Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.2008

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08   

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https://dejure.org/2008,1056
BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,1056)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2008 - 2 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,1056)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,1056)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Mord; Beweiswürdigung (umfassende Gesamtwürdigung aller Beweisergebnisse im Zusammenhang); Überzeugungsbildung (Summe mehrerer Indiztatsachen); Urteilsgründe (Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten)

  • lexetius.com

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderung an eine geschlossene Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen bei freisprechendem Urteil; Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung der einzelnen Beweisergebnisse; Notwendigkeit der Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten bei ...

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Erforderlichkeit von Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen im Fall eines Freispruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 314
  • NJW 2008, 2792
  • NStZ 2008, 647
  • NStZ-RR 2008, 352
  • JR 2009, 214
  • wistra 2008, 398
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2005, 1727; NStZ-RR 2005, 147; 2004, 238 jeweils m.w.N.).

    Eine Beweiswürdigung, die über schwer wiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 2002, 656, 657; NStZ-RR 2004, 238, 239).

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).

  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH wistra 2004, 105, 109; NStZ-RR 2008, 206).

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist er aus sachlichrechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 206, 207).

  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH wistra 2004, 105, 109; NStZ-RR 2008, 206).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH wistra 2004, 105, 109; NStZ-RR 2008, 206).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2005, 1727; NStZ-RR 2005, 147; 2004, 238 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich alleine zum Nachweis der Täterschaft der Angeklagten ausreichen würde, besteht aber die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit sowie mit den nachfolgenden Geschehnissen dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 45).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
    Eine Beweiswürdigung, die über schwer wiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 2002, 656, 657; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08 Rn. 12, BGHSt 52, 314, 315 mwN und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13 Rn. 6).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    Das Tatgericht ist gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO verpflichtet, all diejenigen Umstände festzustellen und darzulegen, die für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant und zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler notwendig sind (BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 f.; Urteil vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70, 71).
  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Die Begründung muss so gefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden ist (SenE v. 16.01.2001 - Ss 450/00 - SenE v. 06.11.2001 - Ss 397/01 - SenE v. 14.11.2006 - 81 Ss 108/06 - SenE v. 18.10.2011 - III-1 RVs 131/11; BGH, Urt. v. 09.06.2005 - 3 StR 269/04 - = NJW 2005, 2322, 2325; BGH, Urt. v. 23.07.2008 - 2 StR 150/08 - = NJW 2008, 2792, 2793).

    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Falle der Verurteilung (BGH, Urt. v. 06.02.02 - 2 StR 507/01 - = NStZ 2002, 446; BGH, Urt. v. 23.07.2008 - 2 StR 150/08 - = NJW 2008, 2792, 2793).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5077
BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,5077)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2008 - 4 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,5077)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 4 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,5077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hauptverhandlung - Nichtladung des angezeigten Verteidigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hauptverhandlung - Nichtladung des angezeigten Verteidigers

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 48
  • StV 2008, 563
  • wistra 2008, 398
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08
    Die Revision beanstandet zu Recht, dass der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt R., entgegen § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden ist (vgl. BGHSt 36, 259).

    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muss - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden (BGHSt 36, 259, 260).

  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 227/07

    Schwerer Raub (Einsatz einer Scheinwaffe oder einer ungeladenen Schusswaffe)

    Auszug aus BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat mit Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 227/07 - das Urteil in den Aussprüchen über die gegen den Angeklagten wegen schweren Raubes verhängte Einzelstrafe (Freiheitsstrafe von sieben Jahren) und die Gesamtstrafe auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück.
  • BGH, 19.10.2022 - 4 StR 168/21

    Irrtum über Tatumstände (irrige Annahme von Umständen, die ein milderes Gesetz

    aa) Hinsichtlich der Fortsetzungstermine vom 23. Oktober bis zum 24. November 2020 gilt dies bereits deshalb, weil die Revision den schriftlichen Verlegungsantrag des Wahlverteidigers vom 21. Oktober 2020 nicht mitteilt, aus dem zu schließen ist, dass er von diesen Terminen zuverlässig Kenntnis erlangt hatte, so dass das Fehlen einer Ladung unschädlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 4 StR 84/08).
  • OLG Celle, 02.04.2012 - 322 SsBs 84/12

    Notwendigkeit des Vorbringens bei der Rüge eines Verstoßes gegen § 218 StPO durch

    Denn in diesem Fall kann das Fehlen einer förmlichen Ladung unschädlich sein (z.B. BGH NStZ 2009, 48; BGHSt 6, 259, 261).
  • OLG Koblenz, 31.07.2009 - 1 Ss 65/09

    Nichtladung des Wahlverteidigers; Durchführung der Hauptverhandlung ohne

    Ebenso zutreffend hat die Generalstaatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass besondere Umstände, die eine Verhandlung in Abwesenheit des Verteidigers erlaubt hätten (siehe dazu BGH NStZ 2009, 48 ; NStZ 2005, 646), nicht vorlagen.
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