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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3185
OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98 (https://dejure.org/2000,3185)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2000 - 20 U 178/98 (https://dejure.org/2000,3185)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2000 - 20 U 178/98 (https://dejure.org/2000,3185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6
    Belehrung durch Versicherer nach Relevanzrechtsprechung - erneute Nachfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Relevanzrechtsprechung; Notwendige Belehrung; Nachfrage des Versicherers; Belehrungszeitraum; Jahresfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2001, 117
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.09.1996 - 20 U 100/96

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen verzögerter …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98
    Im Regelfall muß ein Versicherer einen solchen Hinweis auch nicht wiederholen, wenn er vom Versicherungsnehmer eine ergänzende Auskunft anfordert (vgl. Senat MDR 1997, 39;… Römer-Langheid, VVG, § 6 Rdn. 44).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05

    Anforderungen an die Belehrung über die Folgen einer Verletzung der …

    Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer bei einer späteren Nachfrage den Bezug zu den Fragen der Schadensmeldung und seiner Aufklärungsobliegenheit wegen einer besonderen Fragestellung nicht ohne Weiteres erkennen kann, oder eine Nachfrage nach besonders langer Zeit erfolgt und deshalb die Sorge begründet, der Versicherungsnehmer könne die ursprüngliche Belehrung nicht mehr vor Augen haben (vgl. dazu OLG Hamm NVersZ 2001, 271).
  • OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer …

    Allerdings kann es der Grundsatz von Treu und Glauben dem Versicherer gebieten, auf Grund besonderer Umstände eine bereits gegebene Belehrung zu wiederholen (BGH, VersR 2007, 683; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2000, Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris, Rdnr. 12; OLG Oldenburg, r + s 1998, 181).

    Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 25. August 2000 (Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris, Rdnr. 12) herausgestellt, dass zumindest nach einem Jahr eine erneute Belehrung notwendig sei.

  • OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02

    Zum Umfang der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dem Belehrungserfordernis sei durch die einmalige - unmissverständliche und unübersehbare - Warnung vor den Folgen vorsätzlich falscher Angaben hinreichend Rechnung getragen, weil jeder Versicherungsnehmer daraus schließen werde, dass auch wahrheitswidrige Folgeerklärungen zum Schadenfall den Verlust des Entschädigungsanspruches nach sich ziehen könnten (OLG Düsseldorf r + s 1997, 226; OLG Köln, r + s 1997, 227); das gilt zumindest dann, wenn der zeitliche Abstand zwischen der Belehrung und einer späteren Nachfrage des Versicherers nicht übermäßig groß ist (OLG Köln, r + s 1999, 364: ein Monat; OLG Hamm, r + s 2001, 140 - erneute Belehrung nach Jahresfrist erforderlich - anderer Ansicht OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1116 und NJW-RR 1998, 30; die Entscheidung des BGH vom 21.01.1998 - r + s 1998, 228 bzw. 144 - ist wohl dahin zu verstehen, dass es nicht grundsätzlich einer erneuten Belehrung bei einem ergänzenden Auskunftsbegehren bedarf).
  • LG Dortmund, 06.02.2008 - 22 O 94/07

    Wasserschaden in der Kaskoversicherung / Obliegenheitsverletzung hinsichtlich …

    Jedenfalls ist es nicht geboten, die Belehrung losgelöst von den Fallumständen bei jeder Nachfrage des Versicherers zu wiederholen oder feste Fristen vorzusehen, nach deren Ablauf jeder Nachfrage eine erneute Belehrung beizufügen ist (BGH VersR 2007, 663; OLG Hamm NversZ 2001, 271).
  • OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04

    Anspruch auf Zahlung einer Kaskoentschädigung für einen Schaden an dem …

    Insoweit könnten Bedenken bestehen, ob die Belehrung in der Schadenanzeige noch bis zu dieser letzten Nachfrage fortwirkt (vgl. hierzu OLG Hamm r + s 2001, 140).
  • LG Dortmund, 05.08.2009 - 22 O 177/08

    Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung wegen des Verschweigens von …

    Jedenfalls ist es nicht geboten, die Belehrung losgelöst von den Fallumständen bei jeder Nachfrage des Versicherers zu wiederholen oder feste Fristen vorzusehen, nach deren Ablauf jeder Nachfrage eine erneute Belehrung beizufügen ist (BGH VersR 2007, 683; OLG Hamm, NVersZ 2001, 271).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11473
OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98 (https://dejure.org/2000,11473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2000 - 7 U 249/98 (https://dejure.org/2000,11473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 7 U 249/98 (https://dejure.org/2000,11473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten Anfechtung wegen einer arglistiger Täuschung; Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers über seinen Gesundheitszustand bei Abschluss eines Versicherungsvertrages als Täuschung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2001, 117
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • KG, 30.09.1997 - 6 U 8007/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Damit ist ein Anfechtungsrecht wegen arglistigen Täuschung bei einer etwaigen, hier ohnedies nicht vorliegenden Verletzung der Nachfrageobliegenheit nicht ausgeschlossen (vgl. auch LG Konstanz VersR 1997, 1082 (1083) [LG Konstanz 15.03.1996 - 5 O 307/95]; Knappmann Recht und Schaden 1996, 81 (83); Lücke VersR 1996, 785 (790); vgl. auch Dreher Juristenzeitung 1992, 926 ff.; Römer Recht und Schaden 1998, 45 (48 f.); Müller-Frank/Scherff VersR 1998, 1362 (1364)).
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Der Versicherer, der trotz erkennbarer Unsicherheit in diesem Falle einen Vertrag abschließt, darf sich nicht auf seine Unkenntnis hinsichtlich eines Gefahrumstandes berufen (vgl. auch BGH-VersR 1992, 603 (604) [BGH 25.03.1992 - IV ZR 55/91]).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94

    Mitversicherung einer Flugbegleiterin in einer Gruppenversicherung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Bei dieser Sachlage war die Beklagte nicht gehalten weitere Nachfrage zu halten, weil es nicht Aufgabe der Nachfrageobliegenheit ist, den Versicherer zur Nachprüfung der Angaben des Versicherungsnehmers anzuhalten, sondern lediglich es Aufgabe dieser Obliegenheit ist, widersprüchliche oder lückenhafte Angaben einer Klärung zuzuführen (vgl. auch BGH VersR 1995, 901 (902) [BGH 03.05.1995 - IV ZR 165/94]; OLG München VersR 1998, 1361 (1362); Lücke VersR 1996, 785 (790)).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 4 U 138/93

    Beweislast des Versicherers; Rücktrittsfrist; Eintritt des Versicherungsfalls; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • OLG München, 07.07.1997 - 31 U 1545/97

    Anfechtung wegen Verschweigens eines Alkoholabusus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Bei dieser Sachlage war die Beklagte nicht gehalten weitere Nachfrage zu halten, weil es nicht Aufgabe der Nachfrageobliegenheit ist, den Versicherer zur Nachprüfung der Angaben des Versicherungsnehmers anzuhalten, sondern lediglich es Aufgabe dieser Obliegenheit ist, widersprüchliche oder lückenhafte Angaben einer Klärung zuzuführen (vgl. auch BGH VersR 1995, 901 (902) [BGH 03.05.1995 - IV ZR 165/94]; OLG München VersR 1998, 1361 (1362); Lücke VersR 1996, 785 (790)).
  • OLG Köln, 13.09.1990 - 5 U 14/90

    Reichweite der Frage nach Vorversicherungen des Antragstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen …

    Will der Versicherer den ihm nach § 123 BGB obliegenden Nachweis führen, der Versicherungsnehmer habe bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig falsche Angaben gemacht, so trifft, wenn objektiv falsche Angaben vorliegen, nach ständiger Rechtsprechung den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter III 3; OLG Frankfurt am Main r+s 2001, 401 f.; r+s 2003, 208 f.; VersR 1993, 568, 569; OLG Hamm r+s 1990, 170; OLG München VersR 2000, 711, 712; OLG Oldenburg r+s 1988, 31, 32; OLG Saarbrücken VersR 2003, 890, 891).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine …

    In diesem Fall wird es dem Versicherer - nach dem zunächst für das Rücktrittsrecht entwickelten Institut der Nachfrageobliegenheit - nach Treu und Glauben versagt, sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Hinblick auf die unklaren oder unvollständigen Angaben des Versicherungsinteressenten auf sein Rücktrittsrecht zu berufen; er darf seinen Rücktritt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) also nicht auf solche Umstände stützen, die er bei einer gebotenen Nachfrage erfahren hätte (…vgl. BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.;… Urt. v. 02.11.1994, IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.;… Senat, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 01.12.2004 - 5 U 244/02- VersR 2005, 533 ff.).

    Dahinter steht die Überlegung, dass der Versicherer die ihm durch die gesetzlichen Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers eingeräumte Möglichkeit, das Risiko vor Vertragsschluss zu überprüfen, nicht beliebig hinter den Vertragsschluss zurückstellen, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles verlagern darf; er darf den Versicherungsinteressenten nicht trotz erkennbarer Unsicherheiten vertraglich binden und sich zugleich für den Eintritt des Leistungsfalls (innerlich) den Rücktritt vom Versicherungsvertrag vorbehalten (…vgl. BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.; OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.).

    Der Senat schließt sich ausdrücklich der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung an, wonach der das Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit dann nicht durchgreift, wenn der Versicherungsinteressent seine unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben nicht nur schuldhaft, sondern arglistig abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.; jeweils noch offen gelassen mangels Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage in BGH, Beschl. v. 10.09.2003 - IV ZR 198/02 - zfs 2004, 73 f.;… Urt. v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 f.;… auch vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01-39 - VersR 2003, 890 f.; ebenso OLG Koblenz, VersR 2004, 849 ff.;… Berliner Kommentar zum VVG/Voit, § 22 VVG, Rdn. 43).

  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen …

    Unabhängig von der Tatsache, dass ein Polizeiarzt "X" nicht existiert, ergibt sich eine Risikoprüfungspflicht für den Versicherer nur, wenn im Rahmen der sachgerechten Risikoeinschätzung erkennbare Unklarheiten bestehen, die es durch Nachfrage zu beheben gilt (OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115; OLG Koblenz, VersR 2004, 849; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2004, 592, 594).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07

    Anfechtung des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger …

    Er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH VersR 2008, 809; OLG Frankfurt ZfS 2001, 117; RuS 2003, 208 f.), wobei nach der ständigen Rechtsprechung des BGH jedoch falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein nicht genügen, um den Schluss auf eine arglistige Täuschung zu rechtfertigen.
  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung zur Lebensversicherung: Vertragsanfechtung seitens …

    Er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH Beschluss vom 7.11.2007 - IV ZR 103/06, veröffentlicht in juris; OLG Frankfurt ZfS 2001, 117; r + s 2003, 208 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2009 - 7 U 197/06

    Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag: Arglistanfechtung wegen Verschweigens …

    Rn. 28  Da der Kläger mithin objektiv anzeigepflichtige Umstände verschwiegen hat, trifft ihn insoweit eine sekundäre Darlegungslast, als er plausibel darlegen muss, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 07.11.2007 - IV ZR 103/06, zit. nach juris; OLG Frankfurt r + s 2003, 208 f.).
  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der …

    Außerdem hat der Versicherungsnehmer nachvollziehbar zu erläutern, wie es zu der Falschangabe gekommen ist (OLG Frankfurt/M. NVersZ 2001, 115, 116; OLG München VersR 2000, 711, 712 m.w.N.).
  • LG Köln, 07.03.2012 - 26 O 237/11

    Rechtmäßigkeit des Rücktritts eines Versicherungsgebers von einer …

    Rn. 23 Dem Versicherungsnehmer obliegt demgegenüber Vortrag zu den Umständen in seiner Sphäre, konkret also für die Gründe der Falsch- oder Nichtangabe (vgl. OLG München, VersR 2000, 711), so dass der Versicherungsnehmer in nachvollziehbarer Weise plausibel machen muss, wie es zum Verschweigen der Umstände gekommen ist (vgl. OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115; BGH, VersR 2008, 242).
  • LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 O 69/07

    Arbeitsunfähigkeit eines Altenpflegers nach Bandscheibenvorfall im Zusammenhang …

    Zwar kommt es für die Frage, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten, in erster Linie auf den zeitlichen Anteil der noch ausübbaren bzw. krankheitsbedingt nicht mehr ausübbaren Tätigkeiten an, wobei die Einzelvorrichtungen bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit nicht aus einem einheitlichen Lebensvorgang herausgerissen werden dürfen (BGH r + s 2003, 208; OLG Hamm VersR 2006, 1482).
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