Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 5 Nr 8 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
Normenkontrollverfahren - zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer künftigen Planung bei Erlass einer Veränderungssperre - ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 1 Abs. 3, 4, 5und 9, § 9 Abs. 1 Nr. 23, § 14 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Veränderungssperre ohne konkrete Planung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 570
- ZfBR 2012, 374
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Rn. 38 a. Ob ein Bauleitplan erforderlich ist, richtet sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde, der insoweit grundsätzlich ein weites Planungsermessen zukommt, innerhalb dessen sie ermächtigt ist, eine "Städtebaupolitik" entsprechend ihren städtebaulichen Vorstellungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, NVwZ 1999, 1338).Lediglich wenn die Gemeinde mit ihrer Bauleitplanung allein private Interessen verfolgt, setzt sie das ihr zur Verfügung stehende Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuches in zweckwidriger Art und Weise ein mit der Folge der Unzulässigkeit einer solchen "Gefälligkeitsplanung" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, BauR 1999, 1136).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2000 - 1 C 10758/99
Ausschluß von Einzelhandelsnutzung durch Veränderungssperre)
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Rn. 27 Die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre (vgl. etwa Urteile des Senats vom 27.01.2010, 1 A 10779/09 ; vom 02.08.2011, 1 C 10184/01 und vom 18.05.2000, 1 C 10758/99, jeweils veröffentlicht in esovgrp.de) sind nicht erfüllt.Diese Planung muss naturgemäß nicht bereits in ihren Einzelheiten vorliegen, jedoch einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 10.09.1976, BVerwGE 51, 121, 128; Beschluss vom 15.08.2000, BRS 64 Nr. 109; s.a. Urteile des Senats vom 28.03.1996, 1 C 10510/95, esovgrp.de und vom 18.05.2000, BauR 2000, 1308).
- BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Dadurch wird weiter vermieden, dass die differenzierenden Festsetzungen unzulässiger Weise z. B. aus wettbewerblichen Gründen oder zur bloßen Verhinderung sonst nach der Baugebietsvorschrift zulässigen Nutzung im Sinne einer "Negativplanung" erfolgen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1988, BVerwGE 81, 111).
- BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Diese Planung muss naturgemäß nicht bereits in ihren Einzelheiten vorliegen, jedoch einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 10.09.1976, BVerwGE 51, 121, 128; Beschluss vom 15.08.2000, BRS 64 Nr. 109; s.a. Urteile des Senats vom 28.03.1996, 1 C 10510/95, esovgrp.de und vom 18.05.2000, BauR 2000, 1308). - BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Vielmehr legt die Gemeinde kraft ihrer Planungshoheit und planerischen Gestaltungsfreiheit selbst fest, welche städtebauliche Konzeption mit der Planung verfolgt wird; der Begriff der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wird durch die politische Willensentscheidung der Gemeinde ausgefüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1999, NVwZ 2000, 813). - BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Rn. 39 b. Die Gemeinde darf auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an den Wünschen eines künftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie damit zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987, NVwZ 1988, 351; OVG RP, Urteil vom 08.06.2011, 1 C 11239/10 , esovgrp.de; Urteil vom 20.01.2010, BauR 2010, 1539 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
Bebauung neben Weinberg zulässig
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Rn. 39 b. Die Gemeinde darf auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an den Wünschen eines künftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie damit zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987, NVwZ 1988, 351; OVG RP, Urteil vom 08.06.2011, 1 C 11239/10 , esovgrp.de; Urteil vom 20.01.2010, BauR 2010, 1539 ). - BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00
Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Diese Planung muss naturgemäß nicht bereits in ihren Einzelheiten vorliegen, jedoch einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 10.09.1976, BVerwGE 51, 121, 128; Beschluss vom 15.08.2000, BRS 64 Nr. 109; s.a. Urteile des Senats vom 28.03.1996, 1 C 10510/95, esovgrp.de und vom 18.05.2000, BauR 2000, 1308). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 C 10150/09
Bauplanungsrecht: Etikettenschwindel wegen vorgeschobener Mischgebietsausweisung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Hiernach dürfte es sich daher tatsächlich auch um eine Art Wirtschaftsförderung im Gewande des Umweltschutzes handeln, sodass im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan zusätzlich die Frage einer städtebaulich missbilligten Falschetikettierung (vgl. Urteil des Senats vom 21.10.2009, 1 C 10150/09, esovgrp.de) näher zu beleuchten wäre. - OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11239/10
Bebauungsplan "Teilgebiet Brückenkopf/Bergstraße" in Cochem-Cond unwirksam
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 11407/10
Rn. 39 b. Die Gemeinde darf auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an den Wünschen eines künftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie damit zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987, NVwZ 1988, 351; OVG RP, Urteil vom 08.06.2011, 1 C 11239/10 , esovgrp.de; Urteil vom 20.01.2010, BauR 2010, 1539 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2010 - 1 A 10779/09
Keine Baugenehmigung für "Plus-Markt" in Diez
- OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03
Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre und gleichzeitiger Antrag auf …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2001 - 1 C 10184/01
Veränderungssperre
- OVG Berlin, 28.07.1989 - 2 A 3.88
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10493/12
Aufhebung einer Veränderungssperre im Wege der Normenkontrolle; Anforderungen an …
Auch aus diesem Grunde kommt eine umfassende antizipierte Normenkontrolle nicht in Betracht (Urteil des Senats vom 07.12.2011, 1 C 11407/10 . ESOVGRP; OVG Berlin, Urteil vom 28.07.1989; BRS 49 Nr. 110; NdsOVG, Beschluss vom 24.11.2003, ZfBR 2004, 281).Rn. 34 Etwas anderes gilt jedoch dann wenn sich bereits im Verfahren gegen die Veränderungssperre erkennen lässt, dass eine rechtmäßige Planung nicht möglich sein wird (vgl. Urteil des Senats vom 07.12.2011 - 1 C 11407/10.OVG, "umfängliche lokale Immissionsschutzbestimmungen").
Dieses Merkmal kann grundsätzlich auch schon im Rahmen der Veränderungssperre geprüft werden, sofern offensichtlich ist, dass die in Angriff genommene Planung die Voraussetzungen nicht erfüllen wird (vgl. Urteil des Senats vom 07.12.2011 - 1 C 11407/10.OVG; Urteil vom 12.01.2012 - 1 C 10546/11.OVG, ESOVGRP).
- VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21
Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt …
Rn. 55 (dd) Mit der streitgegenständlichen Bauleitplanung verfolgt die Antragsgegnerin aller Voraussicht nach auch nicht dergestalt allein private Interessen, als sie das ihr zur Verfügung stehende Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuches in Form einer "Gefälligkeitsplanung" in zweckwidriger Art und Weise einsetzte (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - NVwZ 1999, 1338 - juris, Rn. 6;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.2021 - 3 S 2249/20 - juris, Rn. 56 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.12.2011 - 1 C 11407/10 - ZfBR 2012, 374 - juris, Rn. 39). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11
Wirksamkeit der Satzung über eine Veränderungssperre - fehlende Konkretisierung …
Die Sperre kann damit vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Belastung bestehender Baurechte - bzw. hier in Rede stehende Abbaurechte - auf der Grundlage des Art. 14 Abs. 1 GG ihre Sicherungsfunktion rechtmäßig nur erfüllen, wenn die in Aussicht genommene Planung so hinreichend deutliche Konturen erlangt hat, dass sie als Maßstab zur Beurteilung möglicherweise entgegenstehender Vorhaben auch tatsächlich in einem vertretbaren Maß taugt (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2011 - 1 C 11407/10.OVG - m.w.N.).
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