Rechtsprechung
BGH, 24.11.2011 - VII ZR 65/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG
Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Unrichtiges Erfassen des Parteivortrags durch das Gericht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund der Nichtberücksichtigung des Bestreitens der Erforderlichkeit eines Aushubs zur Vertragserfüllung
- rewis.io
Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Unrichtiges Erfassen des Parteivortrags durch das Gericht
- rewis.io
Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Unrichtiges Erfassen des Parteivortrags durch das Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund der Nichtberücksichtigung des Bestreitens der Erforderlichkeit eines Aushubs zur Vertragserfüllung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Technischen Vortrag missverstanden: Gehörsverletzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gericht erfasst technischen Vortrag nicht richtig: Recht auf rechtliches Gehör verletzt! (IBR 2012, 181)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 16.07.2009 - 4 O 22/08
- OLG Frankfurt, 23.02.2011 - 15 U 162/09
- BGH, 24.11.2011 - VII ZR 65/11
Papierfundstellen
- ZfBR 2012, 228
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08
Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung
Auszug aus BGH, 24.11.2011 - VII ZR 65/11
Aufgrund dieses Unverständnisses hat das Berufungsgericht das erhebliche Vorbringen des Beklagten bei seinen Erwägungen nicht berücksichtigt und damit gegen das Verfahrensgrundrecht des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003, 1004; Beschluss vom 22. Juli 2010 - VII ZR 117/08, BauR 2010, 1935, 1936 = NZBau 2010, 748 = ZfBR 2011, 27). - BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08
Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die …
Auszug aus BGH, 24.11.2011 - VII ZR 65/11
Aufgrund dieses Unverständnisses hat das Berufungsgericht das erhebliche Vorbringen des Beklagten bei seinen Erwägungen nicht berücksichtigt und damit gegen das Verfahrensgrundrecht des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003, 1004; Beschluss vom 22. Juli 2010 - VII ZR 117/08, BauR 2010, 1935, 1936 = NZBau 2010, 748 = ZfBR 2011, 27).
- BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines …
(3) Dieser Einsicht hat sich das Berufungsgericht verschlossen und damit in einer gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßenden Weise den Kerngehalt des Beklagtenvorbringens nicht hinreichend erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2011 - VII ZR 65/11, ZfBR 2012, 228 unter II 2), was wiederum dazu führte, dass es von der prozessual gebotenen Erhebung des angetretenen Zeugenbeweises abgesehen hat. - BGH, 07.02.2013 - VII ZR 3/12
Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zu einer zutreffenden …
Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung allerdings erhebliches Vorbringen des Klägers im wesentlichen Kern nicht berücksichtigt und damit gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - VII ZR 175/09, BauR 2011, 876 Rn. 11; vom 24. November 2011 - VII ZR 65/11, ZfBR 2012, 228 Rn. 7). - BGH, 25.09.2013 - VII ZR 88/12
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Ablehnung des Antrags auf Durchführung eines …
Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung, der Klägerin sei dieser Nachweis nicht gelungen, allerdings erhebliches Vorbringen und Beweisangebote der Klägerin nicht berücksichtigt und damit gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - VII ZR 175/09, BauR 2011, 876 Rn. 11; vom 24. November 2011 - VII ZR 65/11, ZfBR 2012, 228 Rn. 7).