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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 01.10.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2147
OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97 (https://dejure.org/1997,2147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.1997 - 20 U 31/97 (https://dejure.org/1997,2147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 1997 - 20 U 31/97 (https://dejure.org/1997,2147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 23; VGB (88) § 10 Nr. 2, 3 § 2 Nr. 1
    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer Erhöhung der Gefahr durch Verwahrlosung und Leerstehen des Gebäudes i.R. einer Gebäudeversicherung; Anspruch auf Zahlung von Aufräumungskosten und Abbruchkosten durch die Versicherung nach einem Brand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Gebäude- und Sturmversicherung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gebäudeversicherung; Gefahrerhöhung bei Leerstehen und Verwahrlosung des Gebäudes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 312
  • VersR 1998, 1152
  • r+s 1998, 71
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80

    Erhöhung der Brandgefahr durch Leerstand?

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Rn. 33 Im übrigen würde das Leerstehen des Gebäudes für sich allein noch keine Erhöhung der Brandgefahr bewirken (BGH VersR 82, 466; 90, 779; Senat VersR 87, 397).

    Der BGH (VersR 82, 466) hat eine solche Gefahrerhöhung bejaht, wenn das Gebäude unbeobachtet in beträchtlicher Entfernung vom Ortsrand liegt, seit dem Auszug der letzten Bewohner erhebliche Zeit verstrichen ist und durch Verwahrlosung des Gebäudes das Leerstehen offenbart wird.

  • OLG Hamm, 18.09.1985 - 20 U 26/85

    Versicherungswert eines Mietshauses; Absenkung; Bewohnbarkeit; Vermietung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Eine ähnliche Klausel findet sich in der Hausratversicherung, so in § 7 Nr. 2 VHB 74, 13 Nr. 3 b VHB 84 und 92. Der Senat hat in zwei Entscheidungen (VersR 78, 218; 87, 397) erörtert, ab welchem Zeitpunkt der erforderliche Dauerzustand einer Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes erreicht ist.

    Rn. 33 Im übrigen würde das Leerstehen des Gebäudes für sich allein noch keine Erhöhung der Brandgefahr bewirken (BGH VersR 82, 466; 90, 779; Senat VersR 87, 397).

  • OLG Hamm, 31.03.1976 - 20 U 292/75
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Da eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG einen gewissen Dauerzustand voraussetzt (BGHZ 7, 311; 23, 142; Senat VersR 78, 218, 219) und gemäß § 29 S. 1 VVG eine unerhebliche Erhöhung der Gefahr nicht in Betracht kommt, wird ein Versicherungsnehmer diesen Hinweis so verstehen müssen, daß dieser notwendige Dauerzustand der Gefahrerhöhung erst dann erreicht wird, wenn das Gebäude länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.

    Eine ähnliche Klausel findet sich in der Hausratversicherung, so in § 7 Nr. 2 VHB 74, 13 Nr. 3 b VHB 84 und 92. Der Senat hat in zwei Entscheidungen (VersR 78, 218; 87, 397) erörtert, ab welchem Zeitpunkt der erforderliche Dauerzustand einer Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes erreicht ist.

  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 20 U 123/88

    Fristablauf; Neuwert; Neuwertanteil; Feuerversicherung; Versicherungssumme; …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (VersR 89, 1082; VersR 93, 1352 sowie ...).
  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Da eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG einen gewissen Dauerzustand voraussetzt (BGHZ 7, 311; 23, 142; Senat VersR 78, 218, 219) und gemäß § 29 S. 1 VVG eine unerhebliche Erhöhung der Gefahr nicht in Betracht kommt, wird ein Versicherungsnehmer diesen Hinweis so verstehen müssen, daß dieser notwendige Dauerzustand der Gefahrerhöhung erst dann erreicht wird, wenn das Gebäude länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Erst wenn nachträglich eine Gefahrlage eingetreten ist, bei der der Versicherer den in Frage stehenden Versicherungsvertrag entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte, kann von einer Gefahrerhöhung ausgegangen werden (BGH VersR 79, 73; 81, 245).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 103/77

    Gefahrerhöhung, wenn die Gefahrenlage sich verändert hat; die Annahme einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Erst wenn nachträglich eine Gefahrlage eingetreten ist, bei der der Versicherer den in Frage stehenden Versicherungsvertrag entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte, kann von einer Gefahrerhöhung ausgegangen werden (BGH VersR 79, 73; 81, 245).
  • OLG Hamm, 10.03.1993 - 20 U 269/92

    Neuwertversicherung; Wiederherstellungsklausel; Vertragsauslegung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (VersR 89, 1082; VersR 93, 1352 sowie ...).
  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Da eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG einen gewissen Dauerzustand voraussetzt (BGHZ 7, 311; 23, 142; Senat VersR 78, 218, 219) und gemäß § 29 S. 1 VVG eine unerhebliche Erhöhung der Gefahr nicht in Betracht kommt, wird ein Versicherungsnehmer diesen Hinweis so verstehen müssen, daß dieser notwendige Dauerzustand der Gefahrerhöhung erst dann erreicht wird, wenn das Gebäude länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
  • OLG Saarbrücken, 17.03.1989 - 3 U 164/84

    Befestigung des Versicherungskennzeichens; Zeitpunkt des Verkehrsunfalls; Mofa …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
    Rn. 33 Im übrigen würde das Leerstehen des Gebäudes für sich allein noch keine Erhöhung der Brandgefahr bewirken (BGH VersR 82, 466; 90, 779; Senat VersR 87, 397).
  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, …

    Rn. 20 bb) Die Ansicht des Berufungsgerichts, der von der Klausel verwendete Begriff der Aufwendung impliziere bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine dem Versicherungsnehmer schon entstandene Vermögenseinbuße in dem Sinne, dass er entweder entsprechende Mittel bereits ausgegeben oder zumindest - etwa durch verbindliche Vergabe von Arbeitsaufträgen - eine entsprechende Verpflichtung begründet haben müsse, teilt der Senat nicht (vgl. ähnlich wie hier zum Begriff der "Kosten": OLG Hamm VersR 1998, 1152 f.; OLG Celle VersR 2010, 383, 385 f.).
  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …

    Zwar handelt es sich insoweit nicht um ein formalisiertes Sachverständigenverfahren entsprechend Ziff. 14 W.../05. Insoweit ist anerkannt, dass die Kosten objektiv durch einen Sachverständigen bestimmt werden können und der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht darauf verweisen kann, dass er für die Kosten zunächst in Vorleistung treten muss (OLG Hamm VersR 1998, 1152. Prölss/Martin, § VGB 88 Rdnr. 1).
  • OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06

    Gebäudeversicherung - Brandschaden: Anspruch auf Neuwertspitze und Planung von …

    Das Vorhandensein einer Baugenehmigung ist also eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Annahme einer Verwendungssicherstellung (siehe OLG Hamm, VersR 1998, 1152 f., juris-Rz. 32; OLG Hamm, VersR 1984, 175 f., Ziffer 2 der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11

    Höhe der Abschlagszahlung gem. § 16 Nr. 1 AFB 87 in der Gebäudeversicherung

    Soweit das OLG Hamm in seinem Urteil vom 17. September 1997 (VersR 1998, 1152) angenommen hat, ein Versicherer könne den Versicherungsnehmer nicht darauf verweisen, dieser könne nur tatsächlich angefallene und nachgewiesene Aufräumungs- und Abbruchkosten erstattet verlangen, steht das der hier vorgenommenen Auslegung nicht entgegen, da es sich dort um Versicherungsbedingungen mit abweichendem Wortlaut handelte.

    Die Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1998, 1152) betrifft, wie bereits dargelegt, eine abweichende Versicherungsbedingung.

  • OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 7 U 110/09

    Elementarschadenversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei dem …

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 17.9.1997 (VersR 1998, 1152) angenommen hat, ein Versicherer könne den Versicherungsnehmer nicht darauf verweisen, dieser könne nur tatsächlich angefallene und nachgewiesene Aufräumungs- und Abbruchkosten erstattet verlangen, steht das der hier vorgenommenen Auslegung nicht entgegen, denn dort handelte es sich um Versicherungsbedingungen mit anderem Wortlaut.
  • OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08

    Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000

    Das Vorhandensein einer Baugenehmigung ist eine notwendige Bedingung für die Annahme einer Verwendungssicherstellung (Senat NJOZ 2008, 1542 ff; OLG Hamm, VersR 1998, 1152 f.).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 9 U 55/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entschädigung der Neuwertspitze nach einem …

    Das wird beispielsweise anzunehmen sein nach verbindlichem Abschluss eines Bauvertrages oder eines Fertighauskaufvertrages mit einem leistungsfähigen Unternehmer, wenn die Möglichkeit der Rückgängigmachung eine fernliegende ist, oder wenn von der Durchführung des Vertrages nicht ohne erhebliche wirtschaftliche Einbußen Abstand genommen werden kann (vgl. BGH VersR 2004, 512; OLG Hamm 1984, 175; VersR 1998, 1152; Senat r+s 2006, 196;… Martin, SVR, 3. Aufl., R IV 35).
  • OLG Naumburg, 03.09.2015 - 4 U 27/15

    Gebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung …

    Rn. 26 Ist ein versichertes Gebäude bereits bei Vertragsschluss derart heruntergekommen, dass es seinem äußeren Anschein nach quasi nur noch als Abbruchhaus gelten kann, scheidet eine weitere - zumindest mit Blick auf die Regelung in § 27 Nr. 1 c) VGB 2008 - erhebliche Gefahrerhöhung regelmäßig aus (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 07. September 1997, Az.: 20 U 31/97, zitiert nach juris, Rdnr. 23, 24).
  • LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10

    Wohngebäudeversicherung - Anspruch auf Neuwertanteil bei Brand

    Gegen eine Sicherstellung in dem hier diskutierten Sinne spricht daneben auch, daß der hier interessierende Versicherungsfall nunmehr mehr als fünf Jahre zurückliegt, ohne daß die Klägerin insoweit etwa eine Baugenehmigung vorlegen (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1152) oder aber den Abschluß von bindenden Verträgen mit leistungsfähigen Bauunternehmern dartun könnte (vgl. BGH, VersR 2004, 512, 513), so daß die Kammer sich außerstande sieht, die Feststellung zu treffen, die Klägerin habe nach dem Brandereignis innerhalb der dreijährigen Ausschlußfrist des § 30 Nr. 4 MFH 2001 E ihrerseits Vermögensdispositionen getroffen, welche eine Abstandnahme von der Wiederherstellung als fernliegend erscheinen ließen.
  • OLG Zweibrücken, 16.07.2018 - 1 U 174/16

    Versicherungsvertrag: Voraussetzungen für die strenge Wiederherstellungsklausel

    Rn. 40 Gegen die fristgerechte Sicherstellung der Wiederherstellung spricht auch das Fehlen der Baugenehmigung und der im Werkvertrag angesprochenen Genehmigung der Denkmalschutzbehörde innerhalb der 3 Jahresfrist des § 11 Nr. 6 AWB 87. Das Vorhandensein einer Baugenehmigung ist eine notwendige Bedingung für die Annahme einer Verwendungssicherstellung (so ausdrücklich OLG Köln…, Urteil vom 29.06.2010, Az. 9 U 136/08, juris Rn. 35 sowie OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2016, Az. 20 U 126/15, r+s 2016, 517, 519 sowie OLG Hamm VersR 1998, 1152 f).
  • OLG Koblenz, 17.06.2004 - 10 U 1252/03

    Voraussetzungen für die Übernahme der Risikoverwaltung bei einer …

  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98

    Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes und Nichtentleeren der Leitungen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 60/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6342
OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 60/97 (https://dejure.org/1997,6342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.1997 - 20 U 60/97 (https://dejure.org/1997,6342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 20 U 60/97 (https://dejure.org/1997,6342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    VHB (84) § 5
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 2 O 294/94
  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 60/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 413
  • r+s 1998, 71
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93

    Erleichterter Beweis trotz Fehlens von Einbruchspuren

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 60/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates reicht dazu der Nachweis aus, daß von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind, wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern läßt (Senat VersR 91, 808 = r+s 91, 62; VersR 93, 573 L = r+s 93, 27; VersR 95, 1233 = r+s 95, 467).
  • OLG Hamm, 09.10.1990 - 20 W 25/90

    Nachweis; Einbruchdiebstahl; Einbruch; Diebstahl

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 60/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates reicht dazu der Nachweis aus, daß von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind, wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern läßt (Senat VersR 91, 808 = r+s 91, 62; VersR 93, 573 L = r+s 93, 27; VersR 95, 1233 = r+s 95, 467).
  • OLG Hamm, 13.05.1992 - 20 U 329/91

    Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls L

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 60/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates reicht dazu der Nachweis aus, daß von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind, wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern läßt (Senat VersR 91, 808 = r+s 91, 62; VersR 93, 573 L = r+s 93, 27; VersR 95, 1233 = r+s 95, 467).
  • KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02

    Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls

    Zu diesem äußeren Bild gehört, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt, das Vorliegen in sich stimmiger Spuren, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten (BGH VersR 1995, 956; OLG Hamm VersR 2000, 357, 358; OLG Köln r + s 1992, 97, 99), etwa Hebelspuren, Aufbruchsspuren an Schlössern, Tür- oder Fensterrahmen etc. Bleibt die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Einbruchdiebstahls ergibt (BGH VersR 1991, 571; OLG Hamm r + s 1998, 71; r + s 1993, 27, 28;… Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., Rn. 23 zu § 49 VVG;… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 32 zu § 49 VVG).
  • LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05
    Bleibt die konkrete Art des Eindringens mangels Spuren unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen werden oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Einbruchdiebstahls ergibt (BGH VersR 1991, 571; OLG Hamm RuS 1998, 71).
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