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Rechtsprechung
   EuGH, 10.05.2001 - C-463/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4773
EuGH, 10.05.2001 - C-463/98 (https://dejure.org/2001,4773)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.2001 - C-463/98 (https://dejure.org/2001,4773)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - C-463/98 (https://dejure.org/2001,4773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von innerhalb eines LAN verwendeten Geräten - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur - Gültigkeit der Verordnungen (EG) Nr. 1638/94 und Nr. 1165/95

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1638/94/EWG Anhang 1; ; Verordnung Nr. 1165/95/EWG Anhang 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Cabletron

    "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von innerhalb eines LAN verwendeten Geräten - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur - Gültigkeit der Verordnungen (EG) Nr. 1638/94 und Nr. 1165/95"

  • EU-Kommission PDF

    Cabletron

    Verordnungen der Kommission Nr. 1638/94, Anhang Nummern 1 bis 3, und Nr. 1165/95, Anhang Nummer 4
    1. Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech- oder Telegraphentechnik" im Sinne der Position 8517 der Kombinierten Nomenklatur - Einbeziehung von Adaptern, Verbindungsadaptern und Transceivern sowie Adapterkarten in ...

  • EU-Kommission

    Cabletron

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifierung von verwendeten Geräten; Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur bei Ausrüstungsteilen von Computernetzwerken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von innerhalb eines LAN verwendeten Geräten - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur - Gültigkeit der Verordnungen (EG) Nr. 1638/94 und Nr. 1165/95

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Appeal Commissioners - Gültigkeit der Verordnungen der Kommission (EG) Nr. 1638/94 vom 5. Juli 1994 und (EG) Nr. 1165/95 vom 23. Mai 1995 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur - Auslegung der Verordnung (EWG) ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 2001, 268
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-339/98

    Peacock - "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von …

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-463/98
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98 (Peacock, Slg. 2000, I-8947) waren Netzwerkkarten, die dazu bestimmt sind, in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingebaut zu werden, zwischen Juli 1990 und Mai 1995 als Einheiten solcher Maschinen in die Position 8471 einzureihen.

    Er leitete daraus ab, dass Netzwerkkarten mit allen anderen Mitteln vergleichbar seien, mit deren Hilfe eine automatische Datenverarbeitungsmaschine Daten empfange oder liefere, und also keine Funktion hätten, die sie ohne eine solche Maschine ausüben könnten (Peacock, Randnr. 16).

    Daher habe der letzte Absatz der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in ihrer vor dem 1. Januar 1996 geltenden Fassung sie nicht von einer Einreihung in die Position 8471 ausschließen können, denn sie hätten keine eigene Funktion (Peacock, Randnrn.

    Überdies hätten Netzwerkkarten die Merkmale von "Einheiten" gemäß dieser Anmerkung, da sie an die Zentraleinheit angeschlossen werden könnten und ihrer Beschaffenheit nach als Teil für ein automatisches Datenverarbeitungssystem bestimmt seien (Peacock, Randnr. 20).

    Das Urteil Peacock betrifft zwar nur eine einzige Art von Netzwerkausrüstung, doch ist unstreitig, dass alle im Ausgangsverfahren streitigen Waren die Merkmale von "Einheiten" gemäß der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in ihrer bis zum 1. Januar 1996 geltenden Fassung haben, was der Gerichtshof im Urteil Peacock als ausschlaggebend für die Anwendung der Position 8471 ansah.

    Auch die ab dem 1. Januar 1996 geltende Änderung der Anmerkung 5 hat für die Zeit nach diesem Datum keine Auswirkung auf das Ergebnis, zu dem der Gerichtshof im Urteil Peacock gelangt ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2007 - C-142/06

    Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Positionen 8471 (automatische …

    Während die Beteiligten darin übereinstimmen, dass drei der vier im Urteil Cabletron{FN-VERWEIS:19} genannten Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Uneinigkeit darüber, ob auch die vierte Voraussetzung erfüllt ist: "4.

    Die Ausrüstung hat keine Funktion, die sie ohne eine [ADV-Maschine] ausüben könnte." Nach den Urteilen Cabletron and Peacock{FN-VERWEIS:20}, so Olicom, benötige ein Kommunikationsgerät darüber hinaus u. a. in Form einer Netzwerkkarte eine ADV-Maschine, um eine Funktion zu erfüllen{FN-VERWEIS:21} - anders als z. B. ein Mobiltelefon, das selbständig und unabhängig eine Kommunikationsfunktion ausübe -, und gehöre deshalb in die Position 8471{FN-VERWEIS:22}.

    Sowohl das Skatteministerium als auch die Kommission{FN-VERWEIS:23} sehen die vierte im Urteil Cabletron genannte Voraussetzung als nicht erfüllt an.

    Im Urteil Peacock hat der Gerichtshof festgestellt, dass zwischen Juli 1990 und Mai 1995 (LAN-)Netzwerkkarten, die dazu bestimmt waren, in ADV-Maschinen eingebaut zu werden, als Einheiten solcher Maschinen in die Position 8471 einzureihen waren{FN-VERWEIS:25}, während er im Urteil Cabletron{FN-VERWEIS:26} im Wesentlichen bestätigte, dass eine (LAN-)Netzwerkausrüstung, insbesondere Netzwerkkarten, sowohl vor als auch nach dem 1. Januar 1996 in die Position 8471 der KN einzureihen sind.

    {FN:3} - Urteil vom 10. Mai 2001, Cabletron (C-463/98, Slg. 2001, I-3495).

    {FN:17} - Leitlinien der Kommission vom 12. Februar 2002 (TAXUD/1666/2002) für den Produktgeltungsbereich und zur Erstattung von Zöllen in der Rechtssache C-463/98 (Cabletron).

  • BFH, 23.09.2009 - VII R 42/07

    Einreihung eines Graustufenmonitors

    Der EuGH hat bereits entschieden, dass in Computer einzusteckende Karten (Netzwerk-, Grafik- oder Soundkarten) oder andere Netzwerkausrüstungen Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen sind, da sie keine andere Funktion als Datenverarbeitung ausführen und nicht ohne ihren Einsatz in einem Computer funktionieren können (vgl. EuGH-Urteile vom 19. Oktober 2000 C-339/98 --Peacock--, Slg. 2000, I-8947, ZfZ 2001, 15; vom 10. Mai 2001 C-463/98 --Cabletron Systems--, Slg. 2001, I-3495, ZfZ 2001, 268; in Slg. 2001, I-4391, ZfZ 2001, 301; vom 18. Juli 2007 C-142/06 --Olicom--, Slg. 2007, I-6675, ZfZ 2007, 268).
  • BFH, 17.06.2008 - VII R 15/07

    Einreihung von Adaptern für Programmiermaschinen

    Die sich insoweit ergebende Frage lässt sich nach Ansicht des Senats nicht ohne weiteres anhand des EuGH-Urteils Peacock und des EuGH-Urteils vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-463/98 (Cabletron, Slg. 2001, I-3495) beantworten.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-142/06

    Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte …

    Rn. 11 Mit seinem Urteil vom 10. Mai 2001, Cabletron (C-463/98, Slg. 2001, I-3495), erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 1165/95 für ungültig, soweit sie Netzwerkkarten, die unter Nr. 4 des Anhangs dieser Verordnung fallen, in die Position 8517 der Kombinierten Nomenklatur einreihte.
  • FG München, 20.07.2006 - 14 K 496/06

    Zollrechtliche Tarifierung eines Adapters für Programmiergeräte; Kriterien für …

    Adapter seien nicht mit den in den Urteilen des EuGH Rs. C-339/98 und Rs. C-463/98 aufgeführten Waren und Adaptern vergleichbar, in denen Datenverarbeitung erfolge.
  • FG Düsseldorf, 12.01.2005 - 4 K 428/03

    Tarifierung; Vitamin-E-Kapseln; Johanniskraut-Dragees; Arzneimittel; Nomenklatur; …

    Ein offensichtlicher Fehler oder Irrtum kann sich allein aus dem Wortlaut des Zolltarifs und seiner Anmerkungen ergeben (EuGH v. 10. Mai 2001 C-463/98, Rz. 21 f., Slg. 2001, I­3495 ff., ZfZ 2001, 268 f., 269).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Tarifierung - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen - …

    16 bis 17) (Netzwerkkarten), Siemens Nixdorf, in Fn. 20 angeführt, Randnr. 16 (Computermonitore), vom 10. Mai 2001, Cabletron (C-463/98, Slg. 2001, I-3495, Randnr. 27) (verschiedene Netzwerkausrüstungen), und vom 7. Juni 2001, CBA (C-479/99, Slg. 2001, I-4391, Randnr. 27) (Soundkarten für Computer).
  • FG München, 31.07.2002 - 3 K 2563/99

    Tarifierung eines "Conditional-Access-Module-Cam" (DVB-Modul); Zoll

    In gleicherweise habe der EuGH in seinen Urteilen Rs. C-382/95, C-339/98, C-463/98 und C-479/99 Vista Boards, Soundkarten, Netzwerkkomponenten und Netzwerkkarten in die Pos.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-467/03

    Ikegami

    {FN:4} - Ikegami nimmt Bezug auf die Urteile vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93 (Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945), vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95 (Techex, Slg. 1997, I-7363), vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-339/98 (Peacock, Slg. 2000, I-8947), vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-463/98 (Cabletron, Slg. 2001, I 3495) und vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache C-479/99 (CBA Computer, Slg. 2001, I-4391).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-533/10

    CIVAD - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung zur Einführung von …

    {FN:12} - Es handelt sich um die Auslegung, die dem Urteil Ikea und auch beispielsweise dem Urteil vom 10. Mai 2001, Cabletron (C-463/98, Slg. 2001, I-3495, Randnr. 26), zugrunde liegt.
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