Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.09.1998 - 11 U 9/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12680
OLG Celle, 03.09.1998 - 11 U 9/98 (https://dejure.org/1998,12680)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.09.1998 - 11 U 9/98 (https://dejure.org/1998,12680)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. September 1998 - 11 U 9/98 (https://dejure.org/1998,12680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 9
    Haftungsverteilung bei Unfallschäden aufgrund eines Linksabbiegevorgangs

Papierfundstellen

  • zfs 1999, 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs

    Ausreichend ist, wenn der Unfall unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Anspruchsgegners mit veranlasst ist, wobei eine psychisch vermittelte Kausalität ausreicht (vgl. BGH NJW 1988, S. 2802; OLG München, VRR 2012, 302; OLG Celle ZfS 1999, S. 56; Hentschel, aaO, § 7 StVG, Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 166/07

    Verursachung eines Kfz-Unfalls ohne Fahrzeugberührung: Alleinhaftung eines

    Ausreichend ist, wenn der Unfall unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Anspruchsgegners mit veranlasst ist (vgl. BGH NJW 1988, S. 2802; OLG Celle ZfS 1999, S. 56; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 39. Aufl., § 7 StVG, Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 144/06

    Verkehrsunfallhaftung: Unfall im Bereich einer Einmündung

    Ausreichend ist, wenn der Unfall unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Anspruchsgegners mit veranlasst ist (vgl. BGH NJW 1988, S. 2802; OLG Celle ZfS 1999, S. 56; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 38. Aufl., § 7 StVG, Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht