Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 31.05.2001 - 2 Ss 152/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Straßenverkehr; Bußgeldbescheid; Einspruch; Fahrverbot; Geldbuße; Ordnungswidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
OWi-Verfahren - Persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung erforderlich, auch wenn sich der Betroffene nicht einlassen will
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
OWi-Verfahren - Persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung erforderlich, auch wenn sich der Betroffene nicht einlassen will
Papierfundstellen
- zfs 2001, 476
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 SsBs 51/09
Rechtmäßigkeit der Nichtentbindung vom persönlichen Erscheinen bei …
Das OLG Koblenz hat ausgeführt, das Amtsgericht habe davon ausgehen können, dass der Betroffene nach zutreffender Belehrung über die Rechtslage zumindest Angaben zu den Umständen machen würde, die für die Verhängung eines Fahrverbotes maßgeblich sein könnten (ZfS 2001, 476).Soweit diese Entscheidung mit der Begründung kritisiert worden ist, wenn das Amtsgericht ergänzenden Vortrag für geboten gehalten habe, hätte es den Betroffenen darauf hinweisen und ihm Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung des Entbindungsantrages geben müssen (Bode, Anmerkung zu OLG Koblenz, ZfS 2001, 476, ebenda), lässt sich diese Kritik auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.
- OLG Köln, 16.10.2012 - 1 RBs 265/12
Zu den Voraussetzungen für die Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen …
Daher reicht die theoretische Möglichkeit, der Betroffene werde seinen Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung überdenken, nicht aus, dem Betroffenen die Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen zu verweigern (OLG Frankfurt zfs 2000, 226; SenE v. 31.03.2003 - Ss 82/03 Z - vgl. a. OLG Koblenz zfs 2001, 476 m. abl. Anm. Bode). - OLG Jena, 21.09.2007 - 1 Ss 157/07
Verfahren
Werden von einem Betroffenen Umstände geltend gemacht, aufgrund derer die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen gefährdet bzw. ernsthaft bedroht ist, trifft das Gericht eine Aufklärungspflicht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31.01.1996, 2 ObOWi 14/96 bei Juris; OLG Köln VRS 99, 288, 290; OLG Koblenz ZfS 2001, 476). - AG Mainz, 07.05.2020 - 405 OWi 3200 Js 32986/19 Das Gericht konnte davon ausgehen, dass der Betroffene nach zutreffender Belehrung über die Rechtslage zumindest Angaben zu den Umständen machen würde, die für die Verhängung eines Fahrverbotes maßgeblich sein konnten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 2 Ss 152/01 -, Rn. 3, juris in einem ähnlichen Fall; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 23. März 2009 - 2 SsBs 51/09 -, juris).
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