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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,635
BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82 (https://dejure.org/1984,635)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1984 - 4 C 7.82 (https://dejure.org/1984,635)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1984 - 4 C 7.82 (https://dejure.org/1984,635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Änderungsgesetz - Sicherungsfunktion - Bodenverkehrsrecht - Schutzfunktion - Mißbrauchsaufsicht - Grundstücksteilung - Genehmigungsbedürftigkeit - Außenbereich - Bebauungszweck - Vorbereitung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 20 Abs. 2, 23 Abs. 2 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungserfordernis bei Teilung eines Außenbereichsgrundstücks zum Zwecke der Bebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1354
  • NVwZ 1985, 413 (Ls.)
  • DVBl 1985, 393
  • BauR 1985, 179
  • ZfBR 1985, 89
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82
    Der Senat hält an der früheren Rechtsprechung, nach der eine Teilung nur dann "zum Zweck der Bebauung vorgenommen wird", wenn der Eigentümer den Bebauungszweck in die Teilungserklärung oder in sonstige Erklärungen aufnimmt, um auf diese Weise die bauliche Nutzung in einem Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren zur Prüfung zu stellen (vgl. Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311) für das seit 1979 geltende Recht nicht fest (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - ZfBR 1984, 255).

    Er hat (seinerzeit) die genannte Entscheidung vom 9. April 1976 (a.a.O.) auf den Wortlaut und den Zweck des Bodenverkehrsrechts in der Fassung des Bundesbaugesetzes von 1960 gestützt.

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81

    Versagung der Teilungsgenehmigung wegen Mißbrauchs (§ 20 Abs. 2 Satz 2) auch im …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82
    Der Senat hält an der früheren Rechtsprechung, nach der eine Teilung nur dann "zum Zweck der Bebauung vorgenommen wird", wenn der Eigentümer den Bebauungszweck in die Teilungserklärung oder in sonstige Erklärungen aufnimmt, um auf diese Weise die bauliche Nutzung in einem Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren zur Prüfung zu stellen (vgl. Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311) für das seit 1979 geltende Recht nicht fest (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - ZfBR 1984, 255).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Gem. § 19 I Nr. 3 BBauG i. d. F. des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl I, 949, 950) bedurfte die Teilung eines Grundstücks im Außenbereich der Genehmigung bereits dann, wenn die Teilung objektiv zum Zwecke der Bebauung - sei es auch durch den Käufer - vorgenommen wurde (BVerwG, NJW 1985, 1354 f.).
  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 234/95

    Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Die Prüfungskompetenz umfaßt vielmehr jeden aus Erklärungen eines Beteiligten oder aus sonstigen Umständen offensichtlich erkennbaren Bebauungszweck (vgl. BVerwG NJW 1985, 1354 für Nr. 3, 20 Abs. 2 BBauG 1979).
  • BVerwG, 19.11.1987 - 4 C 42.85

    Versagung einer Teilungsgenehmigung für bebautes Grundstücks im Außenbereich bei …

    Auch für die Frage der Genehmigungsversagung hat die bereits vorhandene Bebauung die gleiche Wirkung wie eine bezweckte bauliche Nutzung: In seinem Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - (Buchholz 406.11 § 19 Nr. 48 = NJW 1985, 1354 ff.) hat der Senat ausgesprochen, im Außenbereich sei mit der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksteilung in der Regel auch die Frage der Versagung der Genehmigung entschieden.

    Diese steht nach Einführung der Mißbrauchsaufsicht gemäß § 20 Abs. 2 BBauG durch die Novelle vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) sogar im Vordergrund (vgl. Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87

    Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach Änderung der rechtlichen oder …

    Aufgrund der genannten Gesetzesänderungen steht nunmehr die öffentlich-rechtliche Sicherungsfunktion der Teilungsgenehmigung im Vordergrund; ihre privatrechtliche Schutzfunktion hat demgegenüber wesentlich an Bedeutung verloren (vgl. Urteile vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - ZfBR 1985, 89 = NJW 1985, 1354 und vom 19. November 1987 - BVerwG 4 C 42.85 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 19 = …
  • VGH Bayern, 17.03.1992 - 2 B 90.2434

    Bauplanungsrecht: Bodenverkehrsgenehmigung, Beginn des Fristlaufs aus des § 19 …

    Mit den Erfordernissen, unnötige Prüfarbeiten der Behörden zu vermeiden und zugleich die Schutz - wie die Sicherungsfunktion der Bodenverkehrsgenehmigung zu wahren (dazu BVerwG v. 16.11.1984, NJW 1985, 1354/1355), ist die Rechtsauffassung der Klägerin nicht zu vereinbaren.

    Ein Verzicht der Klägerin auf die Rechtsfolge des § 21 Abs. 1 BauGB ist rechtlich nicht möglich, weil die Versagungsgründe des § 20 BauGB jedenfalls wegen der Sicherungsfunktion der Bodenverkehrsgenehmigung, die das Entstehen bauplanungsrechtlich nicht bebaubarer Grundstücke verhindern will (BVerwG v. 16.11.1984 a.a.O.; v. 21.2.1986 a.a.O.; v. 19.11.1987 …

  • OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 46/90

    Vergrößerung; Erweiterung; Grundstück; Teilfläche; Fläche

    Danach bedarf die Teilung der Genehmigung, weil sie zum Zwecke der Bebauung vorgenommen wird, wenn auch im weitesten Sinne und anders als von den Behörden angenommen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.11.1984 - BVerwG 4 C 7.82 -, RdL 1985, 95 = NJW 1985, 1354 = DVBl. 1985, 393).

    Deshalb kann die Rechtslage hier im Ergebnis nicht anders sein als bei dem unzulässigen Erwerb einer unbebaubaren Waldparzelle im Außenbereich zu Freizeitzwecken, auch wenn auf eine Bebauung verzichtet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.1991 - 4 B 47.90

    Zur inhaltlichen Bindung einer Teilungsgenehmigung für ein nachfolgendes …

    Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48 = NJW 1985, 1354 ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Aus dem Urteil des beschließenden Senats vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - a.a.O. ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • BVerwG, 13.06.1989 - 4 B 107.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung …

    Die vom Gesetz angeordnete Genehmigungsbedürftigkeit der Teilung ist in der vom Berufungsgericht als maßgebend angesehenen Alternative gerade nicht von den Angaben der Beteiligten abhängig (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48 = DVBl. 1985, 393 = NJW 1985, 1354).

    Übrigens hat der beschließende Senat das Verhältnis beider gesetzlicher Regelungen zueinander in seinem Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - a.a.O. näher erörtert (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. November 1987 - BVerwG 4 C 42.85 - DVBl. 1988, 490 = DÖV 1988, 382).

  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87

    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im …

    Darauf, ob der Beklagte unmittelbar vom Kläger, wie dieser vorträgt, oder nur durch andere Beteiligte oder Dritte, etwa die Gemeinde, Kenntnis von der Bebauungsabsicht des Klägers hatte, kommt es für die Frage der Offensichtlichkeit nicht an; vielmehr können insoweit auch Indizien, die sich aus den Einzelheiten des Teilungskaufes selbst und/oder aus sonstigen Anzeichen ergeben, eine offensichtliche Bebauungsabsicht begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.1984, BauR 1985, 179, 181).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84

    Fehlende

    Auf die bereits 1974 zur Genehmigung gestellte Teilung sind im Hinblick auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit gemäß § 183 a Abs. 2 BBauG 1979 die Vorschriften des BBauG 1979 anzuwenden (vgl. hierzu auch die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17 und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48).
  • VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 B 93.1653
  • KG, 21.01.1997 - 21 U 3699/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf von Bauerwartungsland

  • BVerwG, 15.07.1986 - 4 B 127.86

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 24.04.1985 - 4 B 69.85

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …

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