Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 13.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22873
OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12 (https://dejure.org/2012,22873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12 (https://dejure.org/2012,22873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 2 St OLG Ss 159/12 (https://dejure.org/2012,22873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Beschränkung, Einspruch, Bußgeldverfahren, Wirkungen

  • openjur.de

    Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt: Verfolgungshindernis eines Bußgeldurteils wegen ordnungswidriger Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer nach Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen ordnungswidriger Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis im Hinblick auf die Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen ordnungswidriger Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis im Hinblick auf Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2012, 450
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12
    Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes N... vom 17.9.2010, wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt (BayOblG NZV 1999, 51; OLG Celle VRS 97, 258).

    Der Teil des Bußgeldbescheids, in dem die Sachverhaltsfeststellungen und die rechtliche Würdigung getroffen wurden, ist somit in eine rechtskraftsähnliche Bindungswirkung erwachsen und hätte vom Amtsgericht Nürnberg bei seiner Entscheidung über den beschränkten Einspruch nicht abgeändert werden können (Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Auflage, § 67 Rn. 58ff; BayObLG NZV 1999, 51).

    Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes N... vom 17.9.2010, wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt (BayOblG NZV 1999, 51; OLG Celle VRS 97, 258).

    Der Teil des Bußgeldbescheids, in dem die Sachverhaltsfeststellungen und die rechtliche Würdigung getroffen wurden, ist somit in eine rechtskraftsähnliche Bindungswirkung erwachsen und hätte vom Amtsgericht Nürnberg bei seiner Entscheidung über den beschränkten Einspruch nicht abgeändert werden können (Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Auflage, § 67 Rn. 58ff; BayObLG NZV 1999, 51).

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12
    Werden beide Delikte begangen, stehen diese zueinander in Tatmehrheit und stellen auch nicht dieselbe Tat im prozessualen Sinne dar (OLG Hamm 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09 - juris; BGH NStZ 1988, 77 zum Verhältnis Lohnsteuerhinterziehung/Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, a.A. OLG Oldenburg 22.6.2010, 2 Ss 27/10 - juris).

    Werden beide Delikte begangen, stehen diese zueinander in Tatmehrheit und stellen auch nicht dieselbe Tat im prozessualen Sinne dar (OLG Hamm 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09 - juris; BGH NStZ 1988, 77 zum Verhältnis Lohnsteuerhinterziehung/Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, a.A. OLG Oldenburg 22.6.2010, 2 Ss 27/10 - juris).

  • OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 35/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12
    Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes N... vom 17.9.2010, wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt (BayOblG NZV 1999, 51; OLG Celle VRS 97, 258).

    Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes N... vom 17.9.2010, wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt (BayOblG NZV 1999, 51; OLG Celle VRS 97, 258).

  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09

    Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12
    Werden beide Delikte begangen, stehen diese zueinander in Tatmehrheit und stellen auch nicht dieselbe Tat im prozessualen Sinne dar (OLG Hamm 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09 - juris; BGH NStZ 1988, 77 zum Verhältnis Lohnsteuerhinterziehung/Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, a.A. OLG Oldenburg 22.6.2010, 2 Ss 27/10 - juris).

    Werden beide Delikte begangen, stehen diese zueinander in Tatmehrheit und stellen auch nicht dieselbe Tat im prozessualen Sinne dar (OLG Hamm 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09 - juris; BGH NStZ 1988, 77 zum Verhältnis Lohnsteuerhinterziehung/Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, a.A. OLG Oldenburg 22.6.2010, 2 Ss 27/10 - juris).

  • OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen im

    Zutreffend weist die Staatsanwaltschaft schließlich darauf hin, dass in den Fällen des Zusammentreffens der Beschäftigung eines Ausländers ohne entsprechenden Aufenthaltstitel und der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB (bei Streit über die Frage, ob eine Tat im prozessualen Sinne vorliegt) einhellig jedenfalls vom Vorliegen mehrerer materiellrechtlicher Verstöße ausgegangen wird (OLG Hamm B. v. 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 - bei Juris Tz. 13; OLG Oldenburg PStR 2011, 115 - bei Juris Tz. 6; OLG Nürnberg StraFo 2012, 468 = wistra 2012, 450 - bei Juris Tz. 7).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11, 27 Qs - 410 Js 511/10 - 21/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17640
LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11, 27 Qs - 410 Js 511/10 - 21/11 (https://dejure.org/2012,17640)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.02.2012 - 27 Qs 21/11, 27 Qs - 410 Js 511/10 - 21/11 (https://dejure.org/2012,17640)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 27 Qs 21/11, 27 Qs - 410 Js 511/10 - 21/11 (https://dejure.org/2012,17640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Entbindung einer Anwaltskanzlei von ihrer Schweigepflicht im Strafverfahren gegen den Geschäftsführer der von ihr beratenen insolventen GmbH nur durch den Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de

    StPO § 95 Abs. 1
    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei verweigerter Herausgabe nicht beschlagnahmefreier Unterlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 51 Gs 1545/11
  • LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11, 27 Qs - 410 Js 511/10 - 21/11

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2119
  • NStZ 2012, 712
  • NZI 2012, 686
  • wistra 2012, 450
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 28.05.2004 - 1 Ws 242/04

    Erklärung über die Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von seiner Schweigepflicht

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11
    Sie schließt sich vielmehr der Gegenauffassung an, nach der die Befreiung durch den Insolvenzverwalter ausreicht (OLG Oldenburg NJW 2004, 2176; OLG Nürnberg, NZI 2009, 817, 818; LG Lübeck NJW 1981, 1014; Kiethe, NZI 2006, 267, 269).

    Früheren gesetzlichen Vertretern, gleich aus welchem Grund sie ausgeschieden sind, steht diese Befugnis nicht mehr zu, so dass es auf deren (zusätzliche) Erklärung nicht ankommt (so auch LG Hamburg NStZ-RR 2002, 12; OLG Oldenburg NJW 2004, 2176; Weyand wistra 1995, 240; Schäfer wistra 1985, 209).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11
    Im Zivilverfahren hat die Rechtsprechung anerkannt, dass die Entbindungserklärung eines Konkursverwalters (Insolvenzverwalter) einer juristischen Person ausreichend ist (BGH NJW 1990, 510; vgl. auch Weyand wistra 1995, 240 [241] mit Hinweis auf OLG Düsseldorf ZIP 1993, 1807), obwohl der Geschäftsführer, insbesondere bei umfangreichen Regress- und Entschädigungsansprüchen, ebenfalls ein nachvollziehbares Interesse daran haben kann, dass der Berufsgeheimnisträger nicht als Zeuge aussagt.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.1993 - 3 W 367/93

    Befreiung von der Schweigepflicht durch Konkursverwalter

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11
    Im Zivilverfahren hat die Rechtsprechung anerkannt, dass die Entbindungserklärung eines Konkursverwalters (Insolvenzverwalter) einer juristischen Person ausreichend ist (BGH NJW 1990, 510; vgl. auch Weyand wistra 1995, 240 [241] mit Hinweis auf OLG Düsseldorf ZIP 1993, 1807), obwohl der Geschäftsführer, insbesondere bei umfangreichen Regress- und Entschädigungsansprüchen, ebenfalls ein nachvollziehbares Interesse daran haben kann, dass der Berufsgeheimnisträger nicht als Zeuge aussagt.
  • OLG Hamburg, 29.12.1961 - Ws 756/61
    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11
    Der Anvertrauende und der Geschützte brauchen nicht identisch zu sein (Vgl. OLG Hamburg, NJW 1962, 689, 691).
  • OLG Koblenz, 22.02.1985 - 2 VAs 21/84
    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11
    Die Kammer folgt der Auffassung nicht, nach der der Insolvenzverwalter allein eine wirksame Entbindungserklärung nicht abgeben können soll, sondern es auch entsprechender Erklärungen der vormals vertretungsberechtigten Organe der juristischen Person bedürfen soll (OLG Koblenz NStZ 1985, 426; Schmitt wistra 1993, 9; Schroers DStR 1994, 1173; Weyand wistra 1995, 240).
  • OLG Nürnberg, 18.06.2009 - 1 Ws 289/09

    Strafverfahren: Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von seiner Schweigepflicht

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11
    Sie schließt sich vielmehr der Gegenauffassung an, nach der die Befreiung durch den Insolvenzverwalter ausreicht (OLG Oldenburg NJW 2004, 2176; OLG Nürnberg, NZI 2009, 817, 818; LG Lübeck NJW 1981, 1014; Kiethe, NZI 2006, 267, 269).
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 4 Ws 9/18

    Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht eines Berufsgeheimnisträgers mit

    Nach einer Ansicht ist neben einer Erklärung des aktuell zuständigen Organs bzw. des Insolvenzverwalters eine zusätzliche Erklärung der vormals vertretungsberechtigten Organe nicht erforderlich (OLG Köln, Beschluss v. 01.09.2015, Az.: III-2 Ws 544/15; OLG Nürnberg, Beschluss v. 18.06.2009, Az.:1 Ws 289/09; OLG Oldenburg Beschluss v. 28.05.2004, Az.: 1 Ws 242/04; LG Bonn, wistra 2012, 450; LG Hamburg , Beschluss v. 06.08.2001, Az.: 616 Qs 41/01, jeweils zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 18.08.2017, Az.: III-4 Ws 130/17; für den zivilrechtlichen Bereich: BGHZ 109, 260; KK/Nack § 97 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 46 a ff; Madauß, NZWiSt 2013, 262ff; Tully/Kirch-Heim NStZ 2012, 657; Kiethe, NZI 2006, 267; Uhlenbrock/Mock, InsO, 14. Auflage 2015, § 80 Rn. 136).
  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 4 Ws 130/17

    Zeugnisverweigerungsrecht; Berufsgeheimnisträger; Wirtschaftsprüfer; juristische

    Die persönlichen Interessen bzw. Verhältnisse des handelnden Organs sind darüber hinaus auch nicht zwangsläufig von dem erteilten Mandat mitumfasst bzw. damit deckungsgleich (vgl. OLG Köln, a. a. O.; LG Hamburg, a. a. O.; LG Bonn, Beschluss vom 13.02.2012, 27 Qs 21/11; Tully/Kirch-Heim, a. a. O.; jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 01.09.2015 - 2 Ws 544/15

    Entbindung des Berufsgeheimnisträgers von seiner Schweigepflicht durch den

    Nach einer auch von der Strafkammer geteilten Ansicht soll eine Entbindung durch den Insolvenzverwalter allein ausreichend sein (OLG Nürnberg, StV 2011, 142; OLG Oldenburg, NJW 2004, 2176; LG Bonn, 7. gr. Strafkammer, B. v. 13.02.2012 - 27 Qs 21/11 - LG Hamburg, StV 2002, 647; LG Lübeck, NJW 1981, 1014, 1015; vgl. auch: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 53 Rn. 46 b mit der Einschränkung, dass die Insolvenzmasse von der Entbindung betroffen sein muss).
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