Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zuschlagsversagungsgrund der Feststellung eines gesonderten geringsten Gebots
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 Abs 2 ZVG, § 63 Abs 2 S 1 ZVG, § 74a ZVG, § 83 Nr 1 ZVG, § 84 Abs 1 ZVG
Zuschlagsversagungsgrund der Feststellung eines gesonderten geringsten Gebots - IWW
- Wolters Kluwer
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZVG § 43 Abs. 2, § 63 Abs. 2 Satz 1, §§ 74a, 83 Nr. 1, § 84 Abs. 1
Keine Versagung des Zuschlags trotz vorliegender Versagungsgründe bei fehlender Beeinträchtigung von Schuldner oder Zessionar - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 43 Abs. 2 ; ZVG § 83 Nr. 1 ; ZVG § 84 Abs. 1
Feststellung eines gesonderten geringsten Gebots für jede Ausgebotsart i.R.d. Zwangsversteigerung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geringstes Gebot nicht richtig - trotzdem kann der Zuschlag erteilt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Geringstes Gebot nicht richtig - trotzdem kann der Zuschlag erteilt werden (IVR 2018, 101)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Zustellung an Beteiligten unterlassen - trotzdem kann der Zuschlag erteilt werden (IVR 2018, 102)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wert nach § 74a ZVG nicht rechtskräftig - trotzdem kann der Zuschlag erteilt werden (IVR 2018, 103)
Verfahrensgang
- AG Rüdesheim, 29.11.2016 - 6 K 1/15
- LG Wiesbaden, 16.03.2017 - 4 T 13/17
- LG Wiesbaden, 16.03.2017 - 4 T 14/17
- BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
Papierfundstellen
- ZfIR 2018, 526
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05
Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …
Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
Rn. 20 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7). - BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17
Zwangsversteigerungssache: Neubewertung des Verkehrswertes nach Eintritt der …
Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
Rn. 16 (a) Im Grundsatz richtig ist allerdings, dass die Verkehrswertfestsetzung gegenüber dem Zessionar nicht formell rechtskräftig geworden ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 109/17, NJW-RR 2018, 140 Rn. 6), weil eine an ihn gerichtete Zustellung unterblieben ist. - BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12
Richterliche Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
Nachdem es gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 ZVG beschlossen hatte, dass neben den Einzelausgeboten der Miteigentumsbruchteile (§ 63 Abs. 1 ZVG; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - V ZB 181/12, ZfIR 2014, 257 Rn. 9 mwN) ein Gesamtausgebot erfolgen sollte, hätte für jede Ausgebotsart ein gesondertes geringstes Gebot festgestellt werden müssen (…vgl. Böttcher, ZVG, 6. Aufl., § 63 Rn. 12).
- OLG Hamm, 15.09.1999 - 15 W 283/99
Fehlender Eintritt der formellen Rechtskraft des Wertfeststellungsbeschlusses als …
Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
Nach verbreiteter Ansicht wird dies verneint; der Zuschlag müsse gegenüber allen Beteiligten rechtskräftig sein und sei andernfalls gemäß § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen (OLG München, NJW 1968, 2249; OLG Braunschweig, NdsRpfleger 1984, 259; OLG Hamm, ZfIR 2000, 230, 231 f.; OLG Oldenburg, Rpfleger 1992, 209). - OLG Celle, 21.11.1980 - 4 W 98/80
Zwangsversteigerung eines im Miteigentum stehenden Hausgrundstücks; …
Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
Vertreten wird auch, dass die Entscheidung über den Zuschlag bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft ausgesetzt werden müsse (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1981, 69). - LG Osnabrück, 30.10.1991 - 8 T 46/91
Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
Nach verbreiteter Ansicht wird dies verneint; der Zuschlag müsse gegenüber allen Beteiligten rechtskräftig sein und sei andernfalls gemäß § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen (OLG München, NJW 1968, 2249; OLG Braunschweig, NdsRpfleger 1984, 259; OLG Hamm, ZfIR 2000, 230, 231 f.; OLG Oldenburg, Rpfleger 1992, 209).
- BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19
Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen …
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Anfechtung der Zuschlagsentscheidung grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat…, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; Beschluss vom 19. April 2018 - V ZB 93/17, ZfIR 2018, 526 Rn. 20). - BGH, 23.04.2026 - V ZB 47/25
Zessionar - Beteiligter des Zwangsversteigerungsverfahrens?!
Auch der Senat hat - ohne dies allerdings zu problematisieren - den Zessionar eines Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld als Beteiligten gemäß § 9 Nr. 2 ZVG angesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - V ZB 93/17, ZfIR 2018, 488 Rn. 11).Soweit dem Beschluss des Senats vom 19. April 2018 (V ZB 93/17, ZfIR 2018, 488 Rn. 11) etwas anderes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten.
Auf die streitige Rechtsfrage, ob das Vollstreckungsgericht den Zuschlag erteilen darf, wenn die Verkehrswertfestsetzung nicht (gegenüber sämtlichen Beteiligten) formell rechtskräftig geworden ist, kommt es nicht an (weitgehend offengelassen in Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - V ZB 93/17, ZfIR 2018, 526 Rn. 17 f. mwN zum Streitstand).
- BGH, 06.06.2024 - V ZB 31/23
Zwangsversteigerungsverfahren: Erfordernis der Einzelausbietung sämtlicher …
Eine Heilung des Verfahrensmangels gemäß § 84 Abs. 1 Alt. 1 ZVG erfordert die positive Feststellung, dass das Recht des Beteiligten nicht beeinträchtigt worden ist, weshalb eine Heilung schon bei der Möglichkeit einer Beeinträchtigung ausscheidet (vgl. Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - V ZB 93/17, BeckRS 2018, 10517 Rn. 9;… Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZB 6/11, BeckRS 2012, 5391 Rn. 11;… Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233, Rn. 18).Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem von dem Beschwerdegericht zitierten Beschluss des Senats vom 19. April 2018 (V ZB 93/17, BeckRS 2018, 10517 Rn. 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".