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   BFH, 15.02.2011 - VII R 51/09   

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https://dejure.org/2011,15336
BFH, 15.02.2011 - VII R 51/09 (https://dejure.org/2011,15336)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2011 - VII R 51/09 (https://dejure.org/2011,15336)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - VII R 51/09 (https://dejure.org/2011,15336)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen - Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG - Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • openjur.de

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen; Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG; Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • Bundesfinanzhof

    EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst c, EnergieStV § 95, EGRL 96/2003 Art 2 Abs 4, EWGV 3037/90, GG Art 3 Abs 1
    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen - Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG - Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • Bundesfinanzhof

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen - Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG - Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst a EnergieStG, § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst c EnergieStG, § 95 EnergieStV, Art 2 Abs 4 EGRL 96/2003, EWGV 3037/90
    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen - Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG - Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • rewis.io

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen - Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG - Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen - Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG - Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlastungsanspruch aus § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG bei Verwendung von Erdgas zur Herstellung von Kaolin; Steuerentlastung auf Antrag für versteuerte Energieerzeugnisse

  • datenbank.nwb.de

    Keine Energiesteuerentlastung für ein Unternehmen das ausschließlich Vorprodukte zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen herstellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 2011, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 15.02.2011 - VII R 51/09
    Ein Anlass zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH besteht demnach nicht (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 --C.I.L.F.I.T.--, EuGHE 1982, 3415, Rz 16).
  • BFH, 26.02.2020 - VII R 25/18

    Herstellung von Wasserglas

    zur Auslegung der Vorschrift heranzuziehen (Senatsurteil vom 26.10.2010 - VII R 50/09, BFHE 231, 443, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 23; vgl. auch Senatsurteil vom 15.02.2011 - VII R 51/09, ZfZ 2011, 274).

    Sofern diese Unternehmen die Vorprodukte selbst herstellen und weiterverarbeiten, werden --wohl um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden und das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen-- auch die Energieerzeugnisse entsteuert, die zur Herstellung der Vorprodukte eingesetzt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 24.02.2015 - VII R 50/13, BFHE 249, 258, ZfZ 2015, 220, und in ZfZ 2011, 274).

    Sofern sich die Mitgliedstaaten für eine Begünstigung entscheiden, sind sie nicht gezwungen, diese auf sämtliche mineralogische Verfahren zu erstrecken (Senatsurteil in ZfZ 2011, 274).

    Da die Klägerin kein steuerlich begünstigtes Endprodukt herstellt, kommt auch eine Entsteuerung des für die Herstellung des Bruchglases als Vorprodukt verwendeten Erdgases nicht in Betracht (vgl. dazu Senatsurteil in ZfZ 2011, 274).

  • FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 4351/10

    Herstellung von Sandgussformen und die anschließende Wiederaufbereitung des

    Das BFH-Urteil vom 15.02.2011, VII R 51/09, betrifft nur § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG, eine andere, ausdrücklich bestimmte Prozesse bei bestimmten Waren begünstigende Vorschrift.
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