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Rechtsprechung
   KG, 15.05.1981 - 2 Ws 39/81 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3117
KG, 15.05.1981 - 2 Ws 39/81 Vollz (https://dejure.org/1981,3117)
KG, Entscheidung vom 15.05.1981 - 2 Ws 39/81 Vollz (https://dejure.org/1981,3117)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 1981 - 2 Ws 39/81 Vollz (https://dejure.org/1981,3117)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1982, 125
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1977 - StB 76/77

    Beschwerde gegen die Verweigerung einer Erlaubnis zum Besuch eines …

    Auszug aus KG, 15.05.1981 - 2 Ws 39/81
    Das Recht auf persönlichen Kontakt zu anderen Personen gehört jedoch zu den durch Art. 2 GG geschützten Grundrechten jedes Menschen (vgl. BGHSt 27, 175, 176).
  • OLG Koblenz, 17.03.1980 - 2 Vollz (Ws) 6/80
    Auszug aus KG, 15.05.1981 - 2 Ws 39/81
    Denn antragsberechtigt nach § 109 StVollzG sind nicht nur Strafgefangene, sondern unter der Voraussetzung des § 109 Abs. 2 StVollzG von Vollzugsmaßnahmen unmittelbar betroffene Außenstehende (OLG Koblenz, Beschluß vom 17. März 1980 - 2 Vollz (Ws) 6/80 = ZfStrVo 1980, 252; OLG Nürnberg, MDR 1980, 165;… Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz , 2. Aufl., § 109 Rdn. 5).
  • OLG Nürnberg, 04.07.1979 - Ws 661/78
    Auszug aus KG, 15.05.1981 - 2 Ws 39/81
    Denn antragsberechtigt nach § 109 StVollzG sind nicht nur Strafgefangene, sondern unter der Voraussetzung des § 109 Abs. 2 StVollzG von Vollzugsmaßnahmen unmittelbar betroffene Außenstehende (OLG Koblenz, Beschluß vom 17. März 1980 - 2 Vollz (Ws) 6/80 = ZfStrVo 1980, 252; OLG Nürnberg, MDR 1980, 165;… Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz , 2. Aufl., § 109 Rdn. 5).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Wenn die Rechtsprechung übereinstimmend vom Urlaub als Behandlungsmaßnahme spricht (vgl. BGHSt 30, 320 [326];… OLG Saarbrücken, ZfStrVo SH 1978, S. 4 f.;… OLG München, ZfStrVo 1980, S. 122; OLG Bremen, ZfStrVo 1982, S. 125;… siehe auch Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 13, Rdnr. 1;… Uhlig-van Buren/Joester in AK Strafvollzugsgesetz, a.a.O., § 13, Rdnr. 4;… Peters, JR 1978, S. 177 [179]), dann nicht in dem Sinne, daß auch die Versagung des Urlaubs eine Behandlungsmaßnahme sei; die Ablehnung des Urlaubs läßt vielmehr darauf schließen, daß der Gefangene für diese Behandlungsmaßnahme ungeeignet ist, und zwar, wie sich aus § 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 StVollzG ergibt, aus ebenfalls rein präventiven Gründen.
  • OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12

    Untersagung eines Besuchs bei einem Strafgefangenen durch Justizvollzuganstalt

    Denn unter ihrer Geltung hat nicht nur der Strafgefangene, sondern haben auch Personen außerhalb des Strafvollzugs ein Recht auf Besuch (KG, Beschluss vom 15.5.1981, ZfStrVo 1982, 125).
  • OLG Nürnberg, 13.01.1986 - Ws 936/85
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die vom Kammergericht vertretene Ansicht, bei eingehenden Schreiben sei nicht der in der Anschrift an erster Stelle genannte Verein, sondern der mit dem Zusatz "z.Hd. von" an zweiter Stelle aufgeführte Strafgefangene der vom Absender bestimmte, unmittelbare Empfänger des Briefes (KG ZfStrVo 1982, 125) zutrifft.
  • OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 1 Vollz (Ws) 74/86

    Justizvollzugsanstalt; Schriftwechsel-Kontakt; Besuchskontakt; …

    § 28 StVollzG regelt lediglich das Recht des Gefangenen auf Briefkontakt mit Dritten (vgl. KG ZfStrVo 1982, 125 f.) und enthält folglich eine Eingriffsgrundlage auch nur für an den Gefangenen gerichtete Verbote.
  • KG, 18.04.1994 - 5 Ws 91/94
    a) Die Beschwerdeführerin, die geltend macht, durch die angegriffene Besuchsbeschränkung der Verwendung einer Trennscheibe in ihren Rechten verletzt zu sein (§ 109 Abs. 2 StVollzG ), ist als von dieser Maßnahme Betroffene befugt, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen (vgl. KG ZfStrVo 1982, 125;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 5. Aufl., § 109 Rdn. 9;… Volckart in AK, StVollzG 3. Aufl., § 109 Rdn. 5;… Schuler in Schwind/Böhm, StVollzG 2. Aufl., § 109 Rdn. 29; jeweils mit weiteren Nachw.).
  • OLG Celle, 27.01.1988 - 3 Ws 30/88
    § 28 StVollzG regelt allein das Recht des Strafgefangenen auf Schriftwechsel (vgl. KG ZfStrVo 1982, 125) und ermächtigt die Vollzugsbehörden zu Eingriffen in dieses Recht.
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