen in OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris).
Rn. 38 cc) Die streitgegenständliche Regelung zum Tierbeförderungsverbot in Aufzügen ist auch nicht wegen Unverhältnismäßigkeit nichtig (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.10.2006 - 5 W 154/06 - juris).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Die "Ordnungsmäßigkeit" ist aus Gründen der Rechtssicherheit nicht kompetenzbegründend, so dass für Gebrauchs-, Verwaltungs- und Instandhaltungsregelungen bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte, sog. vereinbarungsersetzende Beschlüsse (BGH NJW 2000, 3500, 3503).Etwas anders gilt nur für - hier nicht gegebene - vereinbarungsändernde Beschlüsse oder Beschlüsse, die gesetzliche Bestimmungen abbedingen (BGH NJW 2000 3500, 3501; vgl. auch OLG Saarbrücken, NZM 2007, 168, 168).
- OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Insofern kann dahinstehen, ob ein generelles Tierhaltungsverbot unzulässigerweise in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift (so Saarländisches OLG, Beschluss vom 02.10.2006 - 5 W 154/06 - juris; offengelassen in OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris).Denn Einschränkungen der Tier- bzw. hier konkret der Hundehaltung, die nicht ein generelles Haustierhaltungsverbot vorsehen, sind lediglich unter Umständen anfechtbar, nicht aber nichtig; die Möglichkeit der Hundehaltung gehört nicht zum Wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. BGH MittBayNot 1995, 279, 280; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2003 - 4 W 15/03 - juris; KG NJW-RR 1998, 1385, 1386).
- BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Denn Einschränkungen der Tier- bzw. hier konkret der Hundehaltung, die nicht ein generelles Haustierhaltungsverbot vorsehen, sind lediglich unter Umständen anfechtbar, nicht aber nichtig; die Möglichkeit der Hundehaltung gehört nicht zum Wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. BGH MittBayNot 1995, 279, 280; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2003 - 4 W 15/03 - juris; KG NJW-RR 1998, 1385, 1386).Alles weitere kann dem Vollstreckungsverfahren überlassen werden (BGH MittBayNot 1995, 279, 281 m.w.N.).
- AG Freiburg, 18.04.2013 - 56 C 2496/12
"Keine Tiere im Aufzug": WEG-Beschluss wirksam?
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 18.04.2013 (56 C 2496/12 WEG) aufgehoben.Rn. 21 Das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 18.04.2013, Az: 56 C 2496/12 WEG wird aufgehoben.
- BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine …
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Dies ist bei einem generellen Tierhaltungsverbot anzunehmen, da die Frage, ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten erfordert (BGH MDR 2013, 580, 580). - OLG Celle, 31.01.2003 - 4 W 15/03
Zulässigkeit einer Beschränkung der Haustierhaltung durch die Mehrheit einer …
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Denn Einschränkungen der Tier- bzw. hier konkret der Hundehaltung, die nicht ein generelles Haustierhaltungsverbot vorsehen, sind lediglich unter Umständen anfechtbar, nicht aber nichtig; die Möglichkeit der Hundehaltung gehört nicht zum Wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. BGH MittBayNot 1995, 279, 280; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2003 - 4 W 15/03 - juris; KG NJW-RR 1998, 1385, 1386). - KG, 08.04.1998 - 24 W 1012/97
Beschränkung der Haustierhaltung durch Mehrheitsbeschluß oder Hausordnung
Auszug aus LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Denn Einschränkungen der Tier- bzw. hier konkret der Hundehaltung, die nicht ein generelles Haustierhaltungsverbot vorsehen, sind lediglich unter Umständen anfechtbar, nicht aber nichtig; die Möglichkeit der Hundehaltung gehört nicht zum Wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. BGH MittBayNot 1995, 279, 280; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2003 - 4 W 15/03 - juris; KG NJW-RR 1998, 1385, 1386).
- LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21
Beschluss über Hundehaltungsverbot wirksam?
In vielen Fällen wird zudem auch die Möglichkeit bestehen, dass durch konkrete Auflagen (vgl. zur Anleinpflicht BGH NZM 2015, 595; zur Beförderung im Aufzug (LG Karlsruhe ZWE 2014, 172) zur Zahl der Tiere (LG Lüneburg ZMR 2012, 728)), je nach den Umständen des Einzelfalls das Maß der theoretisch möglichen Beeinträchtigungen soweit reduziert wird, dass eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums faktisch ausgeschlossen ist und damit ein Anspruch auf den Genehmigungsbeschluss besteht. - AG Freiburg, 18.04.2013 - 56 C 2496/12
"Keine Tiere im Aufzug": WEG-Beschluss wirksam?
(nicht rechtskräftig; Berufung: 5 S 43/13). - LG Karlsruhe, 05.12.2023 - 11 S 126/22
WEG-Hausordnung: Einschränkungen der Tierhaltung wegen einer Tierhaar-Allergie …
Grundsätzlich kommen je nach den Besonderheiten des Einzelfalls zwar auch weitergehenden Beschränkungen in Betracht (vgl. zu weiteren Beschränkungsmöglichkeiten: zum Verbot der Beförderung von Tieren im Aufzug: LG Karlsruhe, Urteil v. 12.12.2013 - 5 S 43/13;… zum Verbot mit Erlaubnisvorbehalt durch Beschlussfassung im Einzelfall: LG Frankfurt a. M. , Urt. v. 9.3.2023 - 2-13 S 89/21, NZM 2023, 566;… zum Leinenzwang bzw. Freilauf auf Gemeinschaftsrasen: BGH, Urt. v. 8.5.2015 - V ZR 163/14).
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