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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.05.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,97
BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90 (https://dejure.org/1993,97)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 5 C 8.90 (https://dejure.org/1993,97)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 5 C 8.90 (https://dejure.org/1993,97)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Festsetzung der Regelsätze für den notwendigen Lebensbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 326
  • NVwZ 1994, 1214
  • FamRZ 1994, 1175 (Ls.)
  • DÖV 1994, 876
  • zfs 1994, 237
 
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Wird zitiert von ... (125)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Dies entspricht - unbeschadet des Beschlusses des Senats vom 25. Januar 1988 - BVerwG 5 B 96.87 - (Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 5 = NDV 1988, 284), wonach ein Verwaltungsgericht einen Träger der Sozialhilfe nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu einer Hilfeleistung verpflichten könnte, die regelmäßig die Regelsatzhilfe übersteigt - der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. bereits BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] …sowie Beschlüsse vom 23. Dezember 1975 - BVerwG 5 ER 228.75 - und vom 17. März 1986 - BVerwG 5 B 126.85 - <ZfS 1986, 277 = ZfSH/SGB 1986, 507>).

    Dem Gesetzgeber erschien es zweckmäßig, da "der Bedarf an laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Anstalten, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen im allgemeinen gleich ist, ... von dem Prinzip der individuellen Bemessung der Hilfe in gewissem Umfang abzuweichen und feste Sätze hierfür zu bestimmen" (Begründung zu § 20 des Regierungsentwurfs eines BSHG, BT-Drs. III/1799 S. 41; vgl. auch BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]).

    Diese gesetzlichen Regelungen ermächtigen die Verwaltung bei der Bemessung der laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für den Regelfall zur Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung (vgl. BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] und allgemein zur Ausgestaltung von Gesetzen BVerfGE 78, 214 [BVerfG 31.05.1988 - 1 BvR 520/83]), die ihrerseits aus tatsächlichen Annahmen und wertenden Beurteilungen hervorgehen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur gerichtlichen Kontrolle der Regelsatzfestsetzung ist mit Rücksicht darauf, daß nicht alle den Bedarf bestimmenden Faktoren genau feststellbar, sondern mit dem Begriff des notwendigen Lebensunterhalts gewisse "Toleranzen" verbunden sind, von den Verwaltungsgerichten insoweit lediglich zu prüfen, ob mit der gebotenen Sorgfalt verfahren worden ist (BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]; 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]).

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Nach der Rechtsprechung des Senats zur gerichtlichen Kontrolle der Regelsatzfestsetzung ist mit Rücksicht darauf, daß nicht alle den Bedarf bestimmenden Faktoren genau feststellbar, sondern mit dem Begriff des notwendigen Lebensunterhalts gewisse "Toleranzen" verbunden sind, von den Verwaltungsgerichten insoweit lediglich zu prüfen, ob mit der gebotenen Sorgfalt verfahren worden ist (BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]; 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]).

    Dies hat der Senat bereits für einmalige Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt entschieden, soweit diese nach pauschalierenden Merkmalen bemessen werden (s. BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] zur Feuerungsbeihilfe und BVerwGE 69, 146 zur Weihnachtsbeihilfe; vgl. auch Urteil des Senats vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - zur typisierenden Ermittlung des Flächenbedarfs einer Person im Rahmen der Anwendung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG F. 1983).

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Er muß vielmehr, um in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese leben zu können (vgl. BVerwGE 36, 256 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70]), lediglich mit denjenigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, die er zu einer bescheidenen, am Lebensstandard wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungskreise orientierten Lebensführung benötigt.
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Diese gesetzlichen Regelungen ermächtigen die Verwaltung bei der Bemessung der laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für den Regelfall zur Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung (vgl. BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] und allgemein zur Ausgestaltung von Gesetzen BVerfGE 78, 214 [BVerfG 31.05.1988 - 1 BvR 520/83]), die ihrerseits aus tatsächlichen Annahmen und wertenden Beurteilungen hervorgehen.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Zwar spricht viel dafür, daß ein Verstoß gegen diese Bestimmung, was auch das Berufungsgericht meint, ebenso wie eine Verletzung, von § 114 Abs. 2 BSHG (s. dazu BVerwGE 21, 208) zur Rechtswidrigkeit der an einem solchen Verstoß leidenden Maßnahme führt; denn auch im Zusammenhang mit der Regelsatzfestsetzung hat die Erfahrung in der Sozialarbeit erhebliches Gewicht (vgl. BVerwGE 21, 208 [BVerwG 02.06.1965 - V C 63/64] zu § 114 Abs. 2 BSHG).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Dies hat der Senat bereits für einmalige Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt entschieden, soweit diese nach pauschalierenden Merkmalen bemessen werden (s. BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] zur Feuerungsbeihilfe und BVerwGE 69, 146 zur Weihnachtsbeihilfe; vgl. auch Urteil des Senats vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - zur typisierenden Ermittlung des Flächenbedarfs einer Person im Rahmen der Anwendung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG F. 1983).
  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Dies hat der Senat bereits für einmalige Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt entschieden, soweit diese nach pauschalierenden Merkmalen bemessen werden (s. BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] zur Feuerungsbeihilfe und BVerwGE 69, 146 zur Weihnachtsbeihilfe; vgl. auch Urteil des Senats vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - zur typisierenden Ermittlung des Flächenbedarfs einer Person im Rahmen der Anwendung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG F. 1983).
  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Wie das Bundesverfassungsgericht (Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 - zum Kindergeldzuschlag nach § 11 a BKGG) ausgeführt hat, ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, daß der Gesetzgeber in das Bundeskindergeldgesetz oder das Bundessozialhilfegesetz eine ergänzende Regelung aufnimmt, die die Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld auf die Sozialhilfe ausschließt, und trifft die Verfassung auch keine Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein Famildenlastenausgleich vorzunehmen ist.
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Er hat dabei auch klargestellt, daß es sich beim Kindergeld um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 BSHG handelt (s. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - ; BVerwGE 39, 314 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 5 B 80.85 - <FEVS 35, 1>; Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 617.90 - ).
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Er hat dabei auch klargestellt, daß es sich beim Kindergeld um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 BSHG handelt (s. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - ; BVerwGE 39, 314 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 5 B 80.85 - <FEVS 35, 1>; Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 617.90 - ).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente - …

  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - …

  • BVerwG, 14.12.1990 - 5 ER 617.90

    Sozialhilferecht: Anrechnung des Kindergeldzuschlages nach § 11a BKKG auf den …

  • BVerwG, 17.03.1986 - 5 B 126.85

    Bemessung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt - Grundlage für die Bestimmung …

  • BVerwG, 25.01.1988 - 5 B 96.87

    Revisionsrechtliche Bedeutsamkeit der Frage der Statthaftigkeit einer typisierten …

  • BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 228.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1967 - V C 112.66

    Umfang der Gewährung von Sozialhilfe für eine Familie mit vier Kindern - …

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des BVerwG zur Sozialhilfe anerkannt, dass die staatliche Gewährleistungspflicht nicht nur auf die bloße Sicherung der körperlichen Existenz beschränkt ist, sondern auch die Gewährleistung eines "soziokulturellen Existenzminimums" sowie einen Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung umfasst (vgl BVerwGE 87, 212 = NJW 1991, 2304; BVerwGE 94, 326 = NVwZ 1994, 1214).

    Bereits die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Sozialhilfe hat die Kontrolle für die Regelsatzfestsetzung durch Rechtsverordnung unter der Geltung des § 22 Abs. 2 Satz 1 BSHG auf die Prüfung beschränkt, ob die den Bedarf bestimmenden Faktoren auf ausreichenden Erfahrungswerten beruhen und ob die der Festsetzung zu Grunde liegenden Wertungen vertretbar sind (vgl BVerwGE 94, 326 = NVwZ 1994, 1214; BVerwGE 102, 366 = NVwZ 1998, 285).

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz …

    Kindergeld ist seiner Natur nach Einkommen (so bereits zu den Vorgängerbestimmungen BVerwGE 114, 339, 340 f; 94, 326, 328; jeweils mwN), und zwar dessen, an den es ausgezahlt wird (BVerwGE 122, 128 f mwN; BVerwG NJW 2004, 2541; zur Anrechnung des Kindergeldes auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende vgl BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Rz 25, …und vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - Rz 33 f, jeweils zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Kindesunterhalt

    Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Kindergeld sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen (vgl. BVerwGE 94, 326 ) und vorrangig zur Bedarfsdeckung einzusetzen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2359
OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92 (https://dejure.org/1994,2359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.1994 - 7 U 133/92 (https://dejure.org/1994,2359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 7 U 133/92 (https://dejure.org/1994,2359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Eisenbahnunternehmen; Verkehrssicherungspflicht; Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen; Sicherung der Bahnübergänge; Sicherungsmaßnahmen; Straßenführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823 828 Abs. 2 § 847
    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Kleinbahn - Unfall mit Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1114
  • NJW-RR 1995, 448 (Ls.)
  • NZV 1995, 443
  • VersR 1995, 1505
  • zfs 1994, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (30)

  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92
    Sie war jedoch verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß die verkehrssicherungspflichtige Stadt diese Maßnahmen traf (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. November 1993 - III ZR 178/92).

    Der Vertrauensgrundsatz, der ansonsten im Verhältnis von Verkehrsteilnehmern untereinander gilt, findet nämlich im Verhältnis zwischen dem Verkehrssicherungspflichtigen und den Verkehrsteilnehmern keine Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1993 a.a.O.).

  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92
    Da eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß in Zukunft mit weiteren Unfallfolgen zu rechnen ist, kann die Klägerin die Feststellung der Ersatzpflicht nicht nur künftiger materieller Schäden verlangen, sondern auch die Feststellung der Ersatzpflicht solcher künftiger immaterieller Schäden, deren mögliche Spätfolgen jetzt noch nicht erkennbar sind (vgl. BGH VersR 1966, 593; BGH VersR 1967, 256).
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 223/64

    Unfallfahrt zweier Minderjähriger auf einem Moped - Missachtung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92
    Da eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß in Zukunft mit weiteren Unfallfolgen zu rechnen ist, kann die Klägerin die Feststellung der Ersatzpflicht nicht nur künftiger materieller Schäden verlangen, sondern auch die Feststellung der Ersatzpflicht solcher künftiger immaterieller Schäden, deren mögliche Spätfolgen jetzt noch nicht erkennbar sind (vgl. BGH VersR 1966, 593; BGH VersR 1967, 256).
  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen …

    Der Kläger macht mit der Berufung zu Recht geltend, dass die vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Frankfurt vom 04. Mai 1994 - 7 U 133/92- (NZV 1995, 443) mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Da der Kläger lebenslange schwere Dauerschäden erlitten hat, deren er sich immer wieder neu und schmerzlich bewusst werden wird, und die auch in Zukunft sein körperliches und seelisches Wohlbefinden und die Lebensfreude beeinträchtigen werden, war eine Rente zuzusprechen (BGH VersR 1968, 475; OLG Frankfurt NZV 1995, 443 und die dort angeführten weiteren Rechtsprechungsnachweise).

  • OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 168/99

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltsanforderung an Müllfahrzeugfahrer gegenüber …

    Insbesondere ist die Höhe des Schmerzensgeldes und der Rente nicht zu beanstanden (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1994, 1114).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 1 Ws 475/04

    Klageerzwingungsverfahren zur Feststellung der Strafbarkeit eines …

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  • OLG Köln, 18.09.2000 - 12 U 229/98

    Verpflichtung zu richtiger und vollständiger Information bei Abschluss eines …

    Liegen objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muß er dies dem anderen Teil zumindest offenlegen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1114 ff, 1115, BGH MDR 2000, 405 ff, ; vgl. auch BGH WM 1985, 1530 ff.; OLG Köln, 26. Senat, OLG-Report 2000, 128 ff., 129).
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