Rechtsprechung
OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 232/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen unter Vorbehalt erbrachter Vorschusszahlungen aus der Feuerversicherung oder eine hilfsweise Gestattung der Erbringung von Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank; Vorliegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.02.1994 - 24 O 325/93
- OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 232/94
Papierfundstellen
- r+s 1995, 265
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82
Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 01.07.1988 - 20 U 366/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81
Vorbehaltsurteil gegen Bürgen
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- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91
Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.10.1987 - II ZR 256/86
Vorliegen einer Garantie des rechtlichen Bestands einer Globalaktie - Auslegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94
Übertragung des Versicherungsvertrags mit Übertragung des versicherten Objekts …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 115/92
Ausgestaltung der Fälligkeit von Geldleistungen eines Teilkaskoversicherers bzw. …
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- OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 182/05
Anspruch auf Rückzahlung einer nach Erstbemessung gezahlten Entschädigung bei …
Ein solcher Rückforderungsanspruch nach Zahlung ohne entsprechenden Vorbehalt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen etwa BGH, NJW 1989, 161; OLG Köln, r+s 1995, 265; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 89) kann sich dann aber nur aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB ergeben. - LG Hildesheim, 17.12.2008 - 4 O 407/07
Zum Sichtfahrgebot und zu einem Unfall durch Verlust einer schlecht sichtbaren …
Ein behördliches Ermittlungsverfahren schiebt die Fälligkeit der Vorschusszahlung dabei aber nur insoweit hinaus, als das Ergebnis der Ermittlungen in irgendeiner Weise Einfluss auf die Zahlungspflicht des Versicherers haben kann (OLG Köln r+s 1995, 265; BGH NJW-RR 1991, 537).