Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfahrzeug während der Reparatur; Erforderlichkeit und Angemessenheit der Aufwendungen; Wahl eines im Rahmen des Zumutbaren möglichst wirtschaftlichen Weges der Schadensbeseitigung ; Bestehen einer gewissen Erkundigungspflicht; Pauschaltarif anstatt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 29.06.1989 - 4 W 2497/89
- OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1502
- MDR 1990, 1010
- zfs 1990, 191
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84
Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke
Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Als erforderlich sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW 1985, 2639).Hierzu gehört nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung auch, daß der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren zu prüfen hat, ob er nicht anstatt des Unfallersatztarifs einen wesentlich günstigeren Pauschaltarif wählt (BGH NJW 1985 S. 2639, linke Spalte; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 968 f; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1987, 1096, das auf den Einzelfall abstellt).
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Zu Recht hat das Erstgericht die Erstattung der Finanzierungskosten unter Hinweis auf die ständige und allgemein bekannte Rechtsprechung (BGHZ 61, 350 [BGH 06.11.1973 - VI ZR 27/73] ) abgelehnt. - OLG Karlsruhe, 23.06.1989 - 10 U 3/89
Schadensersatz; Mietwagen; Pauschalpreis; Reparatur
Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Hierzu gehört nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung auch, daß der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren zu prüfen hat, ob er nicht anstatt des Unfallersatztarifs einen wesentlich günstigeren Pauschaltarif wählt (BGH NJW 1985 S. 2639, linke Spalte; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 968 f; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1987, 1096, das auf den Einzelfall abstellt). - OLG Frankfurt, 15.10.1986 - 13 U 204/85
Auszug aus OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89
Hierzu gehört nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung auch, daß der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren zu prüfen hat, ob er nicht anstatt des Unfallersatztarifs einen wesentlich günstigeren Pauschaltarif wählt (BGH NJW 1985 S. 2639, linke Spalte; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 968 f; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1987, 1096, das auf den Einzelfall abstellt).
- OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93
Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere …
Im vorliegenden Fall beinhaltete die den Kläger treffende Schadensminderungspflicht darüber hinaus die Obliegenheit, sich um günstigere Langzeitpauschaltarife zu bemühen und in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma - wie hier - den HUK-Empfehlungen entsprach oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZfS 1990, 191; OLG Nürnberg ZfS 1991, 195; OLG Düsseldorf MdR 1992, 134; OLG Hamm ZfS 1993, 11; OLG Köln VersR 1993, 767 ; Möller/Durst VersR 1993, 1072 m.w.N.).Nach den anhaltenden Veröffentlichungen in der Tagespresse setzt die oben zitierte Rechtsprechung ferner zu Recht als bekannt voraus, daß die Anmietung eines Leihwagens für eine längere Zeit auf der Basis von Pauschaltarifen möglich ist und zu wesentlich günstigeren Mietkosten führt (vgl. vor allem OLG Nürnberg ZfS 1990, 191).
- OLG München, 17.05.1994 - 5 U 5630/93
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Daß neben dem Unfallersatztarif ein solcher Normaltarif existiert, der günstiger ist und - für jedermann offensteht, ist allgemein bekannt (vgl. OLG DAR 1990, 453 ; Zfs 1990, 227; OLG + s 1992, 341). - OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten
Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).
- OLG Nürnberg, 13.07.1994 - 4 U 713/94
Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
Tatsächlich fordert ein Teil der Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht - wie hier - oder nicht (vgl. OLG Nürnberg, ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg, ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134 ; OLG Hamm, ZFS 1993, 11; OLG Köln, VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, NZV 1994, 24 ). - OLG Stuttgart, 24.04.1991 - 11 U 150/90
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes eines durch einen Verkehrsunfall …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 16.03.1994 - 4 U 3380/93
Grenzen der Schadensminderungspflicht
Zunehmend fordert die Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf MDR 1992, 134 ; OLG Hamm ZFS 1993, 11; OLG Köln VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 3 U 1788/93). - OLG Nürnberg, 31.10.1990 - 4 U 2014/90
Mietwagenkosten als Bestandteil des Herstellungsaufwands; Ersatz von …
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats, die der überwiegenden Rechtsprechung entspricht, wird jedoch bemerkt, daß grundsätzlich der Geschädigte bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges im Rahmen des Zumutbaren zu prüfen hat, ob er nicht anstatt des Unfallersatztarifs einen wesentlich günstigeren Pauschaltarif wählt (4 U 2472/89 m.w.N.). - AG Dülmen, 10.08.1993 - 3 C 158/93 Zwar ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, eine "Marktforschung" zu betreiben, jedoch entspricht es herrschender Rechtssprechung, dass er sich zumindest einen groben Überblick über die Preiswürdigkeit des Angebotes verschaffen muss (vgl. zuletzt OLG Bamberg, ZfS 90, S. 190, OLG Celle a.g.0 und OLG Hamm (Urteil v. 19.06.1989, ZfS 1990, S. 191) Dieser Verpflichtung zur Auswahl kann sich der Geschädigte nicht dadurch entledigen, dass er die Auswahl dem Reparaturbetrieb überlässt.
- AG Dippoldiswalde, 26.10.1995 - 3 C 270/95 Der Kläger darf demnach nicht ohne weiteres das Angebot der erstbesten Mietwagenfirma akzeptieren, muß vielmehr dort nach Sondertarifen fragen und Vergleichsangebote anderer Unternehmen einholen, zumal er ersichtlich (Mietdauer: 15 Tage, kein Vortrag dahin, daß dies vorab nicht erkennbar war) das Ersatzfahrzeug über einen längeren Zeitraum benötigte (OLG Düsseldorf, NZV 1991, 465, 466; OLG Hamm ZfS 1993, 10, 11; OLG Karlsruhe, ZfS 1992, 408; OLG Köln, VersR 1993, 767, 768; OLG Nürnberg, ZfS 1990, 191; OLG Stuttgart DAR 1994, 326).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".