Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - I-4 U 60/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der anspruchsbegründenden Fristenregelung in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen 2000
- Judicialis
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 2000 Nr. 2.1.1.1; AUB 2000 Nr. 7
Die Fristenregelung der AUB 2000 ist wirksam - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der anspruchsbegründenden Fristenregelung in den AUB 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Intransparenz der Invaliditätsfristen in AUB 2000
Besprechungen u.ä.
- vrkanzlei.com (Entscheidungsbesprechung)
Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung in der Unfallversicherung (RA Dr. Markus Jacob)
Papierfundstellen
- VersR 2010, 805
- r+s 2009, 424
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03
Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - 4 U 60/09
Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen grundsätzlich nicht entschuldigt werden kann (vgl. BGH VersR 2005, 639).Zunächst halten derartige Fristenregelungen wegen des mit ihr bezweckten Ausschlusses von Spätschäden grundsätzlich einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand (vgl. BGH VersR 2005, 639).
- BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - 4 U 60/09
Denn bei einem zweifelsfrei von Anfang an unabänderlichen Gesundheitszustand besteht für den Versicherer kein schützenswertes Interesse und handelt er rechtsmissbräuchlich, wenn er sich im Streit auf das Fehlen einer fristgerechten ärztlichen Invalidtätsfeststellung beruft (BGH VersR 1995, 1179). - OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 4 U 64/08
Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - 4 U 60/09
Diese Sicht des Senats ergibt sich zwar so noch nicht aus dem von der Beklagten in I. Instanz eingereichten Urteil des Senats vom 27.01.2009 in dem Verfahren I-4 U 64/08, weil dort in einer anderen Fassung der AUB der Beklagten in Nr. 7 der Bedingungen ausdrücklich hervorgehoben war, dass nach einem Unfall "zunächst die Voraussetzungen der vereinbarten Leistungsarten gem. Ziff. 2" zu beachten seien und aufgrund dieses Hinweises jedenfalls kein Missverständnis darüber entstehen konnte, dass nicht allein die unter Nr. 7 im einzelnen geregelten Anforderungen, sondern auch die Erfordernisse nach Nr. 2 der Bedingungen einzuhalten seien. - OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2009 - 4 U 60/09
Der Senat hat aber bereits mehrfach in der mündlichen Verhandlung in Sachen, die er letztlich nicht mehr zu entscheiden brauchte, deutlich gemacht, dass er die - in dem dortigen Fall im übrigen auch nicht entscheidungserheblichen - Erwägungen des OLG Hamm (OLG Hamm VersR 2008, 811) nicht teilt, wonach sich aus dem Inhaltsverzeichnis und den Überschriften einer Fassung der AUB 2000, die der hier zu beurteilenden entsprach, ergeben könne, dass ein solches Missverständnis erweckt werden könne.
- BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11
Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche …
cc) Anderer Auffassung ist die überwiegende Rechtsprechung (OLG Düsseldorf VersR 2010, 805 und VersR 2006, 1487; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538 und VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkung Nitschke; OLG Celle ZfSch 2009, 34).Sie stellt darauf ab, der durchschnittliche Versicherungsnehmer müsse und werde bei um Verständnis bemühter Lektüre des Klauselwerks erkennen, dass die Voraussetzungen für die Versicherungsleistung sowie deren Art und Höhe unter Nr. 2.1 geregelt seien, während die Nr. 7 und 8 - ohne weiteres ersichtlich - nicht die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers regelten, sondern nur, wann ein an sich bestehender Anspruch wieder verloren gehen kann (…so OLG Köln aaO S. 1485); der Versicherungsnehmer werde sich, wenn er sich nach einem Unfall anhand des Inhaltsverzeichnisses orientiere, im Falle der Invalidität auch unter der Nr. 2 informieren, welche Ansprüche ihm in diesem Falle zustehen und dann auch auf die Fristenregelung stoßen (so OLG Düsseldorf VersR 2010, 805, 806); bzw. er werde sich, wenn ein Dauerschaden in Betracht zu ziehen sei, mit den Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung befassen (so OLG Karlsruhe VersR 2005, 1384, 1385).
- OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09
Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und …
Gleichwohl hat der Senat Bedenken, insbesondere im Hinblick auf das Transparenzgebot, nicht für durchgreifend erachtet (ebenso OLG Karlsruhe, 12 U 167/08, Urteil v. 15. Januar 2009, VersR 2009, 538 [OLG Karlsruhe 15.01.2009 - 12 U 167/08] ; OLG Düsseldorf, 4 U 63/08, Urteil v. 27. Januar 2009, 4 U 60/09, r+s 2009, 424; Beschluss v. 13. Juli 2009, ebenda). - LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10
Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss …
Denn auch dann, wenn man entgegen der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf r+s 2009, 424; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538) mit dem OLG Hamm eine Intransparenz annehmen wollte, so wäre jedenfalls das Vorliegen einer schriftlichen ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität - unabhängig von der Einhaltung der Frist - noch erforderlich (LG Dortmund NJOZ 2009, 2067 mit näherer Begründung).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 4 U 63/08 |
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall und Vorschäden: Geschädigter muss Abgrenzung zum aktuellen Schaden beweisen
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 4 U 63/08
- OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 4 U 63/08
Papierfundstellen
- r+s 2009, 424