Rechtsprechung
| BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 23
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23
Anfechtung des Eigentümerbeschlusses in der Form des Nichtbeschlusses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umdeutung der Anfechtungsantrags in Zustimmungsantrag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Nichtbeschluss; Anfechtungsantrag
Verfahrensgang
- AG Deggendorf - UR II 13/00
- LG Deggendorf - 1 T 12/01
- BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01
Papierfundstellen
- NZM 2001, 1040 (Ls.)
- ZfIR 2001, 1006
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen …
Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01
Der Antrag ist jedoch dahin umzudeuten, die dem Begehren der Antragsteller allein widerstrebenden Antragsgegner zu verpflichten, ihre Zustimmung zu der beabsichtigten baulichen Veränderung zu geben (BayObLGZ 1999, 149/151 f.; BayObLGZ NZM 2000, 672 f.;… Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 23 WEG Rn. 12). - BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 159/99
Abänderung bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse wegen grober Unbilligkeit
Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01
Der Antrag ist jedoch dahin umzudeuten, die dem Begehren der Antragsteller allein widerstrebenden Antragsgegner zu verpflichten, ihre Zustimmung zu der beabsichtigten baulichen Veränderung zu geben (BayObLGZ 1999, 149/151 f.; BayObLGZ NZM 2000, 672 f.;… Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 23 WEG Rn. 12).
- BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des …
Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer hat die Qualität eines Beschlusses und ist deswegen kein Nichtbeschluss (wie BGH NJW 2001, 3339; Abweichung von BayObLG, Beschluss vom 19.9.2001, 2Z BR 106/01 = ZfIR 2001, 1006).Soweit der erkennende Senat in derartigen Fällen bisher von einem Nichtbeschluss ausgegangen ist (z.B. ZMR 1998, 643; zuletzt noch Beschluss vom 19.9.2001, 2Z BR 106/01 = ZfIR 2001, 1006), wird an dieser Rechtsprechung nicht mehr festgehalten.
In solchen Fallen eines Nichtbeschlusses legt der Senat den Anfechtungsantrag regelmäßig dahin aus, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, der begehrten Maßnahme zuzustimmen (siehe BayObLGZ 1999, 149/151 f.; BayObLG ZfIR 2001, 1006).
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