Rechtsprechung
| BGH, 17.10.1997 - V ZR 376/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezeichnung eines Belastungsgegenstandes einer Vormerkung im Grundbuch - Auslegung einer Eintragungsbewilligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 874, 885 Abs. 2; GBO § 19
Auslegung der Eintragungsbewilligung einer Vormerkung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auflassungsvormerkung betr. eine Teilofläche aus zwei Grundstücken
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 158
- ZIP 1997, 2080
- MDR 1998, 95
- WM 1998, 77
- Rpfleger 1998, 104
- ZfIR 1997, 734
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit
Auszug aus BGH, 17.10.1997 - V ZR 376/96
Hinsichtlich des Belastungsgegenstandes weist damit die Grundbucheintragung trotz der im übrigen Platz greifenden Bezugnahme keinen rechtserheblichen Widerspruch auf (vgl. RG, DNot 1932, 721 und BGHZ 123, 297, 301 f [BGH 23.09.1993 - V ZB 27/92] für den vergleichbaren Fall der eindeutigen Eintragung des Berechtigten im Grundbuch). - BGH, 09.05.1972 - V ZB 19/71
Bezugnahme in Eintragungsbewilligungen
Auszug aus BGH, 17.10.1997 - V ZR 376/96
2084 erstreckte, wie es sich aus der dort in Bezug genommenen und als Anlage beigefügten Skizze zur Bestimmung der "Teilfläche" ergab (BGH, Beschl. v. 9. Mai 1972, V ZB 19/71, NJW 1972, 1283, 1284). - BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86
Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit
Auszug aus BGH, 17.10.1997 - V ZR 376/96
Richtig ist auch, daß bei zulässiger Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung deren Wortlaut darüber entscheidet, was als Inhalt der Eintragung zu gelten hat, wenn der Eintragungsvermerk in sich widerspruchsvoll oder unklar ist (vgl. BayObLG, RPfleger 1987, 101, 102; KG, DNotZ 1956, 555, 556 f m.w.N.). - RG, 29.10.1932 - V 240/32
Findet die Vorschrift des § 50 ZVG. über die Barzahlung des Kapitalbetrags von …
Auszug aus BGH, 17.10.1997 - V ZR 376/96
2739 in den Zuschlagsbeschluß konnte nicht zur Entstehung dieses Rechts führen (RGZ 138, 125, 127).
- OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über …
Eine Auslegung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn vom Erblasser getroffene Regelung eindeutig und damit keiner Auslegung zugänglich ist (vgl. BGH ZIP 1997, 2080 zur Auslegung der Eintragungsbewilligung; BGHZ 32, 60, 63; Senat DNotZ 1997, 325, 326 und Beschluss vom 17. Mai 1999 -3 W 82/99-;… BayObLGZ 1984, 122, 123 und 1990 aaO, jeweils zur Auslegung von Grundbucherklärungen;… Bauer/Kössinger aaO 19 Rdnr. 84, jew.m.w.N.). - OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
Hinreichende Bestimmtheit eines eine Vormerkung betreffenden Eintragungsvermerks
Eine unzulässige Bezugnahme ist auch nicht zur Auslegung des Eintragungsvermerks oder zur Bestimmung der Person des Berechtigten verwertbar (BGH ZfIR 1997, 734; BGHZ 123, 297/301). - BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/04
Unzulässige Bestimmung der Gebäudenutzung bei beschränkt persönlicher …
Was als Inhalt einer Eintragung zu gelten hat, ist in einem Fall wie hier allein dem Wortlaut der Eintragungsbewilligung zu entnehmen (vgl. BGH Rpfleger 1998, 104 f.); nicht haltbar ist es, mit dem Landgericht allein auf den Eintragungsvermerk abzustellen.
- LG München II, 10.10.2018 - 1 O 1310/18
Rückschnitt von Bewuchs auf dem Grundstück
Eine unzulässige Bezugnahme ist auch nicht zur Auslegung des Eintragungsvermerks oder zur Bestimmung der Person des Berechtigten verwertbar (BGH ZfIR 1997, 734; BGHZ 123, 297/301). - OLG München, 25.11.2013 - 34 Wx 364/13
Grundbuchverfahren: Beschwerde bei Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die …
Die in Bezug genommene Urkunde erlaubt damit die Inhaltsfeststellung (siehe BGH ZfIR 1997, 734/735). - OLG Köln, 23.03.1998 - 2 Wx 67/97
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb bei widersprüchlichem Grundbuchinhalt
Die Eintragungsbewilligung mag zur Auslegung einer ungenauen oder sonstwie unklaren Bezeichnung herangezogen werden können, soweit nicht der Belastungsgegenstand und der Berechtigte im Grundbuch eindeutig bezeichnet sind (vgl. BGH MittBayNot 1998, 30; schon BGHZ 123, 297, 301). - OLG München, 07.07.2010 - 34 Wx 61/10
Grundbuchverfahren: Löschung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des …
Eine unzulässige Bezugnahme ist auch nicht zur Auslegung des Eintragungsvermerks oder zur Bestimmung der Person des Berechtigten verwertbar (BGH ZfIR 1997, 734; BGHZ 123, 297/301). - BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/05
Amtslöschung einer Dienstbarkeit mit Verpflichtung zu positivem Tun
Was als Inhalt einer Eintragung zu gelten hat, ist in einem Fall wie hier allein dem Wortlaut der Eintragungsbewilligung zu entnehmen (vgl. BGH Rpfleger 1998, 104 f.); nicht haltbar ist es, mit dem Landgericht allein auf den Eintragungsvermerk abzustellen.
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