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Rechtsprechung
   RG, 29.05.1889 - Rep. V. 64/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1889,13
RG, 29.05.1889 - Rep. V. 64/89 (https://dejure.org/1889,13)
RG, Entscheidung vom 29.05.1889 - Rep. V. 64/89 (https://dejure.org/1889,13)
RG, Entscheidung vom 29. Mai 1889 - Rep. V. 64/89 (https://dejure.org/1889,13)
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    Kommunaleinkommensteuer

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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • RGZ 24, 230
  • ZfZ 1990, 351
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 19.06.2013 - VII R 31/12

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Erkennbarkeit des behördlichen Irrtums - …

    Rn. 16 Aus dem vom FG für seine Entscheidung herangezogenen EuGH-Urteil vom 26. Juni 1990 C-64/89 --Deutsche Fernsprecher-- (Slg. 1990, I-2535, ZfZ 1990, 351) folgt lediglich, dass eine zwar irrtümliche, aber von der Zollbehörde wiederholt bestätigte Rechtsauffassung ein Anhaltspunkt dafür sein kann, dass die betreffende Frage schwierig und nicht eindeutig zu beantworten ist.
  • BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91

    Vorausetzungen für die Abstandnahme von der Nacherhebung einer Zollnachforderung

    Wie der EuGH erkannt hat (Urteil vom 26. Juni 1990 Rs 64/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1990, 711), bedarf es für die Entscheidung, ob der Irrtum für den Beteiligten erkennbar war, einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls, wobei die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Beteiligten zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 20.08.1991 - VII R 123/89

    Bindungswirkung der Tarifierung der Tennissaiten

    Nach dem auf den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 24. Januar 1989 VII R 65/86 (BFHE 156, 294) ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 1990 Rs. 64/89 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1990, 711) bedarf es vielmehr einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls, um zu entscheiden, ob der Irrtum für den betroffenen Wirtschaftsteilnehmer erkennbar war (Tz. 18 des EuGH-Urteils).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 6370/98

    Tarifierung; Schmelzmagnesia; Magnesiumcarbonat; Zoll-Nacherhebung; Irrtum - …

    Rn. 126 Bei der Art des Irrtums ist zu untersuchen, ob die betreffende Regelung verwickelt oder im Gegenteil so einfach ist, dass eine Prüfung der Umstände den Irrtum leicht erkennbar macht (EuGH, Urteil v. 26.06.1990, Rs. C-, SIg. 1990, I-2535ff, 1-2557 Rz. 20, ZfZ 1990, 351 f.).
  • FG Hamburg, 13.05.2005 - IV 6/01

    Erkennbarkeit eines sog. aktiven Irrtums zur Rückwareneigenschaft

    Zur Feststellung der Erkennbarkeit im Sinne der Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH von einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls auszugehen, bei der namentlich die Art. des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind ( EuGH , Urteil vom 26.06.1990, Slg. 1990, I-2535, I-2557, ZfZ 1990, 351).
  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 11 K 207/96

    Absehen von der Nacherhebung von Eingangsabgaben; Aktiver Irrtum der Zollstelle …

    Er hat sich bei Zweifeln an der Richtigkeit der Abgabenerhebung (also bei nicht eindeutiger Rechtslage) zu informieren und sich weitestgehend Aufschluss zu verschaffen, ob die Zweifel berechtigt sind (ständige Rechtsprechung seit dem EuGH -Urteil vom 26. Juni 1990 Rs 64/89, ZfZ 1990, 351, 352).
  • FG Hamburg, 29.11.1995 - IV 8/94

    Umfang des sogenannten Transaktionswertes; Tätigkeit eines Dritten für den …

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  • FG Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 11 K 200/96

    Voraussetzungen eines (aktiven) Irrtums i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO 2913/92; …

  • FG Düsseldorf, 11.06.1997 - 4 K 3767/96

    Nacherhebung eines Zoll durch Anfechtung eines Stueränderungsbescheides; …

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