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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6365
OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/2001 (https://dejure.org/2002,6365)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.01.2002 - Verg 3/2001 (https://dejure.org/2002,6365)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Januar 2002 - Verg 3/2001 (https://dejure.org/2002,6365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer; Selbstständige Anfechtbarkeit der im voraufgegangenen Verwaltungsverfahren ergangenen Kostenentscheidung ; Erstattung von Rechtsanwaltskosten; Nachprüfungsverfahren als Verwaltungsverfahren; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenverteilung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2002, 718
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • VK Bremen, 23.08.2001 - VK 4/01

    Baumaßnahme Neubau Großmarkt Bremen

    Auszug aus OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/01
    Gegen diesen Beschluss (Az. VK 4/01) hat die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde eingelegt; die Antragstellerin hat ihren Nachprüfungsantrag für das in dem Beschluss der Vergabekammer genannte Einzellos für erledigt erklärt.

    Die Antragsgegnerin (Vergabestelle) hat entsprechend der ihr im Nachprüfungsverfahren VK 4/01 von der Vergabekammer gemachten Auflage die Angebote der Antragstellerin neu gewertet und der Antragstellerin mit Schreiben vom 20.9.2001 gem. § 13 VgV mitgeteilt, dass auf die von ihr noch aufrechterhaltenen Generalunternehmer-Angebote der Zuschlag nicht erteilt werden könne, weil beabsichtigt sei, den Zuschlag am 8.10.2001 an Bieter der Vergabeeinheiten nach Einzellosen zu erteilen.

    Zwar hatte die Vergabekammer im Verfahren VK 4/01 - wenn auch nicht ausdrücklich - ein Zuschlagsverbot ausgesprochen, doch galt dieses Verbot nur für den Zuschlag aufgrund der bisher erfolgten Wertung der Angebote der Antragstellerin und der aufgrund dieser Wertung erfolgten Absagemitteilungen vom 23. und 24.7.2001.

    Auf eine künftige, der Vergabestelle mit dem Beschluss der Vergabekammer im Verfahren VK 4/01 aufgegebene neue Wertung der Angebote der Antragstellerin und eine entsprechende Mitteilung gemäß § 13 VgV konnte das Verbot sich nicht erstrecken, weil das Ergebnis der neuen Wertung zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand und ihre Nachprüfung durch die Vergabekammer ein Zuschlagsverbot möglicherweise nicht mehr gerechtfertigt hätte.

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …

    Auszug aus OLG Bremen, 02.01.2002 - Verg 3/01
    Da der Senat in dieser Rechtsfrage von der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main BauR 2000, 1595 (Beschluss vom 16.5.2000, 11 Verg 1/99) abweicht und bei entsprechender Anwendung der §§ 91 a Abs. 1 ZPO, 161 Abs. 2 VwGO zu einer anderen Entscheidung käme, die Abweichung der Rechtsansichten also entscheidungserheblich ist, legt er die Sache gem. § 124 Abs. 2 GWB zur Entscheidung der im Beschlusstenor wiedergegebenen Rechtsfrage dem BGH vor.
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - Verg 87/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei streitiger Rechtsprechung

    So hatte bereits das Oberlandesgericht Bremen mit Beschluss vom 2. Januar 2002 (Verg 3/01, veröffentlicht in der Datenbank VERIS) dem Bundesgerichtshof die Streitfrage vorgelegt, ob bei einer - dem Fall der Rücknahme vergleichbaren - Erledigung des Nachprüfungsverfahrens eine Kostentragungspflicht des Antragstellers hinsichtlich der notwendigen Auslagen der anderen Verfahrensbeteiligten besteht.
  • OLG Rostock, 09.01.2025 - 17 Verg 3/24

    Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen im …

    Rn. 17 Nur und zugleich immerhin über die Kosten hat der Senat in Anlehnung an § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO noch zu entscheiden, was jedenfalls für den hier in Rede stehenden Fall, dass die Erledigungserklärungen erst im Verfahren vor dem Senat abgegeben werden (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.01.2002 - Verg 3/01, ZfBR 2002, 718 [719]), in Rechtsprechung und Schrifttum unstreitig ist (etwa OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99, NZBau 2001, 101 [102]; OLG Rostock, Beschluss vom 01.10.2001 - 17 W 3/01 [Juris; Tz. 18]; Vetter NVwZ 2001, 745 [758 f.]).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07

    Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Der zur Vorlage an den BGH führenden Entscheidung des OLG Bremen (Beschluss vom 02.01.2002, Verg 3/01, ZfBR 2002, 718) lag erkennbar ein anderer Sachverhalt und gerade nicht der Fall zugrunde, dass der Antragsteller vor der Vergabekammer materiell obsiegt hatte.
  • VK Schleswig-Holstein, 17.07.2007 - VK-SH 5/07

    Kostenverteilung nach anderweitiger Erledigung

    Der zur Vorlage an den BGH führenden Entscheidung des OLG Bremen (Beschluss vom 02.01.2002, Verg 3/01, ZfBR 2002, 718) lag erkennbar ein anderer Sachverhalt und gerade nicht der Fall zugrunde, dass der Antragsteller vor der Vergabekammer materiell obsiegt hatte.
  • VK Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - VK-SH 4/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Der gegenläufigen Rechtsauffassung, wonach § 128 Abs. 4 GWB eine Erstattung der Auslagen für den Fall der Antragsrücknahme nicht vorsieht und diese gesetzliche Regelung abschließend sei, so dass eine Erstattung von Auslagen, insbesondere Rechtsanwaltskosten, nicht stattfinde (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.01.2002, Verg 3/01; VK RP Magdeburg, Beschluss vom 15.04.2003, 33-32571/07 VK 15/02 MD), vermag die Kammer nicht beizutreten.
  • VK Schleswig-Holstein, 11.07.2003 - VK-SH 18/03

    Anträge zulässig trotz Fristablauf

    Zwar tritt das Hanseatische OLG in Bremen (Az. Verg 3/01, Beschluss vom 02.01.2002) der Auffassung von Boesen bei und begründet dies mit einem abschließenden Charakter der Regelungen des § 128 Abs. 4 GWB, die keine Bestimmung für den Fall der Antragrücknahme enthielten.
  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - VK-SH 35/04

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

    Der gegenläufigen Rechtsauffassung, wonach § 128 Abs. 4 GWB eine Erstattung der Auslagen für den Fall der Antragsrücknahme nicht vorsieht und diese gesetzliche Regelung abschließend sei, so dass eine Erstattung von Auslagen, insbesondere Rechtsanwaltskosten, nicht stattfinde (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.01.2002, Verg 3/01; VK RP Magdeburg, Beschluss vom 15.04.2003, 33-32571/07 VK 15/02 MD), vermag die Kammer nicht beizutreten.
  • VK Schleswig-Holstein, 01.07.2003 - VK-SH 20/03

    Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung erstattungsfähig

    Zwar wird in der Rechtsprechung (so z.B. OLG Bremen, Az. Verg 3/01, Beschluss vom 02.01.2003) und der Literatur (…Boesen, Vergaberecht, 2000, Rn. 50 zu § 128) vereinzelt die Auffassung vertreten, dass eine Erstattung von Rechtsanwaltkosten im Falle der Antragsrücknahme nicht angezeigt wäre.
  • VK Hamburg, 19.09.2003 - VgK FB 5/03

    Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

    Gegen eine Anwendung dieser Vorschriften spricht sich ­ soweit ersichtlich ­ lediglich der verfahrensfehlerhaft ergangene und somit unzulässige (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2003, Az. X ZB 12/02) Vorlagebeschluss des OLG Bremen (Beschluss vom 02.01.2002, Az. Verg 3/01, ZfBR 2002, 718 ff.) aus.
  • VK Sachsen, 23.12.2002 - 1/SVK/109-02

    Gebühr für Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 GWB

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob eine Erstattung der Anwaltskosten für den Fall der Rücknahme dem Grunde nach überhaupt statt findet und die in § 128 Abs. 3 und 4 GWB getroffene Kostenregelung nicht vielmehr abschließend ist (so Hanseatisches OLG Bremen mit Beschluss vom 2.01.2002, Verg 3/01).
  • VK Brandenburg, 01.11.2005 - 1 VK 53/05

    Rücknahme der Ausschreibung: Antragsteller trägt die Kosten!

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