Rechtsprechung
| LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13 WEG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Fensteraustausch durch einzelne Wohnungseigentümer
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
WEG: Der Zitterbeschluss und eine Übergangsregelung ?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fensteraustausch: Beschluss über Kostenerstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
WEG-Beschluss über Kostenerstattung bei Fensteraustausch
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
WEG: Immer wieder Fenster - hier: Beschluss über Kostenerstattung (Austausch 2000 - 2006) (IMR 2014, 295)
Papierfundstellen
- ZWE 2014, 416
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer …
Auszug aus LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13
Damit bleibt festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung Übergangsregelungen, die der grundlegenden Änderung der Rechtsprechung im Jahre 2000 Rechnung tragen, unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen können, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der notwendigen Gleichbehandlung der einzelnen Wohnungseigentümer sowie der Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber früher getroffenen gemeinschaftlichen Regelungen (OLG Düsseldorf ZMR 2008, 732, zitiert bei juris Rd.-Nr. 44; OLG Hamm, ZWE 2007, 135 ff.).So kommt es etwa in Betracht, lediglich den Mindestaufwand zu erstatten (OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 732, wobei dort für die im Raume stehenden Aufwendungen zwischen 1.000,00 EUR und 8.700,00 EUR zur Abgeltung durchgehend ein Betrag von 1.000,00 EUR gewährt worden war).
- OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen …
Auszug aus LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13
Nunmehr hat sich die Nichtigkeit derartiger Kostenverteilungsbeschlüsse herausgestellt mit der Folge, dass für Wohnungseigentümer, die aufgrund eines solchen nichtigen Beschlusses Instandsetzungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchgeführt haben, Aufwendungsersatzansprüche in Betracht kommen, soweit die Gemeinschaft die Aufwendung ohne den nichtigen Beschluss zu tragen gehabt hätte (OLG Düsseldorf ZMR 2009, 303, zitiert bei juris Rd.-Nr. 55).Zu nennen ist ferner die Entscheidung OLG Düsseldorf ZMR 2009, 303, wo ein Beschluss gebilligt wurde, gemäß dem die betreffenden Sondereigentümer 50 % der jeweils geltend gemachten Aufwendungen erstattet bekamen, wobei es um Aufwendungen aus den Jahren 1990 bis 2001 ging.
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13
Allerdings ist in diesem Zusammenhang zunächst festzuhalten, dass Beschlüsse, die versuchen, die Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer, die aufgrund der sog. "Jahrhundertentscheidung" des BGH vom 20.9.2000 (BGH NZM 2000, 1184) eingetreten ist, bis zu einem gewissen Grad abzufangen bzw. auszugleichen, unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft; …
Auszug aus LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13
Zwar erfolgte die Vorlage von K 24 erst nach Ablauf der Anfechtungsbegründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG; bereits in der Klagebegründung wurde jedoch auf diesen Gesichtspunkt durch Benennung konkreter Unterschiede zwischen den Angeboten eingegangen, so dass der diesbezügliche Lebenssachverhalt jedenfalls in seinem wesentlichen Kern in der Begründungsfrist angelegt wurde (BGH, NZM 2009, 436). - OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung
Auszug aus LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13
Damit bleibt festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung Übergangsregelungen, die der grundlegenden Änderung der Rechtsprechung im Jahre 2000 Rechnung tragen, unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen können, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der notwendigen Gleichbehandlung der einzelnen Wohnungseigentümer sowie der Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber früher getroffenen gemeinschaftlichen Regelungen (OLG Düsseldorf ZMR 2008, 732, zitiert bei juris Rd.-Nr. 44; OLG Hamm, ZWE 2007, 135 ff.). - LG Hamburg, 15.02.2012 - 318 S 119/11
Verwalter muss auf Anfrage nach Vergleichsangeboten reagieren
Auszug aus LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13
Grundsätzlich ist vor der Vergabe eines Auftrags zur Durchführung größerer Instandsetzungsarbeiten die Einholung mehrerer Konkurrenzangebote erforderlich (BayObLG ZMR 2002, 689; Bärmann-Merle, WEG, § 21 Rd.-Nr. 28 bezugnehmend auf LG Hamburg ZMR 2012, 474- dort bei 3.000 EUR Instandsetzungskosten gefordert; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, § 21 Rd.-Nr. 69). - BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen …
Auszug aus LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13
Grundsätzlich ist vor der Vergabe eines Auftrags zur Durchführung größerer Instandsetzungsarbeiten die Einholung mehrerer Konkurrenzangebote erforderlich (BayObLG ZMR 2002, 689; Bärmann-Merle, WEG, § 21 Rd.-Nr. 28 bezugnehmend auf LG Hamburg ZMR 2012, 474- dort bei 3.000 EUR Instandsetzungskosten gefordert; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, § 21 Rd.-Nr. 69).
- LG Frankfurt/Main, 01.08.2024 - 13 S 23/24
Kann auf Alternativangebote verzichtet werden?
Teils werden Beträge von 2.000 EUR (LG München I ZWE 2014, 416 und LG Köln ZMR 2021, 685; LG Karlsruhe ZWE 2013, 417 - jedenfalls nicht über 3.000 EUR), vereinzelt sogar bis zu 5.000 EUR in Erwägung gezogen (vgl. LG Dortmund ZWE 2015, 374). - AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine …
2015 - 1 S 445/14, ZMR 2015, 777: 5.000,- Euro; LG München I, Urt. v. 6. Febr. 2014 - 36 S 9481/13 WEG, ZWE 2014, 417; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl. 2017, § 21 Rn. 75 m.w.N., zuletzt auch LG Frankfurt/M., Beschl. v. 19. Apr. - AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung …
Bei Maßnahmen, die zu Kosten von mindestens 3.000,-- EUR führen sind mindestens drei (…vgl. dazu Greiner, WEG, 4. Aufl., § 4 Rn. 136) Vergleichsangebote/Alternativangebote einzuholen (LG Hamburg, 15. Februar 2012, 318 S 119/11, ZMR 2012, 474 und LG München 1, 06. Februar 2014, 36 S 9481/13, ZMR 2014, 668).Das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung, bei größeren Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen mindestens drei Angebote einzuholen, bevor über eine konkrete Ausführung entschieden wird, gilt bereits bei Maßnahmen, die zu Kosten von 3.000,- Euro führen (LG Hamburg ZMR 2012, 474 ff; LG München 36 S 9481/13).
- AG München, 31.08.2016 - 481 C 6343/16
Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über Auftragsvergabe ohne …
Erkennbar ist damit auch nicht, ob die beschlossene Beauftragung Kosten verursachen würde, angesichts derer die Einholung von Alternativangeboten nach ständiger Rechtsprechung erforderlich gewesen wäre (vgl. Landgericht München I - 36 S 9481/13, Urteil vom 06.02.2014, ZWE 2014, 416). - AG Hannover, 19.09.2019 - 482 C 2424/19
WEG - Instandhaltungsmaßnahmen - Erfordernis der Einholung von …
Nach LG Dortmund soll die Geringfügigkeitsgrenze erst bei einem Auftragsvolumen von mehr als 5.000,00 EUR überschritten sein (LG München I 06.02.2014 - 36 S 9481/13; LG Dortmund 21.04.2015 - 1 S 445/14). - AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17
Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung …
2015 - 1 S 445/14, ZMR 2015, 777: 5.000,- Euro; LG München I, Urt. v. 6. Febr. 2014 - 36 S 9481/13 WEG, ZWE 2014, 417; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten a.a.O., § 21 Rn. 75 m.w.N., zuletzt auch LG Frankfurt/M., Beschl. v. 19. Apr. - AG Dinslaken, 23.07.2020 - 35 C 3/20
Ab 3.000,00 EUR sind drei Vergleichsangebote Pflicht / Verwalter muss Angebote …
Gemessen an dem Maßstab eines vernümtigen und wirtschaftlich denkenden Eigentümers eines Gebäudes entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, bei nicht nur geringfügigen Maßnahmen Vergleichsangebote einzuholen (LG München l, ZWE 2014, 416; LG Hamburg ZWE 2fü3, 31).
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