Rechtsprechung
| BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZfStrVo 1995, 372
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [170]).Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 65, 1 [70]), so daß der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen auf die in § 80 VwGO getroffene Regelung festgelegt ist.
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene bei belastenden Maßnahmen umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 362 [402]; 37, 150 [153]; 67, 43 [58 f.]).Dabei darf sich der Rechtsschutz nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichtes erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).
- BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [170]).Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene bei belastenden Maßnahmen umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 362 [402]; 37, 150 [153]; 67, 43 [58 f.]).
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
In Fortführung der bei den Anfechtungssachen entwickelten Rechtsprechung verlangt Art. 19 Abs. 4 GG auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne diesen schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 [177 ff.]). - BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Dabei darf sich der Rechtsschutz nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichtes erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit gewährleistet, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401] m.w.N.). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit gewährleistet, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401] m.w.N.). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 [226]; 77, 275 [284]). - BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 [369]: 60, 253 (269]). - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 [226]; 77, 275 [284]). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
- BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Erledigung der Hauptsache
- BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02
Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
Rügt der Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wurde, ihrerseits gewichtig sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff.).Diese muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff.).
Rn. 17 Das Landgericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer "einstweiligen Anordnung" verneint, ohne zwischen den Voraussetzungen einer Aussetzungsanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG und den Voraussetzungen einer Vornahmeanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG i.V.m. § 123 Abs. 1 VwGO klar zu unterscheiden und ohne erkennen zu lassen, nach welcher dieser beiden Alternativen entschieden wurde (zur Bedeutung dieser Unterscheidung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NStZ 1994, S. 101, vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff., vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532).
- BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02
Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …
Das Bundesverfassungsgericht geht in Fällen tiefgreifender und schwerwiegender Grundrechtseingriffe vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses trotz Erledigung aus (vgl. BVerfGE 104, 220 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 372 ff.). - BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie …
Rügt der Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen gewichtigen Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die sich das Begehren von Eilrechtsschutz richtet, ihrerseits gewichtig sind (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 ).b) Das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers wird auch dadurch nicht berührt, dass das Landgericht nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde über den Eilantrag des Beschwerdeführers entschieden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 ).
- VerfGH Thüringen, 03.06.2026 - VerfGH 29/25
Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Eilentscheidung …
Ebenfalls ohne Bedeutung ist, dass das Landgericht nach Ablauf der Disziplinarmaßnahme über den Antrag des Beschwerdeführers entschieden hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, juris Rn. 14).Rügt der Beschwerdeführer - wie hier -, dass ihm vorläufiger Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit verweigert worden sei, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die sich das Begehren von Eilrechtsschutz richtet, ihrerseits hinreichend gewichtig sind (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, juris Rn. 15).
Die Disziplinarmaßnahme in Form der Beschränkung des Aufenthalts in der Gemeinschaft begründete zudem einen nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person nach Art. 4 Abs. 1 ThürVerf (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, juris Rn. 15).
- BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug …
Mit den vom Beschwerdeführer entsprechend seinen Darlegungsobliegenheiten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, juris, und vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, juris) vorgebrachten Gründen für die Erforderlichkeit einer sofortigen Vorstellung in der Augenklinik und mit der Berechtigung der ärztlichen Entscheidung, zunächst den Eintritt einer Verschlechterung abzuwarten, hat das Landgericht sich nicht ansatzweise auseinandergesetzt und den Eilantrag des Beschwerdeführers abgelehnt, ohne den Hintergrund dieser Entscheidung in irgendeiner Weise aufzuklären. - BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen gegen gerichtliche …
bb) Die Strafvollstreckungskammer hat das Vorliegen der Voraussetzungen für eine stattgebende Entscheidung verneint, ohne zwischen den Voraussetzungen einer Aussetzungsanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG und den Voraussetzungen einer Vornahmeanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 Abs. 1 VwGO klar zu unterscheiden und ohne erkennen zu lassen, nach welcher dieser beiden Alternativen entschieden wurde (…vgl. zur Bedeutung dieser Unterscheidung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, juris, Rn. 12 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, juris, Rn. 17 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, Rn. 13). - BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung; …
Abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer auf eine besondere Dringlichkeit wegen bestehender finanzieller Verpflichtungen hingewiesen hatte, liegt in der nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG zu beurteilenden Konstellation, in der eine den Betroffenen beeinträchtigende Maßnahme bereits vollzogen wird, die Notwendigkeit sofortigen richterlichen Handelns zur Abwehr eines Eingriffs in dessen Rechtsposition regelmäßig auf der Hand (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 ). - BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne …
Die Strafvollstreckungskammer hat das Vorliegen der Voraussetzungen für eine stattgebende Entscheidung verneint, ohne zwischen den Voraussetzungen einer Aussetzungsanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG und den Voraussetzungen einer Vornahmeanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 Abs. 1 VwGO klar zu unterscheiden und ohne erkennen zu lassen, nach welcher dieser beiden Alternativen entschieden wurde (zur Bedeutung dieser Unterscheidung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NStZ 1994, S. 101, vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff., vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532). - StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven …
Rügt ein Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wird, ihrerseits gewichtig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7.9.1994 - 2 BvR 1958/93 -, Juris Rn. 15…, vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Rn. 12, …und vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Rn. 18). - BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06
Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im …
Rn. 17 3. Darüber hinaus ist der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG auch dadurch verletzt, dass das Landgericht seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in zeitlicher Hinsicht nicht in einer der Dringlichkeit entsprechenden Weise behandelt hat (zu den insoweit in Vornahmesachen geltenden Anforderungen vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 , …und vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, ZfStrVo 1996, S. 46 ). - BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Auslegung und Anwendung des § 114 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im …
- BayObLG, 18.02.2025 - 204 StObWs 557/24
Disziplinarmaßnahme, Strafvollstreckungskammer, Kosten des …
- BVerfG, 27.05.2006 - 2 BvR 1675/05
Recht auf effektiven Rechtsschutz (Eilrechtsschutz im Strafvollzug; Wirksamkeit; …
- VerfGH Bayern, 09.12.2010 - 3-VI-09
Arrest im Strafvollzug
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug
- BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1491/14
Eilrechtsschutz betreffend den Zeitpunkt der Ausgabe eines Medikaments im …
- BayObLG, 29.01.2024 - 203 StObWs 551/23
Anforderungen an die Wahrung des rechtlichen Gehörs und Voraussetzungen einer …
- VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im …
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