Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.09.1991 - Ss 306/91 - 107/91 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1992, 74
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die …
Wer mit Mitteln der Täuschung einen tatsächlich rechtswidrigen, nach seiner Vorstellung aber rechtmäßigen Anspruch durchsetzen will oder einen tatsächlich bestehenden, nach seiner Vorstellung aber unberechtigten Anspruch abwehren will, begeht daher keinen Betrugsversuch (BGH, Beschluß vom 30. August 1988 - 5 StR 325/88;… BayObLG GA 1969, 215; OLG Düsseldorf wistra 1992, 74).Aus diesem Grund ist ein strafbarkeitsausschließender Tatbestandsirrtum dann nicht gegeben, wenn der Täter nach seiner Vorstellung nicht genau weiß, ob der von ihm erstrebte Vermögensvorteil rechtswidrig ist, er dies aber für möglich hält und bei seiner Täuschungshandlung billigend in Kauf nimmt (vgl. auch OLG Düsseldorf wistra 1992, 74).
- BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02
Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich …
Wer mit Mitteln der Täuschung einen tatsächlich rechtswidrigen, nach seiner Vorstellung aber rechtmäßigen Anspruch durchsetzen will, begeht daher keinen Betrugsversuch (BGHSt 42, 268, 272; BGH, Beschl. vom 30. August 1988 - 5 StR 325/88; OLG Düsseldorf wistra 1992, 74). - OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09
Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als …
Wer mit Mitteln der Täuschung einen tatsächlichen rechtswidrigen, nach seiner Vorstellung aber rechtmäßigen Anspruch durchsetzen oder einen tatsächlich bestehenden, nach seiner Vorstellung aber unberechtigten Anspruch abwehren will, begeht keinen Betrugsversuch (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 1988 - 5 StR 325/88 in Juris;… BayObLG GA 1969, 215; OLG Düsseldorf wistra 1992, 74).Das ist hinsichtlich des objektiven Merkmals der Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils ausreichend (vgl. BGHSt 31, 178, 181; OLG Düsseldorf wistra 1992, 74).
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