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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10792
OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97 (https://dejure.org/1997,10792)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.1997 - 4 W 36/97 (https://dejure.org/1997,10792)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 1997 - 4 W 36/97 (https://dejure.org/1997,10792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fragliches Bezugsrecht des Begünstigten an einer abgeschlossenen Lebensversicherung im Konkurrsfall der Gemeinschuldnerin; Erstarkung des Bezugsrechts zu einem werthaltigen Vermögensbestandteil des Begünstigten; Unverfallbarkeitsfristen im Einklang mit dem Bezugsrecht am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1405
  • zfs 1998, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97
    Letztlich hält der Senat die Klage jedenfalls aus den Gründen BVerfG NJW 1991, 413 f [BVerfG 13.03.1990 - 2 BvR 94/88]ür hinreichend erfolgversprechend.
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97
    Dem Umstand, daß der Begünstigte die Prämie getragen hat; mißt der Senat auch deshalb keine entscheidende Bedeutung bei, weil auch ein vom Arbeitgeber allein aufgebrachter und nicht gesondert als Lohnbestandteil ausgewiesener Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung vom Arbeitnehmer "verdient" ist, also ebenfalls Entgeltscharakter trägt (vgl. BAG ZIP 1991, 49, 51).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97
    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang allein die versicherungsrechtliche Sicht, auf das arbeitsrechtliche Innenverhältnis kommt es nicht an (vgl. BAG VersR 1992, 341, 342; BGH VersR 1996, 1089 [BGH 19.06.1996 - IV ZR 243/95]).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97
    Solange die genannten Unverfallbarkeitsfristen, welche im Versicherungsvertrag im Einklang mit § 1 BetrAVG vereinbart worden sind, nicht verstrichen waren, kam dem Bezugsrecht noch kein relevanter Vermögenswert mit der Folge zu, daß die Ansprüche aus der Lebensversicherung nach wie vor der Gemeinschuldnerin zustanden und noch zustehen (vgl. BAG VersR 1991, 211 sowie VersR 1991, 942; Zimmermann, VersR 1988, 885, 886).
  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97
    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang allein die versicherungsrechtliche Sicht, auf das arbeitsrechtliche Innenverhältnis kommt es nicht an (vgl. BAG VersR 1992, 341, 342; BGH VersR 1996, 1089 [BGH 19.06.1996 - IV ZR 243/95]).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 2/89

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht im Konkurs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97
    Solange die genannten Unverfallbarkeitsfristen, welche im Versicherungsvertrag im Einklang mit § 1 BetrAVG vereinbart worden sind, nicht verstrichen waren, kam dem Bezugsrecht noch kein relevanter Vermögenswert mit der Folge zu, daß die Ansprüche aus der Lebensversicherung nach wie vor der Gemeinschuldnerin zustanden und noch zustehen (vgl. BAG VersR 1991, 211 sowie VersR 1991, 942; Zimmermann, VersR 1988, 885, 886).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01

    Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der …

    Daher bestimmt sich seine Rechtsstellung ausschließlich nach dem Inhalt der von der Gemeinschuldnerin mit dem Versicherungsunternehmen getroffenen Vereinbarung, obwohl die Prämien im Wege der Umwandlung seines Gehalts aufgebracht worden sind (vgl. BAGE 92, 1, 9 f; BAG ZIP 1996, 965; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405;… Braun/Bäuerle, InsO § 35 Rn. 28 f; Blomeyer EWiR 1996, 627; 2000, 111; Eckert DStR 1997, 1463, 1464).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines unter Vorbehalt gewährten …

    Die dem Insolvenzverwalter zustehenden Rechte sowie deren Umfang hängen allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab (…BAG a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405).

    Dabei hängen die dem Insolvenzverwalter zustehenden Rechte sowie deren Umfang allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab (…BAG a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1405).

  • OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01

    Haftungsumfang bei Kfz-Unfall

    Bei Werten unter 11 km/h ist für den Regelfall von einer Verletzungsmöglichkeit nicht auszugehen (KG, VersR 1997, 1416 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ; Senat, ZfS 1998, 63).
  • LG Freiburg, 19.08.1999 - 10 O 53/99

    Konkursfestigkeit einer Direktversicherung aufgrund Gehaltsumwandlung

    Insbesondere das BAG (Urteil vom 17.10.1995, NZA - RR 96, 343 = ZIP 96, 965; ebenso OLG Düsseldorf, 4. Senat, VersR 98, 1405 = NJW E - VHR 98, 4; ebenso in der Literatur Blomeyer, EWiR 1996, 627 und wohl auch Reichold, EWiR 1992, 899) vertritt die Auffassung, auch bei einer auf Gehaltsumwandlung beruhenden Versicherung komme es für deren Konkursfestigkeit allein darauf an, ob ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart worden sei.
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