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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24918
FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15 (https://dejure.org/2017,24918)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2017 - 5 K 307/15 (https://dejure.org/2017,24918)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 5 K 307/15 (https://dejure.org/2017,24918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ZfWG 2018, 76
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16

    Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit; …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
    Sie entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV und ist mit dessen Wortlaut und der Entstehungsgeschichte vereinbar (BVerwG-Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 -, BVerwGE 148, 146 mwN; OVG Lüneburg-Urteil vom 14.03.2017 - 11 ME 236/16, DVBl 2017, 649).

    Rn. 31 e) Auch unerhebliche Einsätze unter 0, 50 EUR (sog. Bagatelleinsätze) können allerdings glücksspielrechtlich relevant sein, wenn das Geschäftsmodell des Veranstalters auf eine Summierung des (jeweils für sich unerheblichen) Einsatzes angelegt ist (VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 27 L 415/09, MMR 2009, 717; LG Köln, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 45/09, MMR 2009, 485 - Internet-Tombola, bei der ein mehrfaches Mitspielen und eine additive Anhäufung von Entgelten möglich oder vom Veranstalter intendiert ist; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2017 11 ME 236/18, BeckRS 2017, 104442 - Internetauktionen als Glücksspiel).

    Rn. 35 Anders als z.B. bei Internetauktionen, wo die Gefährdung und das Suchtpotential gerade darin besteht, dass das Spiel auf ein Weiterbieten bzw. Weiterspielen angelegt und daher mit weiteren Verlustmöglichkeiten verbunden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2017 11 ME 236/18, BeckRS 2017, 104442), besteht diese Gefahr im Streitfall nicht.

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret; …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
    Sie entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV und ist mit dessen Wortlaut und der Entstehungsgeschichte vereinbar (BVerwG-Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 -, BVerwGE 148, 146 mwN; OVG Lüneburg-Urteil vom 14.03.2017 - 11 ME 236/16, DVBl 2017, 649).
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
    Zwar liege im Strafrecht ein Glücksspiel nur dann vor, wenn der Spielausgang überwiegend zufallsabhängig sei und die Spieler einen "nicht nur unerheblichen Einsatz" leisteten (so z. B. BGH-Urteil vom 28.11.2002 4 StR 260/02, NStZ 2003, 372, 373).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
    Rn. 28 c) Nach überwiegender Ansicht liegt ein Glücksspiel i. S. v. § 284 StGB erst vor, wenn um nicht nur unerhebliche Vermögenswerte gespielt wird (vgl. bereits RG-Urteil vom 28.02.1882 257/82, RGSt 6, 70, 74 [Spielobjekte mit der "Bedeutung eines Vermögenswertes"]; BGH-Urteil vom 29.09.1986 4 StR 148/86 BGHSt 34, 171, 177 ["nicht ganz unbeträchtlicher Einsatz"];… a.A. Dietlein/Hüsken, GlüStV, § 3 Rn. 6, die eine Übernahme der "strafrechtlichen Erheblichkeitsschwelle" ablehnen und für eine Eigenständigkeit des staatsvertraglichen "Entgeltbegriffes" plädieren).
  • LG Köln, 07.04.2009 - 33 O 45/09

    Glücksspiel nach Tombola-Prinzip im Internet

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
    Rn. 31 e) Auch unerhebliche Einsätze unter 0, 50 EUR (sog. Bagatelleinsätze) können allerdings glücksspielrechtlich relevant sein, wenn das Geschäftsmodell des Veranstalters auf eine Summierung des (jeweils für sich unerheblichen) Einsatzes angelegt ist (VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 27 L 415/09, MMR 2009, 717; LG Köln, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 45/09, MMR 2009, 485 - Internet-Tombola, bei der ein mehrfaches Mitspielen und eine additive Anhäufung von Entgelten möglich oder vom Veranstalter intendiert ist; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2017 11 ME 236/18, BeckRS 2017, 104442 - Internetauktionen als Glücksspiel).
  • OLG München, 22.12.2005 - 6 W 2181/05

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Fernsehgewinnspiels mit …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
    Inzwischen wird in Rechtsprechung und Literatur - vor allem bei zufallsabhängigen Telefongewinnspielen, bei denen die Teilnehmer maximal 0, 50 EUR pro Anruf leisten müssen - die Glücksspieleigenschaft verneint und ein Unterhaltungsspiel angenommen (vgl. z. B. LG Freiburg, Urteil vom 12.05.2005 - 3 S 308/04, Multimedia und Recht (MMR) 2005, 547; OLG München MMR 2006, 225).
  • VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09

    Verbotenes Glücksspiel in Form einer Online-Tombola mit 0,50 Euro Einsatz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
    Rn. 31 e) Auch unerhebliche Einsätze unter 0, 50 EUR (sog. Bagatelleinsätze) können allerdings glücksspielrechtlich relevant sein, wenn das Geschäftsmodell des Veranstalters auf eine Summierung des (jeweils für sich unerheblichen) Einsatzes angelegt ist (VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 27 L 415/09, MMR 2009, 717; LG Köln, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 45/09, MMR 2009, 485 - Internet-Tombola, bei der ein mehrfaches Mitspielen und eine additive Anhäufung von Entgelten möglich oder vom Veranstalter intendiert ist; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2017 11 ME 236/18, BeckRS 2017, 104442 - Internetauktionen als Glücksspiel).
  • LG Freiburg, 12.05.2005 - 3 S 308/04

    Gewinnspiele im Fernsehen als unerlaubtes Glücksspiel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
    Inzwischen wird in Rechtsprechung und Literatur - vor allem bei zufallsabhängigen Telefongewinnspielen, bei denen die Teilnehmer maximal 0, 50 EUR pro Anruf leisten müssen - die Glücksspieleigenschaft verneint und ein Unterhaltungsspiel angenommen (vgl. z. B. LG Freiburg, Urteil vom 12.05.2005 - 3 S 308/04, Multimedia und Recht (MMR) 2005, 547; OLG München MMR 2006, 225).
  • RG, 28.02.1882 - 257/82

    1. Ist der Inhaber eines öffentlichen Versammlungsortes, welcher zur …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15
    Rn. 28 c) Nach überwiegender Ansicht liegt ein Glücksspiel i. S. v. § 284 StGB erst vor, wenn um nicht nur unerhebliche Vermögenswerte gespielt wird (vgl. bereits RG-Urteil vom 28.02.1882 257/82, RGSt 6, 70, 74 [Spielobjekte mit der "Bedeutung eines Vermögenswertes"]; BGH-Urteil vom 29.09.1986 4 StR 148/86 BGHSt 34, 171, 177 ["nicht ganz unbeträchtlicher Einsatz"];… a.A. Dietlein/Hüsken, GlüStV, § 3 Rn. 6, die eine Übernahme der "strafrechtlichen Erheblichkeitsschwelle" ablehnen und für eine Eigenständigkeit des staatsvertraglichen "Entgeltbegriffes" plädieren).
  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …

    4 St 226/89">NJW 1990, 1862 juris Rn. 22; U.v. 3.2.2025 - 206 StRR 308/24 - ZfWG 2025, 272 juris Rn. 62; vgl. auch BVerwG, U.v. 26.6.1979 - I C 40.76 - BVerwGE 58, 162 juris Rn. 19; U.v. 24.10.2001 - 6 C 1.01 - BVerwGE 115, 179 - juris Rn. 19 und 34; OVG NW, B.v. 11.3.2024 - 13 B 1047/22 - NVwZ-RR 2024, 685 juris Rn. 43; NdsFG, U.v. 17.5.2017 - 5 K 307/15 - ZfWG 2018, 76 juris Rn. 28; LG Köln, U.v. 25.2.2010 - 21 O 717/09 - ZfWG 2010, 149 juris Rn. 21; Fischer/Lutz in Fischer, StGB, 72. Aufl. 2025, § 284 Rn. 5).
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