Rechtsprechung
| BVerfG, 11.02.1984 - 2 BvR 1608/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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GG Art. 6; StVollzG
Anspruch des Gefangenen auf Telefongespräche
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gefangener - Rechtsanspruch - Telefongespräche - Dringliche Angelegenheiten
Verfahrensgang
- OLG Saarbrücken, 17.08.1983 - 1 Ws 324/83
- BVerfG, 11.02.1984 - 2 BvR 1608/83
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 309/10
Telefonerlaubnis im Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung …
§ 32 Satz 1 StVollzG stellt die Gestattung von Ferngesprächen der Gefangenen in das Ermessen der Justizvollzugsanstalt und räumt den Gefangenen damit zwar keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung bestimmter Ferngespräche, wohl aber einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ein (vgl. BVerfGK 14, 381 ; BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 11. Februar 1984 - 2 BvR 1608/83 -, ZfStrVo 1984, S. 255; KG, Beschlüsse vom 16. Juli 1996 - 5 Ws 329/96 Vollz -, OLGSt § 32 StVollzG Nr. 2…, vom 19. Juli 1996 - 5 Ws 326/96 Vollz -, NStZ-RR 1996, S. 383 , und vom 30. September 2005 - 5 Ws 362/05 Vollz -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 2 Ws 416/93 -, OLGSt § 32 StVollzG Nr. 1;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15. März 2001 - 3 Ws 1308/00 StVollz -, NStZ 2001, S. 669; OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 1994 - 1 Vollz (Ws) 93/94 -, juris; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29. Juli 1987 - 2 Vollz (Ws) 38/87 -, ZfStrVo 1988, S. 110, vom 28. April 1993 - 3 Ws 141/93 -, NStZ 1993, S. 558, und vom 20. Dezember 2002 - 2 Ws 858/02 -, StraFo 2003, S. 103 ; LG Fulda, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 5 StVK 214/07 -, NStZ-RR 2007, S. 387; Ebert, ZfStrVo 2000, S. 213 ; Perwein, ZfStrVo 1996, S. 16 ). - BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
Telefonate im Strafvollzug (Gestattung nur in dringenden Fällen; Wegfall des …
Das Landgericht wies am 18. Oktober 2019 darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Telefongespräche bereits abgelehnt habe (unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 11. Februar 1984 - 2 BvR 1608/83 -). - KG, 16.07.1996 - 5 Ws 329/96 Die Fassung des Gesetzes gibt dem Gefangenen zwar keinen Anspruch auf die Bewilligung von Telefongesprächen, wohl aber einen Anspruch auf einen fehlerfreien Ermessensgebrauch der Vollzugsanstalt (vgl. BVerfG ZfStrVo 1984, 255;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 6. Aufl., § 32 Rdn. 1;… Schwind in Schwind/Böhm, StVollzG 2. Aufl., § 32 Rdn. 1;… Joester in AK- StVollzG , 3. Aufl., § 32 Rdn. 1; Perwein ZfStrVo 1996, 16, 17).
- KG, 19.07.1996 - 5 Ws 326/96 Die gesetzliche Regelung, die verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG ZfStrVo 1984, 255), läßt selbst das Führen eines Telefongesprächs nur nach pflichtgemäßem Ermessen der Vollzugsanstalt zu (vgl. auch OLG Koblenz ZfStrVo 1988, 110).
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| OLG Hamm, 03.11.1983 - 7 VAs 60/83 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 12.02.1982 - 7 VAs 77/81
Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1983 - 7 VAs 60/83
Es bestehen keine Bedenken, die insoweit für den Strafvollzug geltenden Bestimmungen entsprechend auf den Vollzug von Untersuchungshaft anzuwenden (vgl. OLG Hamm Beschluß. vom 12.02.1982 - 7 VAs 77/81 -).
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